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Planen & Bauen im Land Brandenburg

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung ist das zuständige Ressort für Fragen des öffentlichen Baurechts – Bauordnungs- und Bauplanungsrecht – im Land Brandenburg. Als oberste Bauaufsicht unterstützt das MIL die untergeordneten Genehmigungsbehörden in allen 14 Landkreisen, den großen kreisangehörigen Städten und den kreisfreien Städten.

Im Bereich des Bauplanungsrecht berät das MIL alle 417 Städte und Gemeinden sowie die 14 Landkreise zu allen Fragen des Bauplanungsrechts und fungiert als Genehmigungsbehörde für die Bauleitplanung in den kreisfreien Städten sowie als Sonderaufsicht über die Landkreise. Diese sind Genehmigungsbehörde für die kommunale Bauleitplanung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

Bereits vor dem ersten Spatenstich eines neuen Bauprojekts muss vieles beachtet werden. Auf unserer Themenseite erhalten Sie Informationen zu Rechtsgrundlagen, Planungshinweise, Arbeitshilfen und Kontaktstellen bei Nachfragen sowie verschiedene Formulare für die Antragsstellung im Bereich Planen & Bauen.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung ist das zuständige Ressort für Fragen des öffentlichen Baurechts – Bauordnungs- und Bauplanungsrecht – im Land Brandenburg. Als oberste Bauaufsicht unterstützt das MIL die untergeordneten Genehmigungsbehörden in allen 14 Landkreisen, den großen kreisangehörigen Städten und den kreisfreien Städten.

Im Bereich des Bauplanungsrecht berät das MIL alle 417 Städte und Gemeinden sowie die 14 Landkreise zu allen Fragen des Bauplanungsrechts und fungiert als Genehmigungsbehörde für die Bauleitplanung in den kreisfreien Städten sowie als Sonderaufsicht über die Landkreise. Diese sind Genehmigungsbehörde für die kommunale Bauleitplanung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

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Städtebaurecht/Bauplanungsrecht

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(Wohnen, Städtebaurecht)
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referat23@­mil.brandenburg.de

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