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Bauberufsrecht

Architekten- und Ingenieurrecht

Türknäufe in Form des Paragraphen-Symbols.
© picture alliance/Oliver Berg

Das Bauberufsrecht umfasst das Architekten- und Ingenieurrecht sowie damit im Zusammenhang stehende Grundsatzaufgaben. Dabei geht es insbesondere um die Zugangsbedingungen und Berufsausübung dieser Berufsgruppe als Freiberufler.

Türknäufe in Form des Paragraphen-Symbols.
© picture alliance/Oliver Berg

Das Bauberufsrecht umfasst das Architekten- und Ingenieurrecht sowie damit im Zusammenhang stehende Grundsatzaufgaben. Dabei geht es insbesondere um die Zugangsbedingungen und Berufsausübung dieser Berufsgruppe als Freiberufler.

Rechtsaufsicht über die Kammern

Das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) ist gegenüber der Architekten- und Ingenieurkammer mit der Rechtsaufsicht betraut und überwacht damit die ordnungsgemäße Erfüllung der den Kammern übertragenen Aufgaben im Bereich des Bauberufsrechts.

Das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) ist gegenüber der Architekten- und Ingenieurkammer mit der Rechtsaufsicht betraut und überwacht damit die ordnungsgemäße Erfüllung der den Kammern übertragenen Aufgaben im Bereich des Bauberufsrechts.

Fachlicher Dialog und gemeinsame Projekte

Darüber hinaus ist das MIL Ansprechpartner für die sonstigen Belange der Architekten- und Ingenieurkammern und arbeitet mit diesen im Rahmen gemeinsamer fachlicher Fragestellungen und Projekte zusammen, insbesondere im Bereich der Bau- und Stadtkultur. Die Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen im Bereich der Bauberufe werden in diese Zusammenarbeit einbezogen.

Darüber hinaus ist das MIL Ansprechpartner für die sonstigen Belange der Architekten- und Ingenieurkammern und arbeitet mit diesen im Rahmen gemeinsamer fachlicher Fragestellungen und Projekte zusammen, insbesondere im Bereich der Bau- und Stadtkultur. Die Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen im Bereich der Bauberufe werden in diese Zusammenarbeit einbezogen.