Bau-Turbo
Das am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) soll durch planungsrechtliche Erleichterungen dazu beitragen, dem Mangel an (bezahlbarem) Wohnraum entgegenzuwirken. Zu diesem Zweck wurden die Möglichkeiten zur Genehmigung von Bauvorhaben abseits der Bauleitplanung deutlich erweitert. Wo bislang die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans erforderlich war, soll künftig die Zustimmung der Gemeinde im Genehmigungsverfahren ausreichend sein (§ 36a BauGB).
Herzstück der Novelle ist neben Erweiterungen bei den Befreiungs- und Abweichungsmöglichkeiten im (beplanten und unbeplanten) Innenbereich (§ 31 Abs. 3, § 34 Abs. 3b BauGB) die Einführung eines Sonderabweichungstatbestandes für den Wohnungsbau (§ 246e BauGB). Dieser sog. “Bau-Turbo” soll auf Zulassungsebene mit Zustimmung der Gemeinde umfassende Abweichungen von den sonst geltenden planungsrechtlichen Vorgaben ermöglichen.
Die mit dem Gesetz geschaffenen Regelungen, allen voran der „Bau-Turbo“, eröffnen neue Chancen für den Wohnungsbau, werfen aber zugleich zahlreiche Fragen auf, welche die verantwortlichen kommunalen Stellen bei der Umsetzung vor nicht unerhebliche Herausforderungen stellen.
Um die Anwendung zu unterstützen, stehen mittlerweile zahlreiche Handreichungen und Austauschmöglichkeiten zur Verfügung. Neben übergreifenden Auslegungshilfen (u.a. Muster-Einführungserlass Fachkommission Städtebau) und bundesseitig eingerichteten Formaten (u.a. Umsetzungslabor Bau-Turbo) umfasst dies auch spezifisch auf die Rahmenbedingungen im Land Brandenburg zugeschnittene Angebote (u.a. Regionaldialoge März 2026, FAQ Brandenburg).
FAQ Brandenburg
Nach Sammlung der im Zusammenhang mit der Wohnungsbaunovelle aufgekommenen Fragestellungen und unter Berücksichtigung erster Erkenntnisse aus der praktischen Anwendung hat das Ministerium für Infrastruktur und Landeplanung eine umfangreiche Liste von Fragen und Antworten rund um die neuen Regelungen (FAQ) zusammengestellt, die einen die brandenburgischen Rahmenbedingungen einbeziehenden, schnellen und praxisbezogenen Zugriff auf die Thematik ermöglichen sollen. Zur einfacheren Handhabung sind die FAQ thematisch in die folgenden fünf Blöcke unterteilt:
Nach Sammlung der im Zusammenhang mit der Wohnungsbaunovelle aufgekommenen Fragestellungen und unter Berücksichtigung erster Erkenntnisse aus der praktischen Anwendung hat das Ministerium für Infrastruktur und Landeplanung eine umfangreiche Liste von Fragen und Antworten rund um die neuen Regelungen (FAQ) zusammengestellt, die einen die brandenburgischen Rahmenbedingungen einbeziehenden, schnellen und praxisbezogenen Zugriff auf die Thematik ermöglichen sollen. Zur einfacheren Handhabung sind die FAQ thematisch in die folgenden fünf Blöcke unterteilt:
A. Allgemeines, Übergreifendes
B. (Bau-) Genehmigungsverfahren
C. Befreiungen, § 31 Abs. 3 BauGB
D. Abweichungen, § 34 Abs. 3b BauGB
E. Abweichungen, § 246e BauGB
F. Zustimmung der Gemeinde, § 36a BauGB
Die FAQ sind als „lebendes“ Dokument angelegt und werden unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und Entwicklungen fortlaufend ergänzt und aktualisiert.
Die FAQ sind als „lebendes“ Dokument angelegt und werden unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und Entwicklungen fortlaufend ergänzt und aktualisiert.
Regionaldialoge zum "Bau-Turbo" 2026
Im März 2026 hat das MIL fünf Regionaldialoge zum Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung durchgeführt, um die praktische Anwendung der neuen Regelungen zu unterstützen und mit den Kommunen ins Gespräch zu kommen.
Im März 2026 hat das MIL fünf Regionaldialoge zum Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung durchgeführt, um die praktische Anwendung der neuen Regelungen zu unterstützen und mit den Kommunen ins Gespräch zu kommen.
In den Dialogveranstaltungen in Eberswalde, Luckenwalde, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Lübben setzten sich rund 450 kommunale Beschäftigte eingehend mit den neuen Möglichkeiten im Bereich des Wohnungsbaus auseinander und diskutierten mit dem MIL offene Fragen und erste praktische Erfahrungen.
In den Dialogveranstaltungen in Eberswalde, Luckenwalde, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Lübben setzten sich rund 450 kommunale Beschäftigte eingehend mit den neuen Möglichkeiten im Bereich des Wohnungsbaus auseinander und diskutierten mit dem MIL offene Fragen und erste praktische Erfahrungen.