Stabile Lieferketten für Impfstoffe und den Einzelhandel – Brandenburg setzt Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW weiterhin aus
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LKW in Brandenburg können weiterhin auch ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein, wenn sie Waren des periodischen Bedarfs transportieren. Dazu gehören beispielsweise Nahrungsmittel, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel, Drogerie- und Pharmaziewaren, Zeitungen ...