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Straßenverkehr

Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto oder im Bus: Um von A nach B zu kommen, muss fast immer der öffentliche Straßenverkehr genutzt werden. Verkehrsteilnehmer ist dabei jeder, der sich auf Flächen bewegt die der Allgemeinheit zu Mobilitätszwecken offenstehen.

Wegen seines Gefährdungspotentials ist die Teilnahme am Straßenverkehr ordnungsrechtlich reglementiert. Zu den wichtigsten Vorschriften gehören das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Die Umsetzung dieser bundeseinheitlichen Regelungen obliegt im Land Brandenburg dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL).

Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto oder im Bus: Um von A nach B zu kommen, muss fast immer der öffentliche Straßenverkehr genutzt werden. Verkehrsteilnehmer ist dabei jeder, der sich auf Flächen bewegt die der Allgemeinheit zu Mobilitätszwecken offenstehen.

Wegen seines Gefährdungspotentials ist die Teilnahme am Straßenverkehr ordnungsrechtlich reglementiert. Zu den wichtigsten Vorschriften gehören das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Die Umsetzung dieser bundeseinheitlichen Regelungen obliegt im Land Brandenburg dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL).

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