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Fahrzeugzulassung

Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen für die Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr von einer Verwaltungsbehörde zugelassen sein. Im Land Brandenburg wird die Möglichkeit der Onlinezulassung stufenweise ermöglicht. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) begleitet seit 2018 die Umsetzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz).

Damit ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf, benötigt es eine Zulassung. In erster Linie ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) der bundesweite Rechtsrahmen dazu und gibt einheitliche Regeln für die Zulassung von Fahrzeugen vor.

Die Zulassungsaufgaben werden im Land Brandenburg durch die Landkreise und kreisfreien Städte von den jeweiligen Kfz-Zulassungsbehörden wahrgenommen.

Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen für die Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr von einer Verwaltungsbehörde zugelassen sein. Im Land Brandenburg wird die Möglichkeit der Onlinezulassung stufenweise ermöglicht. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) begleitet seit 2018 die Umsetzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz).

Damit ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf, benötigt es eine Zulassung. In erster Linie ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) der bundesweite Rechtsrahmen dazu und gibt einheitliche Regeln für die Zulassung von Fahrzeugen vor.

Die Zulassungsaufgaben werden im Land Brandenburg durch die Landkreise und kreisfreien Städte von den jeweiligen Kfz-Zulassungsbehörden wahrgenommen.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Brandenburg strebt eine moderne öffentliche Verwaltung an, die den Bürgerinnen und Bürgern, auf kurzem Wege und zeitlich unabhängig, Zugang zu Verwaltungsleistungen eröffnet.

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung ermöglicht es, Online-Anträge im Bereich der Kfz-Zulassung digital an die zuständige Behörde zu stellen. Derzeit ist dies nur für private (natürliche) Personen jedoch nicht für Firmen möglich. Viele Vorgänge können so von zuhause aus erledigt werden, darunter: Wunschkennzeichen reservieren, Außerbetriebsetzungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen, Adressänderungen oder Neuzulassungen.

Das MIL unterstützt und fördert diesen Digitalisierungsprozess, der seit 2018 in einem landesweiten Kooperationsprojekt mit dem ZIT-BB in mehreren Ausbaustufen Stufen in den Kommunen umgesetzt wird.

Weitere Informationen zum Service selbst, wo und welchem Umfang dieser bereits angeboten wird und welche Mindestvoraussetzungen erfüllt sein müssen, stehen Ihnen auf der Themenseiten "i-Kfz" vom Land Brandenburg zur Verfügung.

Brandenburg strebt eine moderne öffentliche Verwaltung an, die den Bürgerinnen und Bürgern, auf kurzem Wege und zeitlich unabhängig, Zugang zu Verwaltungsleistungen eröffnet.

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung ermöglicht es, Online-Anträge im Bereich der Kfz-Zulassung digital an die zuständige Behörde zu stellen. Derzeit ist dies nur für private (natürliche) Personen jedoch nicht für Firmen möglich. Viele Vorgänge können so von zuhause aus erledigt werden, darunter: Wunschkennzeichen reservieren, Außerbetriebsetzungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen, Adressänderungen oder Neuzulassungen.

Das MIL unterstützt und fördert diesen Digitalisierungsprozess, der seit 2018 in einem landesweiten Kooperationsprojekt mit dem ZIT-BB in mehreren Ausbaustufen Stufen in den Kommunen umgesetzt wird.

Weitere Informationen zum Service selbst, wo und welchem Umfang dieser bereits angeboten wird und welche Mindestvoraussetzungen erfüllt sein müssen, stehen Ihnen auf der Themenseiten "i-Kfz" vom Land Brandenburg zur Verfügung.

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