Konzept Radnetz Brandenburg
Anlass und Zielstellung
Die Erstellung des Konzepts Radnetz Brandenburg ist eine zentrale Maßnahme der im Mai 2023 vom Kabinett beschlossenen Radverkehrsstrategie 2030 des Landes Brandenburg und ist Bestandteil des Mobilitätsgesetzes des Landes Brandenburg.
Beim Konzept Radnetz Brandenburg handelt es sich um ein baulastträgerübergreifendes Netzkonzept, das als zukünftige und gemeinsam abgestimmte Bedarfsgrundlage für die Radverkehrsinfrastruktur des Alltagsverkehrs in Brandenburg dienen soll. Es ist ein landesweites Netzkonzept mit dem Fokus auf durchgängige Radverkehrsverbindungen und Lückenschlüsse.
Für die Radverkehrsinfrastruktur sind im Land Brandenburg gemäß dem Brandenburgischen Straßengesetz je nach Straßenart und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten unterschiedliche Stakeholder zuständig, insbesondere:
- Das Land, vertreten durch die Geschäftsbereiche des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung und des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV),
- die Landkreise und kreisfreien Städte,
- die Gemeinden.
Bislang planen und setzen die genannten Baulastträger ihre Maßnahmen gemäß Zuständigkeit in Eigenregie und in weiten Teilen unabhängig voneinander um. Das Konzept Radnetz Brandenburg verfolgt den zeitgemäßen Ansatz, zukünftig baulastträgerübergreifend zusammenzuarbeiten, um Synergieeffekte zu nutzen und hierbei die Bedarfe aus Sicht der Radfahrenden konsequent in den Vordergrund zu stellen und sich im Land Brandenburg im Alltag auf durchgängigen Verbindungen sicher und komfortabel mit dem Fahrrad fortbewegen zu können.
Das unter den Baulastträgern abgestimmte Zielnetz dient als zukünftige Grundlage zur gemeinsamen Priorisierung und Umsetzung der Neu- und Ausbaubedarfe, einschließlich der sukzessiven Ertüchtigung vorhandener Infrastrukturen und des Schließens vorhandener Netzlücken.
Die Erstellung des Konzepts Radnetz Brandenburg ist eine zentrale Maßnahme der im Mai 2023 vom Kabinett beschlossenen Radverkehrsstrategie 2030 des Landes Brandenburg und ist Bestandteil des Mobilitätsgesetzes des Landes Brandenburg.
Beim Konzept Radnetz Brandenburg handelt es sich um ein baulastträgerübergreifendes Netzkonzept, das als zukünftige und gemeinsam abgestimmte Bedarfsgrundlage für die Radverkehrsinfrastruktur des Alltagsverkehrs in Brandenburg dienen soll. Es ist ein landesweites Netzkonzept mit dem Fokus auf durchgängige Radverkehrsverbindungen und Lückenschlüsse.
Für die Radverkehrsinfrastruktur sind im Land Brandenburg gemäß dem Brandenburgischen Straßengesetz je nach Straßenart und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten unterschiedliche Stakeholder zuständig, insbesondere:
- Das Land, vertreten durch die Geschäftsbereiche des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung und des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV),
- die Landkreise und kreisfreien Städte,
- die Gemeinden.
Bislang planen und setzen die genannten Baulastträger ihre Maßnahmen gemäß Zuständigkeit in Eigenregie und in weiten Teilen unabhängig voneinander um. Das Konzept Radnetz Brandenburg verfolgt den zeitgemäßen Ansatz, zukünftig baulastträgerübergreifend zusammenzuarbeiten, um Synergieeffekte zu nutzen und hierbei die Bedarfe aus Sicht der Radfahrenden konsequent in den Vordergrund zu stellen und sich im Land Brandenburg im Alltag auf durchgängigen Verbindungen sicher und komfortabel mit dem Fahrrad fortbewegen zu können.
Das unter den Baulastträgern abgestimmte Zielnetz dient als zukünftige Grundlage zur gemeinsamen Priorisierung und Umsetzung der Neu- und Ausbaubedarfe, einschließlich der sukzessiven Ertüchtigung vorhandener Infrastrukturen und des Schließens vorhandener Netzlücken.
Das Projekt zur Erstellung des Konzepts Radnetz Brandenburg
Das Projekt wurde im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung vom zuständigen Fachreferat „Netzkonzeption und Planung von Radwegen und Straßen“ geleitet. Darüber hinaus bestand das Projektteam aus Kolleginnen und Kollegen aus dem Referat „Grundsatzangelegenheiten Mobilität, Radverkehr“ sowie aus dem Landesbetrieb Straßenwesen.
Für die Erarbeitung des Konzepts wurde die Ramboll Deutschland GmbH mit dem Unterauftragnehmer FixMyCity GmbH als Projektpartner beauftragt. Das Projekt begann im Januar 2024 und wurde Ende des Jahres 2025 abgeschlossen.
Das Projekt wurde im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung vom zuständigen Fachreferat „Netzkonzeption und Planung von Radwegen und Straßen“ geleitet. Darüber hinaus bestand das Projektteam aus Kolleginnen und Kollegen aus dem Referat „Grundsatzangelegenheiten Mobilität, Radverkehr“ sowie aus dem Landesbetrieb Straßenwesen.
Für die Erarbeitung des Konzepts wurde die Ramboll Deutschland GmbH mit dem Unterauftragnehmer FixMyCity GmbH als Projektpartner beauftragt. Das Projekt begann im Januar 2024 und wurde Ende des Jahres 2025 abgeschlossen.
Methodik
Die Erläuterung der Methodik zur Erstellung des Konzepts steht Ihnen in einem separaten Dokument unter dem nachfolgenden Download zur Verfügung.
Die Erläuterung der Methodik zur Erstellung des Konzepts steht Ihnen in einem separaten Dokument unter dem nachfolgenden Download zur Verfügung.
Stakeholderbeteiligung
Projektgruppe als Sprachrohr
Ein Kernelement des Projekts stellte die umfassende Beteiligung der relevanten Stakeholder dar. Insbesondere den Landkreisen und kreisfreien Städten kam eine Schlüsselrolle zu. Als Ansprechpartner für die kommunale Ebene fungierten sie als Verbindung zu den in ihrem Gebiet liegenden Gemeinden und gewährleisteten den Informationsfluss zur Gemeindeebene. Aus diesem Grund wurde die sogenannte Projektgruppe als wichtiges Gremium installiert. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise und der kreisfreien Städte, waren der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag sowie ausgewählte AGFK-Kommunen Bestandteil des Gremiums. Über die gesamte Projektlaufzeit hinweg fanden anlassbezogen Projektgruppensitzungen statt, in denen zentrale Arbeitsergebnisse vorgestellt und besprochen wurden und die gleichzeitig den erforderlichen Raum für fachlichen Diskurs boten.
Ein Kernelement des Projekts stellte die umfassende Beteiligung der relevanten Stakeholder dar. Insbesondere den Landkreisen und kreisfreien Städten kam eine Schlüsselrolle zu. Als Ansprechpartner für die kommunale Ebene fungierten sie als Verbindung zu den in ihrem Gebiet liegenden Gemeinden und gewährleisteten den Informationsfluss zur Gemeindeebene. Aus diesem Grund wurde die sogenannte Projektgruppe als wichtiges Gremium installiert. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise und der kreisfreien Städte, waren der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag sowie ausgewählte AGFK-Kommunen Bestandteil des Gremiums. Über die gesamte Projektlaufzeit hinweg fanden anlassbezogen Projektgruppensitzungen statt, in denen zentrale Arbeitsergebnisse vorgestellt und besprochen wurden und die gleichzeitig den erforderlichen Raum für fachlichen Diskurs boten.
Einbindung weiterer Ressorts
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz wurden gemäß ihren Zuständigkeiten u. a. für Wirtschaftswege bzw. touristische Radrouten im Rahmen bilateraler Ressortgespräche auf Arbeitsebene eingebunden.
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz wurden gemäß ihren Zuständigkeiten u. a. für Wirtschaftswege bzw. touristische Radrouten im Rahmen bilateraler Ressortgespräche auf Arbeitsebene eingebunden.
Online-Beteiligungsverfahren
Darüber hinaus wurden die Kommunen über das Kommunalverzeichnis des Landes Brandenburg im Zuge eines umfassenden Online-Beteiligungsverfahrens aufgefordert, den Zielnetzentwurf einzusehen und dazu Stellung zu beziehen. Außerdem brachte der Geschäftsbereich des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz viele wichtige Hinweise ein.
Das Beteiligungsverfahren begann am 30. September 2024 und endete am 22. November 2024. Aufgrund des Umfangs des Zielnetzentwurfs, der Vielzahl an Beteiligten und der damit einhergehenden Komplexität, bedurfte es eines präzise ausgesteuerten sowie technisch handhabbaren Beteiligungsprozesses. Hierfür kamen die beiden von FixMyCity entwickelten Online-Tools „TILDA - Radverkehr“ (zuvor Radverkehrsatlas) und „Trassenscout“ zum Einsatz.
Darüber hinaus wurden die Kommunen über das Kommunalverzeichnis des Landes Brandenburg im Zuge eines umfassenden Online-Beteiligungsverfahrens aufgefordert, den Zielnetzentwurf einzusehen und dazu Stellung zu beziehen. Außerdem brachte der Geschäftsbereich des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz viele wichtige Hinweise ein.
Das Beteiligungsverfahren begann am 30. September 2024 und endete am 22. November 2024. Aufgrund des Umfangs des Zielnetzentwurfs, der Vielzahl an Beteiligten und der damit einhergehenden Komplexität, bedurfte es eines präzise ausgesteuerten sowie technisch handhabbaren Beteiligungsprozesses. Hierfür kamen die beiden von FixMyCity entwickelten Online-Tools „TILDA - Radverkehr“ (zuvor Radverkehrsatlas) und „Trassenscout“ zum Einsatz.
TILDA - Radverkehr - der Online-Viewer zur Einsichtnahme der Netzdaten
TILDA - Radverkehr ist eine digitale und anwenderfreundliche Kartenplattform (geodatenbasierter Online-Viewer), in welcher der Zielnetzentwurf und später das Zielnetz niederschwellig eingesehen werden konnten. Zusätzlich bot er vielfältige Möglichkeiten weitere Fachinformationen einzublenden, wie beispielsweise das klassifizierte Straßennetz, um so den Beteiligten eine bestmögliche Grundlage zur fachlichen Prüfung bereitzustellen.
TILDA - Radverkehr ist eine digitale und anwenderfreundliche Kartenplattform (geodatenbasierter Online-Viewer), in welcher der Zielnetzentwurf und später das Zielnetz niederschwellig eingesehen werden konnten. Zusätzlich bot er vielfältige Möglichkeiten weitere Fachinformationen einzublenden, wie beispielsweise das klassifizierte Straßennetz, um so den Beteiligten eine bestmögliche Grundlage zur fachlichen Prüfung bereitzustellen.
Trassenscout - das Online-Tool für das Beteiligungsverfahren
Neben TILDA - Radverkehr wurde im Beteiligungsverfahren der Trassenscout als weiteres Online-Tool zum aktiven Teilnehmen am Verfahren und zum Eingeben von Hinweisen verwendet. In diesem konnten alle Beteiligten mithilfe eines einfachen und geführten Verfahrens ihre Ortskenntnisse innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs einbringen und konkrete ortsspezifische Hinweise zum Zielnetzentwurf abgeben. So wurden die Beteiligten direkt auf den für ihre Kommune relevanten Kartenausschnitt geführt, auf dem der Zielnetzentwurf einzusehen war. Auf diese Weise war es möglich, zu jeder Verbindung eine oder mehrere spezifische Rückmeldungen abzugeben und diese dabei ortsgenau entlang der Verbindung zu setzen.
Neben TILDA - Radverkehr wurde im Beteiligungsverfahren der Trassenscout als weiteres Online-Tool zum aktiven Teilnehmen am Verfahren und zum Eingeben von Hinweisen verwendet. In diesem konnten alle Beteiligten mithilfe eines einfachen und geführten Verfahrens ihre Ortskenntnisse innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs einbringen und konkrete ortsspezifische Hinweise zum Zielnetzentwurf abgeben. So wurden die Beteiligten direkt auf den für ihre Kommune relevanten Kartenausschnitt geführt, auf dem der Zielnetzentwurf einzusehen war. Auf diese Weise war es möglich, zu jeder Verbindung eine oder mehrere spezifische Rückmeldungen abzugeben und diese dabei ortsgenau entlang der Verbindung zu setzen.
Ergebnis des Beteiligungsverfahrens
Im Ergebnis gingen über das Beteiligungs-Tool Trassenscout mehr als 1.200 Beiträge in Form von Hinweisen und Anregungen zum Zielnetzentwurf ein. Darunter befanden sich knapp 30 separate Stellungnahmen mit ca. 200 Hinweisen, die digitalisiert und in den Trassenscout mit dem Ziel einer einheitlichen Datengrundlage überführt wurden. Somit wurden alle eingereichten Hinweise und Stellungnahmen aufgenommen und für die weitere Bearbeitung berücksichtigt.
Im Ergebnis gingen über das Beteiligungs-Tool Trassenscout mehr als 1.200 Beiträge in Form von Hinweisen und Anregungen zum Zielnetzentwurf ein. Darunter befanden sich knapp 30 separate Stellungnahmen mit ca. 200 Hinweisen, die digitalisiert und in den Trassenscout mit dem Ziel einer einheitlichen Datengrundlage überführt wurden. Somit wurden alle eingereichten Hinweise und Stellungnahmen aufgenommen und für die weitere Bearbeitung berücksichtigt.
Auswertung der Beteiligungsbeiträge und Überarbeitung des Zielnetzentwurfs
Die eingegangenen Beiträge wurden im Zeitraum von Dezember 2024 bis Juli 2025 je Landkreis sorgfältig einzeln geprüft und fachlich bewertet. Dieser Prozess erfolgte iterativ zwischen dem Auftragnehmer Ramboll und dem Landesbetrieb Straßenwesen auf Auftraggeberseite. Sofern zielführend und möglich, wurde den Hinweisen und Anregungen aus den Beiträgen entsprochen, sodass ein großer Teil in der Überarbeitung des Zielnetzentwurfs Eingang gefunden hat.
Die eingegangenen Beiträge wurden im Zeitraum von Dezember 2024 bis Juli 2025 je Landkreis sorgfältig einzeln geprüft und fachlich bewertet. Dieser Prozess erfolgte iterativ zwischen dem Auftragnehmer Ramboll und dem Landesbetrieb Straßenwesen auf Auftraggeberseite. Sofern zielführend und möglich, wurde den Hinweisen und Anregungen aus den Beiträgen entsprochen, sodass ein großer Teil in der Überarbeitung des Zielnetzentwurfs Eingang gefunden hat.
Bereitstellung des finalen Zielnetzes
Abschließend wurde allen Beteiligten als Ergebnis das finale Zielnetz im Zeitraum vom 29. August 2025 bis zum 30. November 2025 über TILDA – Radverkehr transparent zur Einsichtnahme bereitgestellt. Hierbei wurde grafisch und anwenderfreundlich dargestellt, welche Hinweise und Anregungen berücksichtigt werden konnten und welche nicht. Zudem wurde zu jedem einzelnen Beteiligungsbeitrag eine prägnante Rückmeldung bereitgestellt, die diese Entscheidung begründete.
Abschließend wurde allen Beteiligten als Ergebnis das finale Zielnetz im Zeitraum vom 29. August 2025 bis zum 30. November 2025 über TILDA – Radverkehr transparent zur Einsichtnahme bereitgestellt. Hierbei wurde grafisch und anwenderfreundlich dargestellt, welche Hinweise und Anregungen berücksichtigt werden konnten und welche nicht. Zudem wurde zu jedem einzelnen Beteiligungsbeitrag eine prägnante Rückmeldung bereitgestellt, die diese Entscheidung begründete.
Qualitätsstandards für das Radnetz
Einen entscheidenden Einfluss auf die Akzeptanz des Fahrrads als Fortbewegungsmittel im Alltagsverkehr hat die Qualität der bereitgestellten Infrastruktur. Ihr kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Das nachfolgende Dokument dient als Leitlinie im Hinblick auf die infrastrukturellen Anforderungen bei der zukünftigen Umsetzung des Konzepts Radnetz Brandenburg. Das Dokument hat empfehlenden Charakter.
Einen entscheidenden Einfluss auf die Akzeptanz des Fahrrads als Fortbewegungsmittel im Alltagsverkehr hat die Qualität der bereitgestellten Infrastruktur. Ihr kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Das nachfolgende Dokument dient als Leitlinie im Hinblick auf die infrastrukturellen Anforderungen bei der zukünftigen Umsetzung des Konzepts Radnetz Brandenburg. Das Dokument hat empfehlenden Charakter.
Zielnetz
Das Zielnetz als das zentrale Ergebnis des Konzepts Radnetz Brandenburg kann hier eingesehen werden:
Das Zielnetz als das zentrale Ergebnis des Konzepts Radnetz Brandenburg kann hier eingesehen werden:
Insgesamt hat das Zielnetz eine Streckenlänge von rund 7.900 km. Davon sind im Bereich:
- von Landesstraßen rund 2.800 km (35 %),
- von Bundesstraßen rund 1.650 km (21 %),
- von „sonstigen Wegen[1] rund 1.650 km (21 %)“,
- von Gemeindestraßen rund 1.000 km (13 %),
- von Kreisstraßen rund 800 km (10 %).
[1] Sonstige Wege umfassen überwiegend Wirtschaftswege des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs sowie alle anderen Wege, die nicht in eine der anderen oben genannten Gruppen fallen.
Insgesamt hat das Zielnetz eine Streckenlänge von rund 7.900 km. Davon sind im Bereich:
- von Landesstraßen rund 2.800 km (35 %),
- von Bundesstraßen rund 1.650 km (21 %),
- von „sonstigen Wegen[1] rund 1.650 km (21 %)“,
- von Gemeindestraßen rund 1.000 km (13 %),
- von Kreisstraßen rund 800 km (10 %).
[1] Sonstige Wege umfassen überwiegend Wirtschaftswege des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs sowie alle anderen Wege, die nicht in eine der anderen oben genannten Gruppen fallen.
Hinweis: Die o. g. Angaben wurden aggregiert und basieren auf einer Vielzahl von z. T. inhomogenen Datenquellen und sollten daher ausschließlich näherungsweise als Orientierungshilfe verwendet werden. Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Hinweis: Die o. g. Angaben wurden aggregiert und basieren auf einer Vielzahl von z. T. inhomogenen Datenquellen und sollten daher ausschließlich näherungsweise als Orientierungshilfe verwendet werden. Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Zu beachten ist, dass diese Zahlen das Zielnetz gemäß Zielstellung als netzkonzeptionelle Bedarfsgrundlage widerspiegeln. Sie sind deshalb nicht mit dem zukünftigen Ausbaubedarf gleichzusetzen. Ein nicht unerheblicher Teil des Zielnetzes verfügt bereits heute über unterschiedlichste Formen von Radverkehrsinfrastrukturen, u. a. eigenständige Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radfahr- oder Schutzstreifen. Der zukünftige Ausbaubedarf ergibt sich somit primär aus jenen Radverkehrsverbindungen, die bislang noch keinerlei Radverkehrsinfrastruktur aufweisen und auf denen der Radverkehr nicht im Mischverkehr geführt werden kann. Im Zuge der Umsetzung des Konzepts Radnetz Brandenburg wird es eine Kernaufgabe sein, genau hier anzusetzen.
Zu beachten ist, dass diese Zahlen das Zielnetz gemäß Zielstellung als netzkonzeptionelle Bedarfsgrundlage widerspiegeln. Sie sind deshalb nicht mit dem zukünftigen Ausbaubedarf gleichzusetzen. Ein nicht unerheblicher Teil des Zielnetzes verfügt bereits heute über unterschiedlichste Formen von Radverkehrsinfrastrukturen, u. a. eigenständige Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radfahr- oder Schutzstreifen. Der zukünftige Ausbaubedarf ergibt sich somit primär aus jenen Radverkehrsverbindungen, die bislang noch keinerlei Radverkehrsinfrastruktur aufweisen und auf denen der Radverkehr nicht im Mischverkehr geführt werden kann. Im Zuge der Umsetzung des Konzepts Radnetz Brandenburg wird es eine Kernaufgabe sein, genau hier anzusetzen.
Wie geht es weiter?
Umsetzungsplan
Mit der Veröffentlichung des Konzepts Radnetz Brandenburg liegt eine neue netzkonzeptionelle und baulastträgerübergreifende Bedarfsgrundlage vor. Die bisherige Bedarfsliste für den Neubau von Außerortsradwegen im Zuge von Bundes- und Landesstraßen wird durch das Konzept ersetzt.
Beim Umsetzungsplan handelt es sich um den sich anschließenden kontinuierlichen Prozess zur konkreten Umsetzung des Konzepts Radnetz Brandenburg. Der sich auf Grundlage des vorliegenden Zielnetzes ergebende Handlungsbedarf ist landesweit groß. Gleichzeitig sind die finanziellen und personellen Kapazitäten begrenzt. Umso wichtiger ist es, zu priorisieren sowie Synergien zu nutzen. Bei der Realisierung der Radverkehrsverbindungen wird deshalb an das bestehende Momentum der Konzepterstellung angeknüpft und das baulastträgerübergreifende Vorgehen konsequent weiterverfolgt. Es soll vom übergeordneten Ziel geleitet sein, in gemeinsamer Zusammenarbeit aller Baulastträger und mit Pragmatismus durchgängige Verbindungen für den Alltagsradverkehr zu schaffen.
Dazu werden zukünftig ausgehend vom Zielnetz pro Landkreis und für einen definierten Betrachtungszeitraum prioritäre Radverkehrsverbindungen mit allen betroffenen Baulastträgern gemeinsam festgelegt, deren Umsetzung abgestimmt und gemeinsam die Voraussetzungen geschaffen, um die Realisierung abzusichern.
Die Federführung für den Umsetzungsplan wurde dem Landesbetrieb Straßenwesen übertragen. Gegenwärtig erfolgen die internen Vorbereitungen für die Initiierung des Prozesses. Es wird angestrebt, dass Vor-Ort-Gespräche mit den weiteren Baulastträgern im 2. Halbjahr 2026 beginnen.
Aktuelle Informationen und Neuigkeiten zum Umsetzungsplan werden Ihnen zukünftig auf der Internetseite des Landesbetriebs Straßenwesen zur Verfügung gestellt.
Umsetzungsplan
Mit der Veröffentlichung des Konzepts Radnetz Brandenburg liegt eine neue netzkonzeptionelle und baulastträgerübergreifende Bedarfsgrundlage vor. Die bisherige Bedarfsliste für den Neubau von Außerortsradwegen im Zuge von Bundes- und Landesstraßen wird durch das Konzept ersetzt.
Beim Umsetzungsplan handelt es sich um den sich anschließenden kontinuierlichen Prozess zur konkreten Umsetzung des Konzepts Radnetz Brandenburg. Der sich auf Grundlage des vorliegenden Zielnetzes ergebende Handlungsbedarf ist landesweit groß. Gleichzeitig sind die finanziellen und personellen Kapazitäten begrenzt. Umso wichtiger ist es, zu priorisieren sowie Synergien zu nutzen. Bei der Realisierung der Radverkehrsverbindungen wird deshalb an das bestehende Momentum der Konzepterstellung angeknüpft und das baulastträgerübergreifende Vorgehen konsequent weiterverfolgt. Es soll vom übergeordneten Ziel geleitet sein, in gemeinsamer Zusammenarbeit aller Baulastträger und mit Pragmatismus durchgängige Verbindungen für den Alltagsradverkehr zu schaffen.
Dazu werden zukünftig ausgehend vom Zielnetz pro Landkreis und für einen definierten Betrachtungszeitraum prioritäre Radverkehrsverbindungen mit allen betroffenen Baulastträgern gemeinsam festgelegt, deren Umsetzung abgestimmt und gemeinsam die Voraussetzungen geschaffen, um die Realisierung abzusichern.
Die Federführung für den Umsetzungsplan wurde dem Landesbetrieb Straßenwesen übertragen. Gegenwärtig erfolgen die internen Vorbereitungen für die Initiierung des Prozesses. Es wird angestrebt, dass Vor-Ort-Gespräche mit den weiteren Baulastträgern im 2. Halbjahr 2026 beginnen.
Aktuelle Informationen und Neuigkeiten zum Umsetzungsplan werden Ihnen zukünftig auf der Internetseite des Landesbetriebs Straßenwesen zur Verfügung gestellt.
Datenplattform Radverkehr
Mit dem Aufbau der Datenplattform Radverkehr hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Ende 2025 eine weitere zentrale Maßnahme der Radverkehrsstrategie starten können. Die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg ist aufgrund ihrer umfassenden Kompetenzen in diesem Bereich der zentrale Dienstleister des Landes Brandenburg bei der Erfassung, Verarbeitung und Bereitstellung von Geobasisdaten und setzt dieses Projekt gemeinsam mit dem Ministerium um.
Die Datenplattform Radverkehr soll baulastträgerübergreifende Daten zur Radverkehrsinfrastruktur landesweit und zentral für verschiedene Nutzungen und Nutzergruppen bereitstellen. In einem ersten Schritt wird eine Viewer-Komponente für das Konzept Radnetz Brandenburg eingerichtet, bevor alle Baulastträger zukünftig ihre Radverkehrsinfrastrukturen nach einem einheitlichen Datenschema editieren können.
Die kommunale Ebene soll im weiteren Prozess eng eingebunden werden. Hierfür ist es unter anderem vorgesehen, eine Stakeholdergruppe aus Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der kommunalen Spitzenverbände zu gründen.
Datenplattform Radverkehr
Mit dem Aufbau der Datenplattform Radverkehr hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Ende 2025 eine weitere zentrale Maßnahme der Radverkehrsstrategie starten können. Die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg ist aufgrund ihrer umfassenden Kompetenzen in diesem Bereich der zentrale Dienstleister des Landes Brandenburg bei der Erfassung, Verarbeitung und Bereitstellung von Geobasisdaten und setzt dieses Projekt gemeinsam mit dem Ministerium um.
Die Datenplattform Radverkehr soll baulastträgerübergreifende Daten zur Radverkehrsinfrastruktur landesweit und zentral für verschiedene Nutzungen und Nutzergruppen bereitstellen. In einem ersten Schritt wird eine Viewer-Komponente für das Konzept Radnetz Brandenburg eingerichtet, bevor alle Baulastträger zukünftig ihre Radverkehrsinfrastrukturen nach einem einheitlichen Datenschema editieren können.
Die kommunale Ebene soll im weiteren Prozess eng eingebunden werden. Hierfür ist es unter anderem vorgesehen, eine Stakeholdergruppe aus Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der kommunalen Spitzenverbände zu gründen.
Fördermöglichkeiten
Fachpolitisches Ziel des MIL ist die langfristige Sicherung von Fördermöglichkeiten für kommunale Radverkehrsinfrastrukturen in Brandenburg. Daher wurde eine langjährige Geltungsdauer der
- Richtlinie zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg) und der
- Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffenlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (Rili ÖPNV-Invest)
bis zum 31.12.2030 durchgesetzt.
Fachpolitisches Ziel des MIL ist die langfristige Sicherung von Fördermöglichkeiten für kommunale Radverkehrsinfrastrukturen in Brandenburg. Daher wurde eine langjährige Geltungsdauer der
- Richtlinie zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg) und der
- Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffenlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (Rili ÖPNV-Invest)
bis zum 31.12.2030 durchgesetzt.
Über die beiden Richtlinien werden aktuell die Finanzhilfen des Bundes im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land" umgesetzt.
Aufgrund der Fördervorgaben des Bundes ist es bereits jetzt Fördervoraussetzung, dass die Planung des Radweges im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes beziehungsweise Radverkehrskonzeptes oder Radnetzes erfolgt. Daher wurde in den letzten Jahren umfangreich die Erstellung von kommunalen Radverkehrskonzepten für den Alltagsverkehr durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung fachlich und finanziell unterstützt. Mit dem Konzept Radnetz Brandenburg als landesweites, baulastträgerübergreifendes Zielnetz entsteht eine weitere Grundlage, um dieser Fördervoraussetzung parallel zu den kommunalen Radverkehrskonzepten nachzukommen.
Im jährlichen Förderprogramm (siehe Nr. 6 der Rili KStB Bbg) werden die förderfähigen Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit und Verkehrsbedeutung ausgewiesen. Die Aufnahme eines Radwegs in das Konzept Radnetz Brandenburg wäre neben der Verkehrsbelastung und des kommunalen Netzcharakters ein weiteres Indiz für seine Verkehrsbedeutung. Unabhängig davon sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel weitere kommunale (das Konzept Radnetz Brandenburg ergänzende) Radwegeverbindungen angemessen im Förderprogramm zu berücksichtigen. Voraussetzung für die Aufnahme von Radwegen in das Förderprogramm ist der Abschluss der Genehmigungsplanung. Bislang war eine Priorisierung nicht erforderlich, da alle Vorhaben mit abgeschlossener Genehmigungsplanung bewilligt werden konnten. Die Aufnahme in das Konzept Radnetz Brandenburg war und ist damit keine explizite Zuwendungsvoraussetzung.
Über die beiden Richtlinien werden aktuell die Finanzhilfen des Bundes im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land" umgesetzt.
Aufgrund der Fördervorgaben des Bundes ist es bereits jetzt Fördervoraussetzung, dass die Planung des Radweges im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes beziehungsweise Radverkehrskonzeptes oder Radnetzes erfolgt. Daher wurde in den letzten Jahren umfangreich die Erstellung von kommunalen Radverkehrskonzepten für den Alltagsverkehr durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung fachlich und finanziell unterstützt. Mit dem Konzept Radnetz Brandenburg als landesweites, baulastträgerübergreifendes Zielnetz entsteht eine weitere Grundlage, um dieser Fördervoraussetzung parallel zu den kommunalen Radverkehrskonzepten nachzukommen.
Im jährlichen Förderprogramm (siehe Nr. 6 der Rili KStB Bbg) werden die förderfähigen Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit und Verkehrsbedeutung ausgewiesen. Die Aufnahme eines Radwegs in das Konzept Radnetz Brandenburg wäre neben der Verkehrsbelastung und des kommunalen Netzcharakters ein weiteres Indiz für seine Verkehrsbedeutung. Unabhängig davon sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel weitere kommunale (das Konzept Radnetz Brandenburg ergänzende) Radwegeverbindungen angemessen im Förderprogramm zu berücksichtigen. Voraussetzung für die Aufnahme von Radwegen in das Förderprogramm ist der Abschluss der Genehmigungsplanung. Bislang war eine Priorisierung nicht erforderlich, da alle Vorhaben mit abgeschlossener Genehmigungsplanung bewilligt werden konnten. Die Aufnahme in das Konzept Radnetz Brandenburg war und ist damit keine explizite Zuwendungsvoraussetzung.