Förderprogramm Kommunaler Straßenbau
Zur Unterstützung der kommunalen Straßenbaulastträger, die zum Erreichen der Ziele der Mobilitätsstrategie 2030 des Landes Brandenburg beitragen, werden Zuwendungen auf Grundlage der "Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2020)" gewährt. Um die Mobilität im Land im Kontext mit anderen Förderangeboten zukunftssicher zu gestalten, sollen verkehrswichtige Verbindungen inner- und außerorts an aktuelle und künftige Bedarfe angepasst werden. Neben Straßen und Brücken ist die kommunale Radweginfrastruktur ein Förderschwerpunkt.
Zur Unterstützung der kommunalen Straßenbaulastträger, die zum Erreichen der Ziele der Mobilitätsstrategie 2030 des Landes Brandenburg beitragen, werden Zuwendungen auf Grundlage der "Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2020)" gewährt. Um die Mobilität im Land im Kontext mit anderen Förderangeboten zukunftssicher zu gestalten, sollen verkehrswichtige Verbindungen inner- und außerorts an aktuelle und künftige Bedarfe angepasst werden. Neben Straßen und Brücken ist die kommunale Radweginfrastruktur ein Förderschwerpunkt.
Ziel des Förderprogramms
- Anpassung der bestehenden, besonders verkehrswichtigen Verbindungen (inner- und außerorts) an aktuelle sowie künftige Bedarfe
- Anpassung der bestehenden, besonders verkehrswichtigen Verbindungen (inner- und außerorts) an aktuelle sowie künftige Bedarfe
Wer wird gefördert?
- Kommunen, das heißt: Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse
- Kommunen, das heißt: Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse
Was wird gefördert?
- Neu-, Um- oder Ausbau, Grunderneuerung und Erhaltung verkehrswichtiger öffentlicher Straßen in kommunaler Baulast
- Wege für den Fuß-/Radverkehr, die grundsätzlich dem Alltags- und Alltagsfreizeitverkehr dienen
- Erstmalige Herstellung von Radfahrstreifen beziehungsweise Schutzstreifen (Austausch oder Erneuerung des entsprechenden Straßenbelags)
- Radverkehrskonzepte der Landkreise und Gemeinden für den Alltagsverkehr
- Neu-, Um- oder Ausbau, Grunderneuerung und Erhaltung verkehrswichtiger öffentlicher Straßen in kommunaler Baulast
- Wege für den Fuß-/Radverkehr, die grundsätzlich dem Alltags- und Alltagsfreizeitverkehr dienen
- Erstmalige Herstellung von Radfahrstreifen beziehungsweise Schutzstreifen (Austausch oder Erneuerung des entsprechenden Straßenbelags)
- Radverkehrskonzepte der Landkreise und Gemeinden für den Alltagsverkehr
Was wird nicht gefördert?
- Grunderwerb, Maßnahmen des ruhenden Verkehrs, Erschließungsstraßen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
- Grunderwerb, Maßnahmen des ruhenden Verkehrs, Erschließungsstraßen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Geltungsdauer
- Bis zum 31. Dezember 2023
- Bis zum 31. Dezember 2023
Antragsverfahren
- Bewilligungsbehörde ist der Landesbetrieb Straßenwesen (LS)
- Bewilligungsbehörde ist der Landesbetrieb Straßenwesen (LS)
Ansprechperson im MIL
- Organisationsname:
- Referat 42
- Abteilung:
- Förderangelegenheiten
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Sieglinde
- Nachname:
- Wegner
- Telefon:
- 0331 866-8435