Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg
Die Hauptstadtregion stärken
Seit 1996 betreiben die Länder Berlin und Brandenburg Raumordnung und Landesplanung gemeinsam in einer Landesplanungsbehörde. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) nimmt die Aufgaben der für Raumordnung zuständigen obersten Behörden beider Länder wahr. Sie ist zugleich Teil der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Berlin wie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.
Bei der Aufstellung von gemeinsamen Raumordnungsplänen werden unterschiedliche Raumnutzungsansprüche abgewogen und so Grundlagen für eine nachhaltige Raumentwicklung in allen Teilräumen der Hauptstadtregion geschaffen. Durch gemeinsame Struktur- und Entwicklungskonzepte unterstützt die GL kommunale Akteure bei der Umsetzung ihrer Planungsabsichten.
Seit 1996 betreiben die Länder Berlin und Brandenburg Raumordnung und Landesplanung gemeinsam in einer Landesplanungsbehörde. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) nimmt die Aufgaben der für Raumordnung zuständigen obersten Behörden beider Länder wahr. Sie ist zugleich Teil der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Berlin wie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.
Bei der Aufstellung von gemeinsamen Raumordnungsplänen werden unterschiedliche Raumnutzungsansprüche abgewogen und so Grundlagen für eine nachhaltige Raumentwicklung in allen Teilräumen der Hauptstadtregion geschaffen. Durch gemeinsame Struktur- und Entwicklungskonzepte unterstützt die GL kommunale Akteure bei der Umsetzung ihrer Planungsabsichten.
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