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Wohnraumförderung

eine barrierefreie Neubausiedlung in Teltow
© TWG eG Teltow

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) hat seine Wohnungsbauprogramme konsequent an den landespolitischen Erfordernissen ausgerichtet. Dabei wurde eine Schwerpunktsetzung für Familien und ältere Menschen sowie eine Fokussierung auf innerstädtische Standorte vorgenommen.

Es besteht Handlungsbedarf als Folge der demografischen Struktur der Gesellschaft und der sich ändernden Wohnbedürfnisse. In allen Wohnungsmärkten des Landes bedarf es einer Qualifizierung der Wohnungsbestände und dem Erhalt bezahlbarer Mieten. In den wachsenden Städten und Regionen sind Leerstände fast völlig verschwunden. Dort fehlt es an Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen.

Durch Bestandsentwicklung allein lässt sich der quantitative Wohnungsmehrbedarf in wachsenden Regionen nicht decken und zusätzliche Sozialbindungen können nicht ausreichend aufgebaut werden. Hier sind erhebliche Anstrengungen in Form von Neubau sozial gebundener Wohnungen erforderlich. In den schrumpfenden Städten werden trotz Leerstands differenzierte Wohnungsangebote gebraucht. Handlungsbedarf besteht bei der Bereitstellung bezahlbarer, kleiner, barrierefreier Wohnungen.

Förderschwerpunkt ist deshalb die Förderung von Mietwohnungen. Aber auch die Förderung von Wohneigentum soll helfen, die Wohnungsmärkte zu entspannen.

Es sollen vor allem die Haushalte unterstützt werden, die sich auf dem Wohnungsmarkt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Zielgruppen sind insbesondere einkommensschwache Haushalte mit Kindern, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, Personen in sozialen Notlagen sowie Studierende und Auszubildende.

Informationen zu den Programmen der Wohnraumförderung finden Sie im Bereich Service unter Förderprogramme im Themenbereich Wohnen.

eine barrierefreie Neubausiedlung in Teltow
© TWG eG Teltow

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) hat seine Wohnungsbauprogramme konsequent an den landespolitischen Erfordernissen ausgerichtet. Dabei wurde eine Schwerpunktsetzung für Familien und ältere Menschen sowie eine Fokussierung auf innerstädtische Standorte vorgenommen.

Es besteht Handlungsbedarf als Folge der demografischen Struktur der Gesellschaft und der sich ändernden Wohnbedürfnisse. In allen Wohnungsmärkten des Landes bedarf es einer Qualifizierung der Wohnungsbestände und dem Erhalt bezahlbarer Mieten. In den wachsenden Städten und Regionen sind Leerstände fast völlig verschwunden. Dort fehlt es an Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen.

Durch Bestandsentwicklung allein lässt sich der quantitative Wohnungsmehrbedarf in wachsenden Regionen nicht decken und zusätzliche Sozialbindungen können nicht ausreichend aufgebaut werden. Hier sind erhebliche Anstrengungen in Form von Neubau sozial gebundener Wohnungen erforderlich. In den schrumpfenden Städten werden trotz Leerstands differenzierte Wohnungsangebote gebraucht. Handlungsbedarf besteht bei der Bereitstellung bezahlbarer, kleiner, barrierefreier Wohnungen.

Förderschwerpunkt ist deshalb die Förderung von Mietwohnungen. Aber auch die Förderung von Wohneigentum soll helfen, die Wohnungsmärkte zu entspannen.

Es sollen vor allem die Haushalte unterstützt werden, die sich auf dem Wohnungsmarkt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Zielgruppen sind insbesondere einkommensschwache Haushalte mit Kindern, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, Personen in sozialen Notlagen sowie Studierende und Auszubildende.

Informationen zu den Programmen der Wohnraumförderung finden Sie im Bereich Service unter Förderprogramme im Themenbereich Wohnen.

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