MIL fördert weiterhin barrierefreien Umbau von Wohnraum
- Erschienen am - PresemitteilungDas Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat rückwirkend zum 1. Januar 2022 die Förderung für eine nachträgliche behindertengerechte Anpassung von Wohnraum um weitere zwei Jahre verlängert. Die Anträge können ab sofort gestellt werden.
Staatssekretär Rainer Genilke: „Wir wollen, dass die Menschen in Brandenburg in Wohnungen leben können, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dazu gehören auch Angebote für Menschen mit Behinderung oder einer Mobilitätseinschränkung. Mit der Förderung sowohl für Mietwohnungen als auch für Wohneigentum wollen wir einen Beitrag dafür leisten, dass schwerstmobilitätsbehinderte Menschen nach Krankheit oder Unfall weiter in ihrer vertrauten Umgebung ein weitgehend selbstbestimmtes Leben führen können.
Das Land Brandenburg bietet bereits seit vielen Jahren ein Förderprogramm an, dass den nachträglichen behindertengerechten Umbau der bewohnten Mietwohnung oder des eigenen Wohnhauses bezuschusst, im Höchstfall mit 26.000 Euro. Die Richtlinie zur Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) wurde im letzten Jahr evaluiert und nun, mit einer Geltungsdauer von weiteren zwei Jahren, im Amtsblatt Brandenburg Nr. 9 veröffentlicht.
Ziel der „Richtlinie zur Förderung der behindertengerechten Anpassung durch Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum“ ist die Verbesserung der Wohnsituation, insbesondere der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten, in vorhandenen Mietwohnungen und in selbst genutztem Wohneigentum im Bestand für schwerstmobilitätsbehinderte Menschen.
Zu dem berechtigten Personenkreis zählen Haushalte mit Personen, deren Art und Schwere der Behinderung eine besondere bauliche oder technische Ausstattung erfordert.
Gefördert wird die nachträgliche behindertengerechten Anpassung des bereits bewohnten Wohnraumes. Dazu gehören zum Beispiel die Verbreiterung von Türen, das Entfernen von Türschwellen, der Einbau automatischer Türöffner, Notruf- und Gegensprechanlagen, bauliche Veränderungen in Küche und Bad zum Abbau von Barrieren, die bedarfsgerechte Umrüstung von Bedienungs-, Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen in der Wohnung, die Schaffung von Rollstuhlabstellplätzen, insbesondere im Eingangsbereich des Wohngebäudes sowie Sicherungsmaßnahmen an Fenstern und Türen von Erdgeschosswohnungen einschließlich der Rollläden. Außerdem können der Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln, insbesondere rollstuhlgerechter Senkrecht-bzw. Schrägaufzüge und die Schaffung barrierefreier Zugänge durch Rampen gefördert werden.
Die Fortführung der Richtlinie zur behindertengerechten Anpassung von vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) gilt vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2023.
Jeder Zuschuss beträgt bis zu 90 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten. Der Höchstsatz je Wohnung beträgt 12.000 EUR für bauliche Vorhaben und 14.000 EUR für den Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln und automatischen Türöffnern
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg ist als Geschäftsbesorgerin des Landes Ansprechpartner für alle Fragen zur Förderung. Sie ist zuständig für die Beratung, zum Beispiel über die Voraussetzungen, die der Antragsteller erfüllen muss, für die Antragsbearbeitung und für die Bewilligung der Zuschüsse.