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Barrierefreier Wohnraum

Ein modernisiertes Gebäude mit barrierefreien Zugängen.
© MIL/Nowatzky

Menschen mit Behinderungen haben die Möglichkeit ihren Aufenthaltsort frei zu wählen (Artikel 19 der UN-Konvention). Das setzt entsprechenden Wohnraum voraus. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels im Land Brandenburg hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) bereits vor längerer Zeit damit begonnen, Anreize zur Schaffung barrierefreien Wohnraums in bestimmten Förderkulissen zu setzen.

Ein modernisiertes Gebäude mit barrierefreien Zugängen.
© MIL/Nowatzky

Menschen mit Behinderungen haben die Möglichkeit ihren Aufenthaltsort frei zu wählen (Artikel 19 der UN-Konvention). Das setzt entsprechenden Wohnraum voraus. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels im Land Brandenburg hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) bereits vor längerer Zeit damit begonnen, Anreize zur Schaffung barrierefreien Wohnraums in bestimmten Förderkulissen zu setzen.

Wohnraumförderpolitik des MIL

Die Ansprüche von Menschen mit Behinderungen an ihren Wohnraum ähneln in vielen Bereichen den Bedürfnissen älterer Menschen oder denen von Kindern und Jugendlichen. Hier setzt die Wohnraumförderpolitik des MIL an. So wurden im Wohnungsbau und in der Stadtentwicklung neue Schwerpunkte gesetzt, etwa mit der Förderrichtlinie zur generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden (MietwohnungsbauförderR) durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus, der Förderung des Einbaus von Aufzügen in bestehende Wohngebäude im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung oder mit verschiedenen Wettbewerben. Auch die Richtlinie zur Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) leistet dazu einen wertvollen Beitrag. Viele der bisher geförderten Maßnahmen kommen allen Bevölkerungsgruppen zugute. Dies gilt für den Abstellplatz im Treppenhaus ebenso wie für den nachträglich eingebauten Aufzug oder barrierefreie öffentliche Gebäude und Räume. Um solche Vorzeigeprojekte einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, hat das MIL den Infopool Stadtentwicklung eingerichtet.

Die Ansprüche von Menschen mit Behinderungen an ihren Wohnraum ähneln in vielen Bereichen den Bedürfnissen älterer Menschen oder denen von Kindern und Jugendlichen. Hier setzt die Wohnraumförderpolitik des MIL an. So wurden im Wohnungsbau und in der Stadtentwicklung neue Schwerpunkte gesetzt, etwa mit der Förderrichtlinie zur generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden (MietwohnungsbauförderR) durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus, der Förderung des Einbaus von Aufzügen in bestehende Wohngebäude im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung oder mit verschiedenen Wettbewerben. Auch die Richtlinie zur Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) leistet dazu einen wertvollen Beitrag. Viele der bisher geförderten Maßnahmen kommen allen Bevölkerungsgruppen zugute. Dies gilt für den Abstellplatz im Treppenhaus ebenso wie für den nachträglich eingebauten Aufzug oder barrierefreie öffentliche Gebäude und Räume. Um solche Vorzeigeprojekte einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, hat das MIL den Infopool Stadtentwicklung eingerichtet.

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