Neue Mietwohnungsbauförderungsrichtlinie veröffentlicht
- Erschienen am - PresemitteilungVor dem Hintergrund gestiegener Bau- und Grundstückskosten hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung die Mietwohnungsbauförderung neu geregelt. Die neue Richtlinie schafft verlässliche Rahmenbedingungen für weitere Investitionen der Wohnungsunternehmen und damit für mehr bezahlbaren Wohnraum.
Bauminister Guido Beermann: „Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern Wohnen zu fairen Preisen ermöglichen. Dazu leistet die Wohnraumförderung einen wichtigen Beitrag. Sie ist eine Erfolgsgeschichte, die wir auch in Zukunft weiterschreiben werden. Allein den Mietwohnungsbau haben wir im letzten Jahr mit 150 Millionen Euro unterstützt. Auf der anderen Seite sehen sich die Wohnungsbauunternehmen mit erheblichen Herausforderungen bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben konfrontiert. Dazu zählen vor allem die stark gestiegenen Kosten für Grund und Boden sowie für Baumaterialien und Bauleistungen. Deshalb haben wir die Mietwohnungsbauförderungs-Richtlinie überarbeitet und an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Mit neuen, attraktiven Bedingungen setzen wir darauf, dass die Wohnungsunternehmen die Förderung weiterhin rege nutzen und dazu beitragen, bezahlbaren Wohnraum für Brandenburg zu schaffen.“
Durch die Mietwohnungsbaubauförderung gewährt das Land Brandenburg Darlehen und Zuschüsse für die Schaffung sowie die Modernisierung und Instandsetzung von generationsgerechten Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten. Auch für den nachträglichen Ein- oder Anbau von Aufzügen stellt das Land Darlehen und Zuschüsse bereit.
Bei der Vergabe der geförderten Wohnungen werden insbesondere Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Studierende und Auszubildende sowie Personen in sozialen Notlagen (Wohnungslose und geflüchtete Menschen) berücksichtigt. Darüber hinaus stehen neue Konzepte für Mehrgenerationswohnen, Wohngemeinschaften im Alter und weitere innovative Formen des Zusammenlebens im Fokus. Für Menschen mit schweren Mobilitätsbehinderungen können in vorhandenen Mietwohnungen Verbesserungen der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten gefördert werden.
Folgende Anpassungen wurden an der Mietwohnungsbauförderrichtlinie vorgenommen:
- Erhöhung des Zuschusses für Aufzüge bzw. Maßnahmen für eine barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnungen
- Moderate Anpassung der Förderobergrenze bzw. der höchstzulässigen Mietobergrenzen
- Für Einzelfälle wurde die Möglichkeit eröffnet, von den obligatorischen Regelungen und Finanzierungsstrukturen abzuweichen, wenn dies zur nachhaltigen Einsparung von Förderungsmitteln führt.
Die Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus (MietwohnungsbauförderR) wurde im aktuellen Amtsblatt Nummer 13 veröffentlicht und rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft gesetzt.
Darüber hinaus plant der Bund, die Wohnraumförderung an die höheren Anforderungen an den Klimaschutz anzupassen. Für die neue Verwaltungsvereinbarung „Klimagerechter sozialer Wohnungsbau“ sollen dem Land Brandenburg weitere ca. 30 Millionen Euro bundesseitig zur Verfügung gestellt werden. Die Einzelheiten dazu werden gegenwärtig abgestimmt.