Kommunale Wärmeplanung - Erstattungsverfahren

© AdobeStock magele
© AdobeStock magele

Brandenburg hat mit der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung, die am 24.07.2024 in Kraft getreten ist, die Verpflichtung zur flächendeckenden Wärmeplanung auf die Gemeinden übertragen. Dabei ist das Land bei Übertragung einer neuen öffentlichen Aufgabe auf die Gemeinden verpflichtet, die Kosten zu erstatten (vgl. Art. 97 Abs. 3 der Verfassung des Landes Brandenburg).

Das Verfahren zur Kostenerstattung ist als formelles Antragsverfahren ausgestaltet. Der Antrag auf Kostenerstattung kann durch die Gemeinde nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung hier heruntergeladen und direkt beim MIL/Ref. 25 gestellt werden.



vergangene Veranstaltungen

Kommunale Wärmeplanung als strategische Grundlage der Wärmewende

Datum
Uhrzeit
bis Uhr
Information
Die Veranstaltung fand online statt. Informationen dazu finden Sie unter "weiterlesen".

Informationsveranstaltung zum kommunalen Klimaschutz

Datum
Information
Das MIL, das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz und die Energieagentur Brandenburg bieten seit 2016 gemeinsame Informationsveranstaltungen für Sanierungs-, Klima- und Energiemanager- und managerinnen zum kommunalen Klimaschutz an. Jetzt wurde der Akteurskreis ausgeweitet, den Raum für die Berichte der Beteiligten erweitert und den Titel angepasst.

Gemeinsame Fachtagung MIL und VKU 2022

Datum
Information
Die Veranstaltung wurde online durchgeführt. Informationen darüber finden Sie...

Online-Werkstatt Kommunen und Klimaschutz

Datum
Information
Das Programm sowie die Beiträge aus der Online-Werkstatt finden Sie unter "Weiterlesen".
zurück | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | weiter