Kommunale Wärmeplanung - Erstattungsverfahren

Brandenburg hat mit der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung, die am 24.07.2024 in Kraft getreten ist, die Verpflichtung zur flächendeckenden Wärmeplanung auf die Gemeinden übertragen. Dabei ist das Land bei Übertragung einer neuen öffentlichen Aufgabe auf die Gemeinden verpflichtet, die Kosten zu erstatten (vgl. Art. 97 Abs. 3 der Verfassung des Landes Brandenburg).
Das Verfahren zur Kostenerstattung ist als formelles Antragsverfahren ausgestaltet. Der Antrag auf Kostenerstattung kann durch die Gemeinde nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung hier heruntergeladen und direkt beim MIL/Ref. 25 gestellt werden.