Förderprogramm Innovative Mobilitätsangebote
Gerade in einem Flächenland wie Brandenburg sind Verdichtung und Fortschritt des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) – insbesondere im ländlichen Raum – eine essentielle Grundlage der Verbesserung der Alltagsmobilität und der Erreichbarkeit von Tourismus- und Freizeitzielen. Daher fördert das Land Brandenburg mit dieser Richtlinie die Konzeption, den Betrieb und die Evaluation ausgewählter ÖPNV-Angebote.
Gerade in einem Flächenland wie Brandenburg sind Verdichtung und Fortschritt des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) – insbesondere im ländlichen Raum – eine essentielle Grundlage der Verbesserung der Alltagsmobilität und der Erreichbarkeit von Tourismus- und Freizeitzielen. Daher fördert das Land Brandenburg mit dieser Richtlinie die Konzeption, den Betrieb und die Evaluation ausgewählter ÖPNV-Angebote.
Ziel des Förderprogramms
- Konzeption neuer Mobilitätsangebote im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Ergänzung des bestehenden Linienverkehrs
- Konzeption neuer Mobilitätsangebote im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Ergänzung des bestehenden Linienverkehrs
Wer wird gefördert?
- Aufgabenträger für den (kommunalen) übrigen ÖPNV (Landkreise und kreisfreie Städte)
- Aufgabenträger für den (kommunalen) übrigen ÖPNV (Landkreise und kreisfreie Städte)
Was wird gefördert?
- Leistungen Dritter (einschließlich Verkehrsgesellschaften der Aufgabenträger) zur Entwicklung / Erarbeitung / wesentlichen Fortentwicklung von Konzepten für neue Mobilitätsangebote im ÖPNV
- Praktische Umsetzung beziehungsweise zeitlich befristete Einführung neuer Angebote im ÖPNV
- Evaluation von Modellprojekten in Bezug auf technische und wirtschaftliche Aspekte sowie der Nutzerakzeptanz
- Marketingmaßnahmen zur Steigerung der Nutzerakzeptanz der neuen Mobilitätsangebote
- Leistungen Dritter (einschließlich Verkehrsgesellschaften der Aufgabenträger) zur Entwicklung / Erarbeitung / wesentlichen Fortentwicklung von Konzepten für neue Mobilitätsangebote im ÖPNV
- Praktische Umsetzung beziehungsweise zeitlich befristete Einführung neuer Angebote im ÖPNV
- Evaluation von Modellprojekten in Bezug auf technische und wirtschaftliche Aspekte sowie der Nutzerakzeptanz
- Marketingmaßnahmen zur Steigerung der Nutzerakzeptanz der neuen Mobilitätsangebote
Was wird nicht gefördert?
- Notwendige Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers
- Reine Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen
- Aufwendungen für die Erstellung von Förderanträgen
- Notwendige Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers
- Reine Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen
- Aufwendungen für die Erstellung von Förderanträgen
Geltungsdauer
- Bis zum 31. Dezember 2024
- Bis zum 31. Dezember 2024
Antragsverfahren
- Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)
- Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)
Ansprechperson im MIL
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Thomas
- Nachname:
- Tamm-Blechschmidt
- Organisationsname:
- Referat 42
- Abteilung:
- Förderangelegenheiten
- Telefon:
- 0331 866-8261