Land fördert innovative neue Mobilitätsangebote – kommunale Verkehrsunternehmen können ab sofort Anträge stellen
Pressemitteilung
- Erschienen amDas Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger für den kommunalen ÖPNV bei der Entwicklung und Umsetzung neuer innovativer Mobilitätsangebote. Für die Ende Mai vorgestellte Förderrichtlinie können jetzt Anträge gestellt werden. Abgabetermin ist der 31. August 2020.
Verkehrsminister Guido Beermann: „Wir wollen den öffentlichen Personennahverkehr zukunftssicher machen und die Mobilität im ganzen Land attraktiv gestalten. Dafür brauchen wir innovative und bedarfsgerechte Angebote. Mit unseren neuen Fördermöglichkeiten wollen wir die Landkreise und kreisfreien Städte unterstützen, innovative Mobilitätsangebote zu entwickeln und zu realisieren. Bis 2022 stehen 2,2 Millionen Euro zur Verfügung. Ich rufe die kommunalen Partner auf, uns interessante und kreative Ideen einzureichen.“
Das Landesamt für Bauen und Verkehr hat seinen ersten Aufruf für eine Antragstellung für innovative neue Mobilitätsangebote veröffentlicht. Danach sind die kommunalen Aufgabenträger aufgefordert, Projektvorschläge im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von innovativen Mobilitätsangeboten bis zum 31.08.2020 einzureichen.
Gefördert werden die Konzeption, der Betrieb sowie die Evaluation ausgewählter ÖPNV-Modellprojekte, beispielsweise die Ergänzung bestehender Angebote, Verbesserungen für Pendler*innen sowie für Freizeit- und Tourismusangebote im ländlichen Raum oder Ideen für mehr Klimaschutz im öffentlichen Verkehr.
Fördergegenstände:
- Erstellung von Konzepten zur Finanzierung und zur Umsetzungsvorbereitung,
- Erstellung eines Betriebskonzeptes und dessen Umsetzung,
- Softwarelösungen für das neue Mobilitätsangebot praktische, zeitlich befristete Umsetzung des Projektes (Investitionen, Betriebskosten, Personalkosten),
- Durchführung von Evaluationen
- Verbessertes Marketing
Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit in einem Wettbewerbsverfahren auf der Grundlage von Förderanträgen beurteilt. Die Richtlinie wurde im Amtsblatt Nr. 21 für Brandenburg am 27.05.2020 veröffentlicht.