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Prüfsachverständigenwesen

Im Hintergrund Blick auf eine Mehrfamilienhaussiedlung. Im Vordergrund Ausschnitt des Grundrisses mit den eingezeichenten sicherheitstechnischen Anlagen und ein Geprüft Stempel
© MIL

Zum Betrieb von Sonderbauten sind aus Gründen des Brandschutzes in der Regel sicherheitstechnische Anlagen erforderlich, die ständig funktionstüchtig sein müssen, um eine gefahrlose Nutzung der Gebäude abzusichern. Das können zum Beispiel Feuerlöschanlagen, Alarmierungsanlagen oder Rauchabzugsanlagen sein. Deshalb müssen diese Anlagen regelmäßig von bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen geprüft werden.

Es gibt Prüfsachverständige für die Bereiche 

  • Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung
  • Energetische Gebäudeplanung
  • Erd- und Grundbau

Die Beauftragung der jeweiligen Prüfsachverständigen erfolgt direkt durch den Bauherrn/Eigentümer beziehungsweise Betreiber der Anlage.

Die von der Brandenburgischen Ingenieurkammer (BBIK) bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen werden in einer bei der BBIK geführten Liste aufgeführt. Die Liste wird durch die BBIK in deren Internetauftritt veröffentlicht.

Die rechtlichen Grundlagen bilden die Brandenburgische Prüfsachverständigenverordnung die Brandenburgische Sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung.

Im Hintergrund Blick auf eine Mehrfamilienhaussiedlung. Im Vordergrund Ausschnitt des Grundrisses mit den eingezeichenten sicherheitstechnischen Anlagen und ein Geprüft Stempel
© MIL

Zum Betrieb von Sonderbauten sind aus Gründen des Brandschutzes in der Regel sicherheitstechnische Anlagen erforderlich, die ständig funktionstüchtig sein müssen, um eine gefahrlose Nutzung der Gebäude abzusichern. Das können zum Beispiel Feuerlöschanlagen, Alarmierungsanlagen oder Rauchabzugsanlagen sein. Deshalb müssen diese Anlagen regelmäßig von bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen geprüft werden.

Es gibt Prüfsachverständige für die Bereiche 

  • Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung
  • Energetische Gebäudeplanung
  • Erd- und Grundbau

Die Beauftragung der jeweiligen Prüfsachverständigen erfolgt direkt durch den Bauherrn/Eigentümer beziehungsweise Betreiber der Anlage.

Die von der Brandenburgischen Ingenieurkammer (BBIK) bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen werden in einer bei der BBIK geführten Liste aufgeführt. Die Liste wird durch die BBIK in deren Internetauftritt veröffentlicht.

Die rechtlichen Grundlagen bilden die Brandenburgische Prüfsachverständigenverordnung die Brandenburgische Sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung.