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Das MIL bringt den Bau-Turbo ins Land

- Erschienen am 26.03.2026 - Presemitteilung Pressemitteilung
1. Regionaldialog in Eberswalde © MIL

Anlässlich des in Kraft getretenen Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) fünf Regionaldialoge durchgeführt, um die praktische Anwendung zu unterstützen und mit den Kommunen ins Gespräch zu kommen. In den interaktiven Dialogveranstaltungen in Eberswalde, Luckenwalde, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Lübben setzten sich rund 450 kommunale Beschäftigte eingehend mit den neuen Möglichkeiten im Bereich des Wohnungsbaus auseinander und diskutierten mit dem MIL offene Fragen und erste praktische Erfahrungen.

Hintergrund des durch das MIL eingerichteten Formats ist die am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene und unter dem Schlagwort „Bau-Turbo“ bekanntgewordene Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB). Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Schaffung von Wohnraum zu beschleunigen, um dem Mangel an Wohnraum zu begegnen. Hierdurch werden neue planungsrechtliche Wege eröffnet, da die Zulassungsmöglichkeiten für Wohnbauvorhaben abseits der Bauleitplanung deutlich erweitert wurden. Das gilt in besonderem Maße für die befristete Experimentierklausel des § 246e BauGB: Die Regelung ermöglicht es, bei Wohnungsbauprojekten unter bestimmten Voraussetzungen gänzlich von den Vorgaben des Baugesetzbuches abzuweichen.

Aufgrund der weitreichenden Änderungen bestehen bei den Gemeinden und unteren Bauaufsichtsbehörden als Anwenderinnen noch Unsicherheiten und kaum Erfahrungen hinsichtlich der praktischen Umsetzung und Anwendung der neuen Vorschriften. Um dem zu begegnen und eine rechtssichere Anwendung im Land Brandenburg zu gewährleisten, wurden deshalb in den Dialogveranstaltungen neben der Vorstellung der Regelungen häufig gestellte Fragen und typische Fallkonstellationen beleuchtet und ausführlich diskutiert. Dabei ging es unter anderem um Vorteile und mögliche Inhalte eines kommunalen Grundsatzbeschlusses, die Berücksichtigung öffentlicher Belange, das Zusammenspiel von Genehmigungsbehörde und Gemeinde sowie mögliche Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung. Anhand einer Vielzahl konkreter Fallbeispiele wurde zudem gemeinschaftlich herausgearbeitet, auf welchen Flächen und unter welchen Voraussetzungen die neuen Regelungen gewinnbringend Anwendung finden können. Die hohe Teilnahmebereitschaft und der intensive Austausch aller beteiligter Akteurinnen und Akteure unterstrichen deutlich den Informations- und Unterstützungsbedarf auf kommunaler Ebene. Der Leiter des Referats für Städtebaurecht im MIL Jörg Finkeldei hob dazu hervor:

„Der mit den Regionaldialogen begonnene Wissenstransfer ist entscheidend für eine zielgerichtete und erfolgreiche Anwendung der neuen Regelungen. Unsere Veranstaltungen ergänzen das Umsetzungslabor des Bundes und stellen ein zugeschnittenes Angebot für die Kommunen des Landes Brandenburgs dar.“

Die Veranstaltung diente zudem dazu, die wertvollen Praxiserfahrungen der Brandenburger Gemeinden und unteren Bauaufsichtsbehörden zu sammeln und zusammenzuführen. Das MIL wird bestehende Probleme und offene Anwendungsfragen im Austausch mit Bund und Ländern erörtern, um eine einheitliche und rechtssichere Anwendung sicherzustellen.