Fahrschulen und Fahrlehrer
Wer in Deutschland Fahrschüler und Fahrschülerinnen ausbilden will, muss die Fahrlehrerlaubnis (Fahrlehrerschein) für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzen. Voraussetzung für die Erteilung ist dabei unter anderem eine einmonatige Einführungsphase, eine siebenmonatige Ausbildung sowie ergänzend ein viermonatiges Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. Einer Fahrschulerlaubnis bedarf, wer als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin ausbildet oder durch beschäftigte Lehrkräfte ausbilden lässt.
Wer in Deutschland Fahrschüler und Fahrschülerinnen ausbilden will, muss die Fahrlehrerlaubnis (Fahrlehrerschein) für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzen. Voraussetzung für die Erteilung ist dabei unter anderem eine einmonatige Einführungsphase, eine siebenmonatige Ausbildung sowie ergänzend ein viermonatiges Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. Einer Fahrschulerlaubnis bedarf, wer als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin ausbildet oder durch beschäftigte Lehrkräfte ausbilden lässt.
Die Fahrschulausbildung
Die Fahrschulausbildung ist in Europa unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern ist neben einer Ausbildung in amtlich anerkannten Fahrschulen auch eine Laienausbildung möglich. In anderen Ländern ist eine Kombination aus professioneller und privater Ausbildung zulässig. In Deutschland ist jedoch eine Ausbildung durch anerkannte Fahrlehrer/-innen verpflichtend. Das Fahrlehrergesetz (FahrlG) und die auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen regeln die Art der Ausbildung von künftigen Kraftfahrzeugführern in professionellen Fahrschulen.
Vor einer Fahrschuleröffnung ist eine behördliche Erlaubnis einzuholen. Die Zulassung setzt die Prüfung der umfangreichen rechtlichen Anforderungen voraus. Beauftragte der Behörde überprüfen dafür die materiellen Voraussetzungen - wie Raumausstattung, aktuelle Lehrmaterialien und Schulungsfahrzeuge – im Zuge einer formalen Überwachung.
Pädagogisch-qualifizierte Fahrschulüberwachung
Eine Überwachung der pädagogischen Qualität des Unterrichts erfolgt in Brandenburg im Zuge der pädagogisch-qualifizierten Fahrschulüberwachung. Im Unterschied zur Formalüberwachung beinhaltet diese Form die umfassende Beurteilung der fachlichen und pädagogischen Qualität der Fahrschulausbildung. Aufgabe ist es, durch die Beobachtung des theoretischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung festzustellen, ob den Fahrschülern die rechtlich vorgeschriebenen Kenntnisse und Verhaltensweisen vermittelt und die allgemeinen Ausbildungsgrundsätze beachtet werden.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat für seinen Zuständigkeitsbereich die rechtlichen Möglichkeiten genutzt und für das Verfahren der Fahrschulüberwachung Regelungen getroffen.
Die Bewertung der pädagogisch-qualifizierten Ausbildungsqualität stützt sich auf die an der Universität Potsdam gemeinsam mit dem Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung (IFK e. V.) erarbeitete und weiterentwickelte "Handanweisung für die pädagogisch qualifizierte Fahrschulüberwachung". Es wurde in Zusammenarbeit mit der brandenburgischen Fahrlehrerschaft und den Behörden des Landes erarbeitet und erprobt.
Sie wird in den Ländern Mecklenburg Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie teilweise in Hamburg eingesetzt.
Inhalte dieser Form der Fahrschulüberwachung sind unter anderem:
- Grundlagen und Ausgestaltungsmöglichkeiten der pädagogisch qualifizierten Fahrschulüberwachung,
- Überwachungsberichte zur Formalüberwachung,
- Beobachtungsinventar und Checkliste zur Erfassung der Qualität der theoretischen und praktischen Fahrschulausbildung.
Die Beobachtung erlaubt es, pädagogisch qualifizierten Personen im theoretischen und praktischen Unterricht die Unterrichtsqualität eines Fahrlehrers oder einer Fahrlehrerin objektiv und zuverlässig zu beurteilen.
Bereits vom Gesetzgeber wurde die Möglichkeit eingeräumt‚ dass sich die Erlaubnisbehörden bei der Überwachung einer geeigneten Stelle bedienen können, die sich ihrerseits geeigneter Prüfer bedienen sollen. Nach den im Runderlass des Landes Brandenburg getroffenen Festlegungen müssen Prüfer unter anderem geistig, körperlich und fachlich geeignet sein.
Die Fahrschulausbildung ist in Europa unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern ist neben einer Ausbildung in amtlich anerkannten Fahrschulen auch eine Laienausbildung möglich. In anderen Ländern ist eine Kombination aus professioneller und privater Ausbildung zulässig. In Deutschland ist jedoch eine Ausbildung durch anerkannte Fahrlehrer/-innen verpflichtend. Das Fahrlehrergesetz (FahrlG) und die auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen regeln die Art der Ausbildung von künftigen Kraftfahrzeugführern in professionellen Fahrschulen.
Vor einer Fahrschuleröffnung ist eine behördliche Erlaubnis einzuholen. Die Zulassung setzt die Prüfung der umfangreichen rechtlichen Anforderungen voraus. Beauftragte der Behörde überprüfen dafür die materiellen Voraussetzungen - wie Raumausstattung, aktuelle Lehrmaterialien und Schulungsfahrzeuge – im Zuge einer formalen Überwachung.
Pädagogisch-qualifizierte Fahrschulüberwachung
Eine Überwachung der pädagogischen Qualität des Unterrichts erfolgt in Brandenburg im Zuge der pädagogisch-qualifizierten Fahrschulüberwachung. Im Unterschied zur Formalüberwachung beinhaltet diese Form die umfassende Beurteilung der fachlichen und pädagogischen Qualität der Fahrschulausbildung. Aufgabe ist es, durch die Beobachtung des theoretischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung festzustellen, ob den Fahrschülern die rechtlich vorgeschriebenen Kenntnisse und Verhaltensweisen vermittelt und die allgemeinen Ausbildungsgrundsätze beachtet werden.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat für seinen Zuständigkeitsbereich die rechtlichen Möglichkeiten genutzt und für das Verfahren der Fahrschulüberwachung Regelungen getroffen.
Die Bewertung der pädagogisch-qualifizierten Ausbildungsqualität stützt sich auf die an der Universität Potsdam gemeinsam mit dem Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung (IFK e. V.) erarbeitete und weiterentwickelte "Handanweisung für die pädagogisch qualifizierte Fahrschulüberwachung". Es wurde in Zusammenarbeit mit der brandenburgischen Fahrlehrerschaft und den Behörden des Landes erarbeitet und erprobt.
Sie wird in den Ländern Mecklenburg Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie teilweise in Hamburg eingesetzt.
Inhalte dieser Form der Fahrschulüberwachung sind unter anderem:
- Grundlagen und Ausgestaltungsmöglichkeiten der pädagogisch qualifizierten Fahrschulüberwachung,
- Überwachungsberichte zur Formalüberwachung,
- Beobachtungsinventar und Checkliste zur Erfassung der Qualität der theoretischen und praktischen Fahrschulausbildung.
Die Beobachtung erlaubt es, pädagogisch qualifizierten Personen im theoretischen und praktischen Unterricht die Unterrichtsqualität eines Fahrlehrers oder einer Fahrlehrerin objektiv und zuverlässig zu beurteilen.
Bereits vom Gesetzgeber wurde die Möglichkeit eingeräumt‚ dass sich die Erlaubnisbehörden bei der Überwachung einer geeigneten Stelle bedienen können, die sich ihrerseits geeigneter Prüfer bedienen sollen. Nach den im Runderlass des Landes Brandenburg getroffenen Festlegungen müssen Prüfer unter anderem geistig, körperlich und fachlich geeignet sein.
Evaluation
Mit der Einführung des PQFÜ-Systems wurden Begleituntersuchungen bei der Universität Potsdam in Auftrag gegeben. Die Begleituntersuchungen wurden mit dem Ziel durchgeführt, im Interesse der Optimierung der Verfahrensweise die Praktikabilität und die Durchführungspraxis sowie die Wirksamkeit des Systems zu prüfen.
Dafür wurde ein Vorgehen gewählt, in dem sowohl die subjektive Sicht der überwachten Lehrkräfte und der Sachverständigen zu tragen kommt, als auch eine objektive Perspektive auf die Qualität der Fahrschulausbildung. Neben einer schriftlichen Befragung wurden die Auswertungsprotokolle der konkret durchgeführten Überwachung analysiert.
Mit der Einführung des PQFÜ-Systems wurden Begleituntersuchungen bei der Universität Potsdam in Auftrag gegeben. Die Begleituntersuchungen wurden mit dem Ziel durchgeführt, im Interesse der Optimierung der Verfahrensweise die Praktikabilität und die Durchführungspraxis sowie die Wirksamkeit des Systems zu prüfen.
Dafür wurde ein Vorgehen gewählt, in dem sowohl die subjektive Sicht der überwachten Lehrkräfte und der Sachverständigen zu tragen kommt, als auch eine objektive Perspektive auf die Qualität der Fahrschulausbildung. Neben einer schriftlichen Befragung wurden die Auswertungsprotokolle der konkret durchgeführten Überwachung analysiert.