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Förderprogramm Kommunaler Straßenbau

Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2021) vom 09. März  2021

Zur Unterstützung der kommunalen Straßenbaulastträger, die zum Erreichen der Ziele der Mobilitätsstrategie 2030 des Landes Brandenburg beitragen, werden Zuwendungen auf Grundlage der "Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2021)" gewährt. Um die Mobilität im Land im Kontext mit anderen Förderangeboten zukunftssicher zu gestalten, sollen verkehrswichtige Verbindungen inner- und außerorts an aktuelle und künftige Bedarfe angepasst werden. Neben Straßen und Brücken ist die kommunale Radweginfrastruktur ein Förderschwerpunkt. Die bisher gesondert geregelte Förderung der Schul- und Spielwegsicherung wurde in die Richtlinie integriert. 

Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2021) vom 09. März  2021

Zur Unterstützung der kommunalen Straßenbaulastträger, die zum Erreichen der Ziele der Mobilitätsstrategie 2030 des Landes Brandenburg beitragen, werden Zuwendungen auf Grundlage der "Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2021)" gewährt. Um die Mobilität im Land im Kontext mit anderen Förderangeboten zukunftssicher zu gestalten, sollen verkehrswichtige Verbindungen inner- und außerorts an aktuelle und künftige Bedarfe angepasst werden. Neben Straßen und Brücken ist die kommunale Radweginfrastruktur ein Förderschwerpunkt. Die bisher gesondert geregelte Förderung der Schul- und Spielwegsicherung wurde in die Richtlinie integriert. 

Ziel des Förderprogramms

  • Anpassung der bestehenden besonders verkehrswichtigen Verbindungen sowohl innerorts als auch außerorts an aktuelle und künftige Bedarfe
  • Anpassung der bestehenden besonders verkehrswichtigen Verbindungen sowohl innerorts als auch außerorts an aktuelle und künftige Bedarfe

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise
  • Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise

Was wird gefördert?

  • Neu-, Um- oder Ausbau, Grunderneuerung und die Erhaltung verkehrswichtiger öffentlicher Straßen in kommunaler Baulast
  • innerörtliche Straßen und Brücken mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen
  • Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz
  • Straßen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken
  • Kreuzungsmaßnahmen entsprechend Anlage
  • Verkehrsleitsysteme, Verkehrszeichen-Brücken gemäß DIN 1076
  • Vorfinanzierung von Planungsleistungen für Ingeneurbauwerke
  • Neu-, Um- oder Ausbau, Grunderneuerung und Erhaltung verkehrswichtiger öffentlicher Straßen in kommunaler Baulast
  • Mitfahrerparkplätze, einschließlich einer Mitfahrerbank
  • Wege für den Fuß-/Radverkehr, die grundsätzlich dem Alltags- und Alltagsfreizeitverkehr dienen
  • Radfahrstreifen/Schutzstreifen sowie dazu dienende straßenbauliche Maßnahmen
  • Fahrradstraßen und Fahrradzonen
  • Radwegebrücken oder –unterführungen zur höhenfreien Querung
  • Knotenpunkte, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien
  • Betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr
  • Radverkehrskonzepte der Landkreise und Gemeinden für den Alltagsverkehr
  • Neu-, Um- oder Ausbau, Grunderneuerung und die Erhaltung verkehrswichtiger öffentlicher Straßen in kommunaler Baulast
  • innerörtliche Straßen und Brücken mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen
  • Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz
  • Straßen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken
  • Kreuzungsmaßnahmen entsprechend Anlage
  • Verkehrsleitsysteme, Verkehrszeichen-Brücken gemäß DIN 1076
  • Vorfinanzierung von Planungsleistungen für Ingeneurbauwerke
  • Neu-, Um- oder Ausbau, Grunderneuerung und Erhaltung verkehrswichtiger öffentlicher Straßen in kommunaler Baulast
  • Mitfahrerparkplätze, einschließlich einer Mitfahrerbank
  • Wege für den Fuß-/Radverkehr, die grundsätzlich dem Alltags- und Alltagsfreizeitverkehr dienen
  • Radfahrstreifen/Schutzstreifen sowie dazu dienende straßenbauliche Maßnahmen
  • Fahrradstraßen und Fahrradzonen
  • Radwegebrücken oder –unterführungen zur höhenfreien Querung
  • Knotenpunkte, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien
  • Betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr
  • Radverkehrskonzepte der Landkreise und Gemeinden für den Alltagsverkehr

Was wird nicht gefördert?

  • Maßnahmen des ruhenden Verkehrs, Erschließungsstraßen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
  • Maßnahmen des ruhenden Verkehrs, Erschließungsstraßen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Geltungsdauer

  • Bis zum 31. Dezember 2030
  • Bis zum 31. Dezember 2030

Antragsverfahren

Ansprechpartnerin im MIL

Ansprechpartner:
Vorname:
Sieglinde
Nachname:
Wegner
Organisationsname:
Referat 42
Abteilung:
Förderangelegenheiten
Telefon:
0331 866-8435

Hinweise zum Förderprogramm

Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg  (Rili KstB Bbg)   vom 16. Mai 2024

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