Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Das Städtebauförderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" unterstützt Städte bei der Beseitigung von städtebaulichen Missständen und der Qualifizierung der Stadtstruktur für eine zukunftsfeste und nachhaltige Entwicklung.
Mit der neuen Verwaltungsvereinbarung 2020 wurde das Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (WNE) der Städtebauförderung geschaffen. WNE kann als Nachfolgeprogramm des Stadtumbaus (STUB) eingestuft werden, da die Fördertatbestände und Ziele in das neue Programm übertragen worden sind. Bestehende Gesamtmaßnahmen des STUB können ins WNE überführt werden. Weiterhin können Förderungen in WNE beantragen werden, die vorher nicht im Stadtumbauprogramm existierten.
Im Land Brandenburg gab es bereits mit dem Start von Stadtumbau III 2018 eine Neustrukturierung, so dass seitdem auch wachsende Städte von dem Programm profitieren können. Dies ist auch weiterhin möglich.
Das Städtebauförderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" unterstützt Städte bei der Beseitigung von städtebaulichen Missständen und der Qualifizierung der Stadtstruktur für eine zukunftsfeste und nachhaltige Entwicklung.
Mit der neuen Verwaltungsvereinbarung 2020 wurde das Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (WNE) der Städtebauförderung geschaffen. WNE kann als Nachfolgeprogramm des Stadtumbaus (STUB) eingestuft werden, da die Fördertatbestände und Ziele in das neue Programm übertragen worden sind. Bestehende Gesamtmaßnahmen des STUB können ins WNE überführt werden. Weiterhin können Förderungen in WNE beantragen werden, die vorher nicht im Stadtumbauprogramm existierten.
Im Land Brandenburg gab es bereits mit dem Start von Stadtumbau III 2018 eine Neustrukturierung, so dass seitdem auch wachsende Städte von dem Programm profitieren können. Dies ist auch weiterhin möglich.
Inhalt des Förderprogramms
WNE soll Städte und Gemeinden bei der Bewältigung von demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Bereich der Stadterneuerung und Stadtentwicklung unterstützen. Es soll dabei helfen städtebauliche Missstände und Funktionsverluste zu beseitigen und Stadtstrukturen nachhaltig und zukunftsfest zu entwickeln.
Städte und Gemeinden werden so möglichst frühzeitig in die Lage versetzt, sich auf Strukturveränderungen einzustellen. Ziel ist es, das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung dieser Gebiete zu lebenswerten Quartieren zu befördern. Dabei können die Reduzierung des Leerstandes (Rückbau) von außen nach innen, die Aufwertung von Innenstädten und Quartieren sowie die Sicherung und Sanierung von Altbauten gefördert werden. Neben diesen eher klassischen Themen können seit 2018 auch Brachen revitalisiert werden, um zum einen den Missstand zu beseitigen und zum anderen die Fläche für die Stadtentwicklung zur Verfügung zu stellen.
Voraussetzung für eine Förderung ist das Erzielen eines gesellschaftlichen Mehrwertes, zum Beispiel durch die Berücksichtigung der sozialen Wohnraumförderung. Maßnahmen des Klimaschutzes sowie zur Anpassung an den Klimawandel, wie der Ausbau der sogenannten "Grünen Infrastruktur", wurde ein höherer Stellenwert eingeräumt, indem sie nun auch verpflichtend sind.
WNE soll Städte und Gemeinden bei der Bewältigung von demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Bereich der Stadterneuerung und Stadtentwicklung unterstützen. Es soll dabei helfen städtebauliche Missstände und Funktionsverluste zu beseitigen und Stadtstrukturen nachhaltig und zukunftsfest zu entwickeln.
Städte und Gemeinden werden so möglichst frühzeitig in die Lage versetzt, sich auf Strukturveränderungen einzustellen. Ziel ist es, das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung dieser Gebiete zu lebenswerten Quartieren zu befördern. Dabei können die Reduzierung des Leerstandes (Rückbau) von außen nach innen, die Aufwertung von Innenstädten und Quartieren sowie die Sicherung und Sanierung von Altbauten gefördert werden. Neben diesen eher klassischen Themen können seit 2018 auch Brachen revitalisiert werden, um zum einen den Missstand zu beseitigen und zum anderen die Fläche für die Stadtentwicklung zur Verfügung zu stellen.
Voraussetzung für eine Förderung ist das Erzielen eines gesellschaftlichen Mehrwertes, zum Beispiel durch die Berücksichtigung der sozialen Wohnraumförderung. Maßnahmen des Klimaschutzes sowie zur Anpassung an den Klimawandel, wie der Ausbau der sogenannten "Grünen Infrastruktur", wurde ein höherer Stellenwert eingeräumt, indem sie nun auch verpflichtend sind.
Mehr dazu
Weitere Informationen
Kontakt
- Ansprechpartner:
-
- Organisationsname:
- Referat 21
- E-Mail:
- Referat21@ MIL.Brandenburg.de