Bauantrag - Virtuelles Bauamt Brandenburg
Für die Genehmigung von Bauvorhaben sind die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg in den Landkreisen und kreisfreien Städten zuständig. Sie sind Ansprechpartner für Bauherrinnen und Bauherren und stehen den am Bau Beteiligten beratend zur Seite.
Für die Genehmigung von Bauvorhaben sind die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg in den Landkreisen und kreisfreien Städten zuständig. Sie sind Ansprechpartner für Bauherrinnen und Bauherren und stehen den am Bau Beteiligten beratend zur Seite.
Wie stelle ich einen Bauantrag?
Bauanträge werden im Auftrag der Bauherrin, bzw. des Bauherrn von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern erstellt. Für den Antrag sind die Formulare des MIL zu verwenden und alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Umfang, Art, Inhalt der Bauvorlagen richten sich nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung und variieren je nach Vorhaben. Insbesondere für eingeschlossene Entscheidungen anderer Fachbehörden – zum Beispiel denkmalrechtliche oder umweltrechtliche Genehmigungen - können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Bauanträge werden im Auftrag der Bauherrin, bzw. des Bauherrn von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern erstellt. Für den Antrag sind die Formulare des MIL zu verwenden und alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Umfang, Art, Inhalt der Bauvorlagen richten sich nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung und variieren je nach Vorhaben. Insbesondere für eingeschlossene Entscheidungen anderer Fachbehörden – zum Beispiel denkmalrechtliche oder umweltrechtliche Genehmigungen - können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Kann ich den Bauantrag elektronisch einreichen?
Im Juli 2024 erfolgte der Startschuss für das "Virtuelle Bauamt Brandenburg". Unter vba.brandenburg.de gingen die unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Märkisch-Oderland mit dem Baugenehmigungsverfahren online. Hier werden künftig alle untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg für die elektronische Antragstellung erreichbar sein. Pressemitteilung vom 3. Juli 2024
Im Juli 2024 erfolgte der Startschuss für das "Virtuelle Bauamt Brandenburg". Unter vba.brandenburg.de gingen die unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Märkisch-Oderland mit dem Baugenehmigungsverfahren online. Hier werden künftig alle untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg für die elektronische Antragstellung erreichbar sein. Pressemitteilung vom 3. Juli 2024