Toolbar-Menü

Straßennetzgestaltung

Bei der Gestaltung des Straßennetzes kommt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) den Pflichten der allgemeinen Daseinsvorsorge nach. Demgemäß ist durch das Straßennetz die Erreichbarkeit von Räumen und deren regionalen Teilräumen bestmöglich zu gewährleisten.

Infrastrukturelle Erreichbarkeit ist eine gesellschaftliche Rahmenbedingung und beeinflusst die strukturellen Entwicklungschancen einer Region enorm. Die Straßennetzplanung und die daraus entstehenden Verbindungsqualitäten sind somit ein wichtiges Instrument zur Unterstützung raumordnerischer und regionalplanerischer Ziele.

Bei der Gestaltung des Straßennetzes kommt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) den Pflichten der allgemeinen Daseinsvorsorge nach. Demgemäß ist durch das Straßennetz die Erreichbarkeit von Räumen und deren regionalen Teilräumen bestmöglich zu gewährleisten.

Infrastrukturelle Erreichbarkeit ist eine gesellschaftliche Rahmenbedingung und beeinflusst die strukturellen Entwicklungschancen einer Region enorm. Die Straßennetzplanung und die daraus entstehenden Verbindungsqualitäten sind somit ein wichtiges Instrument zur Unterstützung raumordnerischer und regionalplanerischer Ziele.

Straßennetzkonzept des Landes Brandenburg

Das brandenburgische Straßennetznetzkonzept ist ein strategisches Ausbaukonzept, durch dessen Umsetzung sowohl die qualitativ hochwertige straßenverkehrliche Erreichbarkeit des Landes sichergestellt als auch die gleichwertige Anbindung seiner regionalen Teilräume gewährleistet werden soll. Der Umfang und die Netzdichte sind in Brandenburg grundsätzlich ausreichend. Die Herausforderungen liegen in der Bewältigung der Verkehrsmengen und einem flüssigen Verkehrsablauf sowie der Aufrechterhaltung der Qualität des vorhandenen Netzes und der damit verbundenen Maßgabe an eine hohe Verkehrssicherheit.

Das MIL verfolgt den nachhaltigen Grundsatz: „Erhalt vor Neubau“. Eine hohe Priorität liegt insbesondere auf der Erhaltung von Ortsdurchfahrten. Engpässe werden durch Um- und Ausbaumaßnahmen entlastet. Neubaumaßnahmen für Bundesstraßen werden im Bundesverkehrswegeplan festgelegt. Bei den Landesstraßen werden Neubaumaßnahmen nur noch geplant, sofern der besondere (?) Bedarf im Einzelfall nachgewiesen wird.

Die Bundes- und Landstraßennetz ist in drei Kategorien untergliedert:

  • Leistungsnetz: Bundesstraßen mit hoher Bedeutung zur Abwicklung des Großteils der Verkehre.
  • Grundnetz:  Bundesstraßen, die nicht Bestandteil des Leistungsnetzes sind, sowie die Landesstraßen.
  • Abstufungsnetz:  Landesstraßen mit geringer/keiner regionalen Verbindungsfunktion für das Land und geringer verkehrlicher Bedeutung, die lt. Straßengesetz die Funktion einer kommunalen Straße haben und demzufolge abgestuft werden sollen. Investitionen aus Landesmitteln werden hier nur im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht getätigt.

In der Strategie des MIL "Perspektiven für das Landesstraßennetz- Abstufungskonzept und Weiterentwicklung" (KV MIL 650/18) wurde im September 2018 die Abstufung von 1.700 Kilometer Landesstraßen beschlossen. Auch in der Mobilitätsstrategie 2030 ist die Sicherung einer ganzheitlichen infrastrukturellen Erreichbarkeit eine wichtige Zielstellung.

Das brandenburgische Straßennetznetzkonzept ist ein strategisches Ausbaukonzept, durch dessen Umsetzung sowohl die qualitativ hochwertige straßenverkehrliche Erreichbarkeit des Landes sichergestellt als auch die gleichwertige Anbindung seiner regionalen Teilräume gewährleistet werden soll. Der Umfang und die Netzdichte sind in Brandenburg grundsätzlich ausreichend. Die Herausforderungen liegen in der Bewältigung der Verkehrsmengen und einem flüssigen Verkehrsablauf sowie der Aufrechterhaltung der Qualität des vorhandenen Netzes und der damit verbundenen Maßgabe an eine hohe Verkehrssicherheit.

Das MIL verfolgt den nachhaltigen Grundsatz: „Erhalt vor Neubau“. Eine hohe Priorität liegt insbesondere auf der Erhaltung von Ortsdurchfahrten. Engpässe werden durch Um- und Ausbaumaßnahmen entlastet. Neubaumaßnahmen für Bundesstraßen werden im Bundesverkehrswegeplan festgelegt. Bei den Landesstraßen werden Neubaumaßnahmen nur noch geplant, sofern der besondere (?) Bedarf im Einzelfall nachgewiesen wird.

Die Bundes- und Landstraßennetz ist in drei Kategorien untergliedert:

  • Leistungsnetz: Bundesstraßen mit hoher Bedeutung zur Abwicklung des Großteils der Verkehre.
  • Grundnetz:  Bundesstraßen, die nicht Bestandteil des Leistungsnetzes sind, sowie die Landesstraßen.
  • Abstufungsnetz:  Landesstraßen mit geringer/keiner regionalen Verbindungsfunktion für das Land und geringer verkehrlicher Bedeutung, die lt. Straßengesetz die Funktion einer kommunalen Straße haben und demzufolge abgestuft werden sollen. Investitionen aus Landesmitteln werden hier nur im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht getätigt.

In der Strategie des MIL "Perspektiven für das Landesstraßennetz- Abstufungskonzept und Weiterentwicklung" (KV MIL 650/18) wurde im September 2018 die Abstufung von 1.700 Kilometer Landesstraßen beschlossen. Auch in der Mobilitätsstrategie 2030 ist die Sicherung einer ganzheitlichen infrastrukturellen Erreichbarkeit eine wichtige Zielstellung.