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Straßennetzgestaltung

Bei der Gestaltung des Straßennetzes kommt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) den Pflichten der allgemeinen Daseinsvorsorge nach. Sorgt also dafür, dass entsprechend der Funktion ausgebauten Straßenzügen die Erreichbarkeit von Räumen und deren regionalen Teilräumen gewährleistet wird.

Infrastrukturelle Erreichbarkeit ist eine gesellschaftliche Rahmenbedingung und beeinflusst die strukturellen Entwicklungschancen einer Region enorm. Die Straßennetzplanung und die daraus entstehenden Verbindungsqualitäten sind somit ein wichtiges Instrument zur Unterstützung raumordnerischer und regionalplanerischer Ziele.

Bei der Gestaltung des Straßennetzes kommt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) den Pflichten der allgemeinen Daseinsvorsorge nach. Sorgt also dafür, dass entsprechend der Funktion ausgebauten Straßenzügen die Erreichbarkeit von Räumen und deren regionalen Teilräumen gewährleistet wird.

Infrastrukturelle Erreichbarkeit ist eine gesellschaftliche Rahmenbedingung und beeinflusst die strukturellen Entwicklungschancen einer Region enorm. Die Straßennetzplanung und die daraus entstehenden Verbindungsqualitäten sind somit ein wichtiges Instrument zur Unterstützung raumordnerischer und regionalplanerischer Ziele.

Straßennetzkonzept des Landes Brandenburg

Das brandenburgische Straßennetznetzkonzept ist ein strategisches Ausbaukonzept, durch dessen Umsetzung sowohl die qualitativ hochwertige straßenverkehrliche Erreichbarkeit des Landes sichergestellt, als auch die gleichwertige Anbindung seiner regionalen Teilräume gewährleistet werden soll. Der Umfang und die Netzdichte sind in Brandenburg grundsätzlichausreichend. Die Herausforderungen liegen in der Bewältigung der Verkehrsmengen und einem flüssigen Verkehrsablaufs sowie der Aufrechterhaltung der Qualität des vorhandenen Netzes und der damit verbundenen Maßgabe an eine hohe Verkehrssicherheit.

Neubauprojekte der Verkehrsinfrastruktur werden im Bundesverkehrswegeplan und im Landesstraßenbedarfsplan festgelegt. Engpässe werden durch Um- und Ausbaumaßnahmen entlastet. Das MIL verfolgt dabei den nachhaltigen Grundsatz: Erhaltung vor Neubau. Eine Priorität liegt auf der Erhaltung von Ortsdurchfahrten.

Die Bundesfernstraßen und Landesstraßen in Brandenburg werden in verschiedene Netzkategorien eingeteilt:

  • Leistungsnetz (Autobahnen und ein Teil des Bundesstraßennetzes mit hoher verkehrlicher Bedeutung (Blaues Netz)
  • Grundnetz (Bundesstraßen, die nicht zum blauen Netz gehören und verkehrswichtige Landesstraßen)
  • Grünes Netz (Landesstraßen die nicht zum Grundnetz gehören)

In regelmäßigen Evaluierung wird das Netz auf dessen Zukunftsfähigkeit überprüft und gegebenenfalls umgestaltet (gemäß § 3 Absatz 2 BbgStrG). In der Strategie des MIL "Perspektiven für das Landesstraßennetz- Abstufungskonzept und Weiterentwicklung" (KV MIL 650/18) wurde im September 2018 die Abstufung von 1.700 Kilometer Landesstraßen beschlossen. Auch in der Mobilitätsstrategie 2030 ist die Sicherung einer ganzheitlichen infrastrukturellen Erreichbarkeit eine wichtige Zielstellung.

Das brandenburgische Straßennetznetzkonzept ist ein strategisches Ausbaukonzept, durch dessen Umsetzung sowohl die qualitativ hochwertige straßenverkehrliche Erreichbarkeit des Landes sichergestellt, als auch die gleichwertige Anbindung seiner regionalen Teilräume gewährleistet werden soll. Der Umfang und die Netzdichte sind in Brandenburg grundsätzlichausreichend. Die Herausforderungen liegen in der Bewältigung der Verkehrsmengen und einem flüssigen Verkehrsablaufs sowie der Aufrechterhaltung der Qualität des vorhandenen Netzes und der damit verbundenen Maßgabe an eine hohe Verkehrssicherheit.

Neubauprojekte der Verkehrsinfrastruktur werden im Bundesverkehrswegeplan und im Landesstraßenbedarfsplan festgelegt. Engpässe werden durch Um- und Ausbaumaßnahmen entlastet. Das MIL verfolgt dabei den nachhaltigen Grundsatz: Erhaltung vor Neubau. Eine Priorität liegt auf der Erhaltung von Ortsdurchfahrten.

Die Bundesfernstraßen und Landesstraßen in Brandenburg werden in verschiedene Netzkategorien eingeteilt:

  • Leistungsnetz (Autobahnen und ein Teil des Bundesstraßennetzes mit hoher verkehrlicher Bedeutung (Blaues Netz)
  • Grundnetz (Bundesstraßen, die nicht zum blauen Netz gehören und verkehrswichtige Landesstraßen)
  • Grünes Netz (Landesstraßen die nicht zum Grundnetz gehören)

In regelmäßigen Evaluierung wird das Netz auf dessen Zukunftsfähigkeit überprüft und gegebenenfalls umgestaltet (gemäß § 3 Absatz 2 BbgStrG). In der Strategie des MIL "Perspektiven für das Landesstraßennetz- Abstufungskonzept und Weiterentwicklung" (KV MIL 650/18) wurde im September 2018 die Abstufung von 1.700 Kilometer Landesstraßen beschlossen. Auch in der Mobilitätsstrategie 2030 ist die Sicherung einer ganzheitlichen infrastrukturellen Erreichbarkeit eine wichtige Zielstellung.