Landesstraßenbedarfsplan
Der Landesstraßenbedarfsplan (LStrBPl) 2010 enthält 18 Maßnahmen, für die zum Zeitpunkt der Aktualisierung ein vordringlicher Bedarf ermittelt wurde.
Die Entscheidung zur Festlegung auf wenige neue Maßnahmen wurde aufgrund des begrenzten Landeshaushaltes und der Strategie "Erhalt vor Neubau" getroffen.
Es wurden insbesondere Vorhaben zur Stärkung von Wirtschaftsansiedlungen und Entlastungen von Ortsdurchfahrten aufgenommen sowie Straßen mit Zubringerfunktionen zu Autobahnen beziehungsweise zum neuen Flughafen Berlin Brandenburg (BER).
Alle potenziellen Projekte wurden einem objektiven Bewertungsschema unterzogen (zum Beispiel Funktion der Straße im Netz, Verkehrsbelastung, Unfallsituation, Trennwirkung, Emissionen, Lärm und Feinstaub).
Die Erarbeitung des LStrBPl 2010 wurde gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit dem Brandenburgischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BbgUVPG) durch eine Strategische Umweltprüfung (SUP) begleitet und im Ergebnis ein Umweltbericht erstellt.
Dieser Umweltbericht und der Entwurf des Landesstraßenbedarfsplans wurden nach erfolgter Beteiligung zuständiger Behörden und Verbände sowie der betroffenen Öffentlichkeit nach § 14h/i UVPG am 30. Oktober 2009 abgeschlossen. Im LStBPl 2010 wurden rund 150 Millionen Euro bis 2024 an Baukosten veranschlagt.
Der Landesstraßenbedarfsplan (LStrBPl) 2010 enthält 18 Maßnahmen, für die zum Zeitpunkt der Aktualisierung ein vordringlicher Bedarf ermittelt wurde.
Die Entscheidung zur Festlegung auf wenige neue Maßnahmen wurde aufgrund des begrenzten Landeshaushaltes und der Strategie "Erhalt vor Neubau" getroffen.
Es wurden insbesondere Vorhaben zur Stärkung von Wirtschaftsansiedlungen und Entlastungen von Ortsdurchfahrten aufgenommen sowie Straßen mit Zubringerfunktionen zu Autobahnen beziehungsweise zum neuen Flughafen Berlin Brandenburg (BER).
Alle potenziellen Projekte wurden einem objektiven Bewertungsschema unterzogen (zum Beispiel Funktion der Straße im Netz, Verkehrsbelastung, Unfallsituation, Trennwirkung, Emissionen, Lärm und Feinstaub).
Die Erarbeitung des LStrBPl 2010 wurde gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit dem Brandenburgischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BbgUVPG) durch eine Strategische Umweltprüfung (SUP) begleitet und im Ergebnis ein Umweltbericht erstellt.
Dieser Umweltbericht und der Entwurf des Landesstraßenbedarfsplans wurden nach erfolgter Beteiligung zuständiger Behörden und Verbände sowie der betroffenen Öffentlichkeit nach § 14h/i UVPG am 30. Oktober 2009 abgeschlossen. Im LStBPl 2010 wurden rund 150 Millionen Euro bis 2024 an Baukosten veranschlagt.