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Bundesverkehrswegeplan und Bedarfsplan für Bundesfernstraßen

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist die Grundlage für die Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur des Bundes. Es handelt sich dabei um ein Planungsinstrument für die Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes für die nächsten zehn bis 15 Jahre im Bereich der Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße.

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist die Grundlage für die Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur des Bundes. Es handelt sich dabei um ein Planungsinstrument für die Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes für die nächsten zehn bis 15 Jahre im Bereich der Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße.

Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan 2030 wurde am 3. August 2016 beschlossen.

Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan 2030 wurde am 3. August 2016 beschlossen.

Der BVWP enthält alle Investitionsprojekte der Bundesregierung für Straßen, Schienen und Wasserstraßen sowie den Erhaltungsbedarf für die Bundesverkehrsinfrastruktur. Das Bundesministerium für Verkehr stellt den BVWP zur Vorlage zusammen. Der Deutsche Bundestag beschließt die Aufnahme der Projekte des BVWP in den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen. Erst damit ist der Bedarf für die ausgewählten Projekte gesetzlich festgelegt.

Der geltende Bedarfsplan für Bundesfernstraßen (BPL) ist als Anlage des 6. Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (6. FStrAbÄndG) am 31. Dezember 2016 in Kraftgetreten.

Der BVWP enthält alle Investitionsprojekte der Bundesregierung für Straßen, Schienen und Wasserstraßen sowie den Erhaltungsbedarf für die Bundesverkehrsinfrastruktur. Das Bundesministerium für Verkehr stellt den BVWP zur Vorlage zusammen. Der Deutsche Bundestag beschließt die Aufnahme der Projekte des BVWP in den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen. Erst damit ist der Bedarf für die ausgewählten Projekte gesetzlich festgelegt.

Der geltende Bedarfsplan für Bundesfernstraßen (BPL) ist als Anlage des 6. Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (6. FStrAbÄndG) am 31. Dezember 2016 in Kraftgetreten.


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