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Alleen an Bundes- und Landesstraßen in Brandenburg

Alleenkonzeption 2030

Alleenstraßen prägen das Erscheinungsbild der offenen Brandenburger Landschaften zwischen den großräumigen Wald- und Seengebieten. Sie sind in ihrer Dimension, Geschlossenheit und ästhetischen Schönheit etwas Einzigartiges in Deutschland und in Europa. Sie weisen ein hohes Identifikationspotential auf und bestimmen als touristisches und landschaftliches Leitmotiv eindrucksvoll die Brandenburger Region.

Es ist erklärtes politisches und gesetzlich verankertes Ziel in Brandenburg, diese landeskulturellen Werte zu erhalten, die einer langen historischen Tradition entspringen. Dazu bedarf es vielfältiger gemeinsamer Anstrengungen und Überlegungen. Die Umsetzung ist jedoch eine anspruchsvolle landesweite Aufgabe. Die Alleenkonzeption 2030 zeigt hier neue Handlungsoptionen und Maßnahmen auf und verstärkt zugleich bereits bewährte Instrumente.

Alleenstraßen prägen das Erscheinungsbild der offenen Brandenburger Landschaften zwischen den großräumigen Wald- und Seengebieten. Sie sind in ihrer Dimension, Geschlossenheit und ästhetischen Schönheit etwas Einzigartiges in Deutschland und in Europa. Sie weisen ein hohes Identifikationspotential auf und bestimmen als touristisches und landschaftliches Leitmotiv eindrucksvoll die Brandenburger Region.

Es ist erklärtes politisches und gesetzlich verankertes Ziel in Brandenburg, diese landeskulturellen Werte zu erhalten, die einer langen historischen Tradition entspringen. Dazu bedarf es vielfältiger gemeinsamer Anstrengungen und Überlegungen. Die Umsetzung ist jedoch eine anspruchsvolle landesweite Aufgabe. Die Alleenkonzeption 2030 zeigt hier neue Handlungsoptionen und Maßnahmen auf und verstärkt zugleich bereits bewährte Instrumente.

Alleen an Bundes- und Landesstraßen

Brandenburg ist das alleenreichste Bundesland. Nach der Gesamterfassung des Straßenbegleitgrüns an Bundes- und Landesstraßen im Jahr 2019 stehen an dem insgesamt rund 6.305 Kilometer langen Straßennetz außerorts circa 1.740 Kilometer Alleen. Die Alleen genießen besonderen gesetzlichen Schutz und werden in einer Alleenkarte dargestellt. Innerorts kommen noch circa 420 Kilometer Alleen hinzu. Circa 930 Kilometer Straßen außerorts und ca. 470 Kilometer Straßen innerorts sind mit einseitigen Baumreihen bestanden. 1.042 Kilometer Straßen außerorts weisen sonstige Straßenbäume und 431 Kilometer Straßen außerorts weisen Feldgehölzstrukturen auf. 315 Kilometer Alleen verlaufen in Waldgebieten.

Die landesweiten Erhebungen an Bundes- und Landesstraßen werden seit 1992 kontinuierlich vorgenommen und stetig verbessert. Der Landesbetrieb Straßenwesen baut zudem ein digitales Baumkataster für die ca. 420.000 Straßen- und Alleebäume auf. Die Straßenbauverwaltung verfügt damit über einen Datenfundus, der aktuelle Bestandsanalysen nach zeitlichen und regionalen Ansätzen und die Modellierung von Entwicklungskonzepten ermöglicht. Das System wird genutzt, um Potentialanalysen für Pflanzstandorte und konkrete mehrjährige Vorplanungen zu erstellen.

Brandenburg ist das alleenreichste Bundesland. Nach der Gesamterfassung des Straßenbegleitgrüns an Bundes- und Landesstraßen im Jahr 2019 stehen an dem insgesamt rund 6.305 Kilometer langen Straßennetz außerorts circa 1.740 Kilometer Alleen. Die Alleen genießen besonderen gesetzlichen Schutz und werden in einer Alleenkarte dargestellt. Innerorts kommen noch circa 420 Kilometer Alleen hinzu. Circa 930 Kilometer Straßen außerorts und ca. 470 Kilometer Straßen innerorts sind mit einseitigen Baumreihen bestanden. 1.042 Kilometer Straßen außerorts weisen sonstige Straßenbäume und 431 Kilometer Straßen außerorts weisen Feldgehölzstrukturen auf. 315 Kilometer Alleen verlaufen in Waldgebieten.

Die landesweiten Erhebungen an Bundes- und Landesstraßen werden seit 1992 kontinuierlich vorgenommen und stetig verbessert. Der Landesbetrieb Straßenwesen baut zudem ein digitales Baumkataster für die ca. 420.000 Straßen- und Alleebäume auf. Die Straßenbauverwaltung verfügt damit über einen Datenfundus, der aktuelle Bestandsanalysen nach zeitlichen und regionalen Ansätzen und die Modellierung von Entwicklungskonzepten ermöglicht. Das System wird genutzt, um Potentialanalysen für Pflanzstandorte und konkrete mehrjährige Vorplanungen zu erstellen.

  • Alleen im Bedeutungs- und Funktionswandel

    Die historische Bedeutung der Alleen in Brandenburg lässt sich bis heute an verschiedenen Alleen vor Ort nachvollziehen und beinhaltet denkmalpflegerische, technische und wirtschaftliche Aspekte wie zum Beispiel den Schutz militärischer Einheiten vor Witterungsunbilden im grünen Tunnel baumbestandener Heerstraßen oder die Erschließung neuer Erwerbsquellen entlang der Verkehrswege (unter anderem Maulbeerbäume). Die Alleen dienten auch als Schutz und Versorgung des Bauern und seines Gespanns bei der Feldarbeit wie auch des Händlers auf seinem Weg zum Markt. So wie August der Starke die Handelswege nach Dresden mit Obstbäumen bepflanzen ließ, waren es auch in Brandenburg häufig "Dekrete von Oben", die zur Anlage neuer Alleen führten. Dabei hatten die Landesfürsten nicht nur wirtschaftliche Gründe im Sinn, sondern sie legten natürlich auch Wert auf Kunst und Repräsentation.

    Auch heutzutage haben Alleen vielfältige, zum Teil andere Funktionen: Sie schützen den Verkehrsteilnehmer vor Sonnenlicht, Schnee und Wind. Sie bewahren die Straße vor Erosionen und sie binden Emissionen des Verkehrs. Aus der Sicht des Naturschutzes bilden Alleen in ausgeräumter Landschaft ein wesentliches Element der Vernetzung der Lebensräume. Und sie bieten aus der Sicht des Kulturschutzes zu allen Jahreszeiten ein ästhetisches Erlebnis. Dieser Bedeutungs- und Funktionswandel und die neuen Anforderungen des Verkehrs und der Verkehrssicherheit zeigen auf, dass Alleen heute einem Spannungsfeld von unterschiedlichen Ansprüchen gerecht werden müssen

    Die historische Bedeutung der Alleen in Brandenburg lässt sich bis heute an verschiedenen Alleen vor Ort nachvollziehen und beinhaltet denkmalpflegerische, technische und wirtschaftliche Aspekte wie zum Beispiel den Schutz militärischer Einheiten vor Witterungsunbilden im grünen Tunnel baumbestandener Heerstraßen oder die Erschließung neuer Erwerbsquellen entlang der Verkehrswege (unter anderem Maulbeerbäume). Die Alleen dienten auch als Schutz und Versorgung des Bauern und seines Gespanns bei der Feldarbeit wie auch des Händlers auf seinem Weg zum Markt. So wie August der Starke die Handelswege nach Dresden mit Obstbäumen bepflanzen ließ, waren es auch in Brandenburg häufig "Dekrete von Oben", die zur Anlage neuer Alleen führten. Dabei hatten die Landesfürsten nicht nur wirtschaftliche Gründe im Sinn, sondern sie legten natürlich auch Wert auf Kunst und Repräsentation.

    Auch heutzutage haben Alleen vielfältige, zum Teil andere Funktionen: Sie schützen den Verkehrsteilnehmer vor Sonnenlicht, Schnee und Wind. Sie bewahren die Straße vor Erosionen und sie binden Emissionen des Verkehrs. Aus der Sicht des Naturschutzes bilden Alleen in ausgeräumter Landschaft ein wesentliches Element der Vernetzung der Lebensräume. Und sie bieten aus der Sicht des Kulturschutzes zu allen Jahreszeiten ein ästhetisches Erlebnis. Dieser Bedeutungs- und Funktionswandel und die neuen Anforderungen des Verkehrs und der Verkehrssicherheit zeigen auf, dass Alleen heute einem Spannungsfeld von unterschiedlichen Ansprüchen gerecht werden müssen

  • Konsequente Nutzung der Eingriffsregelung

    Nach § 17 (3) des BbgNatSchAG sollen für die nachhaltige Sicherung des Alleenbestandes insbesondere im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen rechtzeitig und in ausreichendem Umfang Alleenneupflanzungen festgesetzt werden. Daher werden im Rahmen von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Straßenbauvorhaben konsequent Alleenpflanzungen an Bundes- und Landesstraßen festgelegt.

    Im Jahr 2011 wurde der "Gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei der Errichtung von Radwegen" Radwegeerlass veröffentlicht. Danach erfolgen beim Bau von Radwegen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorrangig in Form von Pflanzungen von Alleen und einseitigen Baumreihen an Verkehrswegen.

    Nach § 17 (3) des BbgNatSchAG sollen für die nachhaltige Sicherung des Alleenbestandes insbesondere im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen rechtzeitig und in ausreichendem Umfang Alleenneupflanzungen festgesetzt werden. Daher werden im Rahmen von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Straßenbauvorhaben konsequent Alleenpflanzungen an Bundes- und Landesstraßen festgelegt.

    Im Jahr 2011 wurde der "Gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei der Errichtung von Radwegen" Radwegeerlass veröffentlicht. Danach erfolgen beim Bau von Radwegen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorrangig in Form von Pflanzungen von Alleen und einseitigen Baumreihen an Verkehrswegen.

  • Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg

    Die Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg hat nach § 33 (1) BbgNatSchAG hauptsächlich den Zweck, Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durchzuführen und zu fördern. Die Stiftung soll explizit auch die modellhafte Neuanpflanzung von Alleen fördern. Sie verwaltet gemäß § 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 7 BbgNatSchAG im We-sentlichen die Gelder der Ersatzzahlungen für nicht ausgleichbare oder in sonstiger Weise kompensierbare Eingriffe. Die finanziellen Mittel kommen auch aus Infrastrukturmaßnahmen. Förderungen von Alleen und Baumreihen werden regelmäßig getätigt und können beantragt werden.

    Projektförderung - Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg

    Die Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg hat nach § 33 (1) BbgNatSchAG hauptsächlich den Zweck, Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durchzuführen und zu fördern. Die Stiftung soll explizit auch die modellhafte Neuanpflanzung von Alleen fördern. Sie verwaltet gemäß § 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 7 BbgNatSchAG im We-sentlichen die Gelder der Ersatzzahlungen für nicht ausgleichbare oder in sonstiger Weise kompensierbare Eingriffe. Die finanziellen Mittel kommen auch aus Infrastrukturmaßnahmen. Förderungen von Alleen und Baumreihen werden regelmäßig getätigt und können beantragt werden.

    Projektförderung - Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg

  • Baumarten und regionale Besonderheiten

    Die Hauptbaumarten der Alleen stellen in Brandenburg mit einem Anteil von über 60 Prozent Spitzahorn, Linde und Eiche dar. Obstbaumalleen machen einen Anteil von 6 Prozent aus, da Nutzungsaspekte kaum noch eine Rolle spielen. Andere Baumarten wie zum Beispiel Ulme, Hainbuche, Feldahorn, Bergahorn oder Birke sind nur mit sehr geringen Anteilen vertreten.

    Die Alleen in Brandenburg zeigen regionale Besonderheiten. Typisch für die Uckermark einschließlich Schwedt sind Rosskastanienalleen, zum Teil als Naturdenkmale, die Lausitz ist gekennzeichnet von Roteichen- und Mehlbeerenalleen, in der Elsteraue finden sich viele Birkenalleen, um Beeskow gibt es vor allem Äpfel in den Obstbaumalleen und um Kyritz eher Birnen, um Nauen dominiert die Pflaume. Diese landschaftlichen Besonderheiten bestimmter Orte oder Landkreise sollen in Zukunft erhalten und gefördert werden, um die regionalen Eigenarten der verschiedenen Bereiche Brandenburgs hervorzuheben, ihnen einen unverwechselbaren Charakter zu verleihen und somit den Tourismus zu fördern.

    Die Hauptbaumarten der Alleen stellen in Brandenburg mit einem Anteil von über 60 Prozent Spitzahorn, Linde und Eiche dar. Obstbaumalleen machen einen Anteil von 6 Prozent aus, da Nutzungsaspekte kaum noch eine Rolle spielen. Andere Baumarten wie zum Beispiel Ulme, Hainbuche, Feldahorn, Bergahorn oder Birke sind nur mit sehr geringen Anteilen vertreten.

    Die Alleen in Brandenburg zeigen regionale Besonderheiten. Typisch für die Uckermark einschließlich Schwedt sind Rosskastanienalleen, zum Teil als Naturdenkmale, die Lausitz ist gekennzeichnet von Roteichen- und Mehlbeerenalleen, in der Elsteraue finden sich viele Birkenalleen, um Beeskow gibt es vor allem Äpfel in den Obstbaumalleen und um Kyritz eher Birnen, um Nauen dominiert die Pflaume. Diese landschaftlichen Besonderheiten bestimmter Orte oder Landkreise sollen in Zukunft erhalten und gefördert werden, um die regionalen Eigenarten der verschiedenen Bereiche Brandenburgs hervorzuheben, ihnen einen unverwechselbaren Charakter zu verleihen und somit den Tourismus zu fördern.

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