Kommunaler übriger ÖPNV - Busse und Straßenbahnen
In Brandenburg werden die Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs durch das Land ganzheitlich bereitgestellt. Die Bedienung im Straßenpersonenverkehr mit Bussen, O-Bussen und Straßenbahnen ist hingegen Aufgabe der 14 Landkreise und vier kreisfreien Städte. Das Land unterstützt die kommunalen Aufgabenträger durch finanzielle Zuweisungen auf der Grundlage des ÖPNV-Gesetzes und der dazugehörigen ÖPNV Finanzierungsverordnung.
Zur Verbesserung des Angebotes verkehren im Land Brandenburg PlusBusse mit regelmäßigem Takt und einem direkten Übergang zur Bahn. Zur Ergänzung des konventionellen Linienbusverkehrs gibt es zudem Rufbusse und Bürgerbusse. Auch hier unterstützt Brandenburg die kommunalen Aufgabenträger durch zusätzliche finanzielle Zuweisungen.
Zum übrigen ÖPNV zählt auch der Verkehr mit Taxen oder Mietwagen, sofern er den Linienverkehr ersetzt, ergänzt oder verdichtet.
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Finanzierung des kommunalen ÖPNV in Brandenburg
Die Finanzierung des üÖPNV wird in regelmäßigen Abständen durch das MIL evaluiert. Ziel sind die Überprüfungen der aktuellen Finanzbedingungen auf ihre Wirksamkeit und die Nachsteuerungen.
Aktuell liegt die dritte Evaluierung zur Finanzierung des kommunalen ÖPNV in Brandenburg vor
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