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Förderung von Maßnahmen zur baulichen Schul- und Spielwegesicherung

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und fördert Kommunen beim Schulwegebau.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und fördert Kommunen beim Schulwegebau.

Ziel des Förderprogramms

  • Für Kinder, als spezifische Zielgruppe, sollen in unfallkritischen Bereichen solche Wegeverhältnisse geschaffen werden, die ihren besonderen Verhaltens- und Wahrnehmungsformen entsprechen und Kinderunfälle im Straßenverkehr möglichst ausschließen
  • Für Kinder, als spezifische Zielgruppe, sollen in unfallkritischen Bereichen solche Wegeverhältnisse geschaffen werden, die ihren besonderen Verhaltens- und Wahrnehmungsformen entsprechen und Kinderunfälle im Straßenverkehr möglichst ausschließen

Wer wird gefördert?

  • Zuwendungsempfänger können Landkreise, Städte und Gemeinden sein
  • Zuwendungsempfänger können Landkreise, Städte und Gemeinden sein

Was wird gefördert?

  • Bau oder Ausbau von Querungshilfen wie Mittelinseln, Fußgängerlichtzeichenanlagen und Fußgängerüberwege
  • Bau oder Ausbau von Gehwegen, Radwegen beziehungsweise kombinierten Geh- und Radwegen
  • Bau oder Ausbau ergänzender Anlagen wie Beleuchtung, Schutzvorrichtungen
  • Bau oder Ausbau zur Verkehrsberuhigung wie Aufpflasterungen, Fahrbahnversätze, Beseitigung von Sichthindernissen
  • Bau von Brücken für Fußgänger und Radfahrer

  • Bau oder Ausbau von Querungshilfen wie Mittelinseln, Fußgängerlichtzeichenanlagen und Fußgängerüberwege
  • Bau oder Ausbau von Gehwegen, Radwegen beziehungsweise kombinierten Geh- und Radwegen
  • Bau oder Ausbau ergänzender Anlagen wie Beleuchtung, Schutzvorrichtungen
  • Bau oder Ausbau zur Verkehrsberuhigung wie Aufpflasterungen, Fahrbahnversätze, Beseitigung von Sichthindernissen
  • Bau von Brücken für Fußgänger und Radfahrer

Was wird nicht gefördert?

  • Allgemeine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
  • Touristische Erschließung
  • Planungskosten
  • Örtliche Bauüberwachung
  • Grunderwerb

  • Allgemeine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
  • Touristische Erschließung
  • Planungskosten
  • Örtliche Bauüberwachung
  • Grunderwerb

Geltungsdauer

bis 31. Dezember 2030

bis 31. Dezember 2030

Antragsverfahren

  • Zuwendungsempfänger beantragen, nach Beteiligung der Landkreise beziehungsweise der unteren Straßenverkehrsbehörden, die Fördermittel beim Landesbetrieb Straßenwesen (LS) Brandenburg
  • Weitere Informationen zur Schul- und Spielwegsicherung finden sie im Landesbetrieb Straßenwesen
  • Zuwendungsempfänger beantragen, nach Beteiligung der Landkreise beziehungsweise der unteren Straßenverkehrsbehörden, die Fördermittel beim Landesbetrieb Straßenwesen (LS) Brandenburg
  • Weitere Informationen zur Schul- und Spielwegsicherung finden sie im Landesbetrieb Straßenwesen

Was ist noch zu beachten?

  • Die Förderung bildet eine ergänzende Maßnahme und ist auf besondere Zielgruppen ausgerichtet. 
  • Die Förderung bildet eine ergänzende Maßnahme und ist auf besondere Zielgruppen ausgerichtet. 

Hinweise zum Förderprogramm