Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt über die Richtlinie Kommunaler Straßenbau Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im unmittelbaren Umfeld von Schulen und Kindereinrichtungen sowie Spielwegen.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt über die Richtlinie Kommunaler Straßenbau Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im unmittelbaren Umfeld von Schulen und Kindereinrichtungen sowie Spielwegen.
Ziel des Förderprogramms
- Für Kinder, als spezifische Zielgruppe, sollen in unfallkritischen Bereichen solche Wegeverhältnisse geschaffen werden, die ihren besonderen Verhaltens- und Wahrnehmungsformen entsprechen und Kinderunfälle im Straßenverkehr möglichst ausschließen
- Für Kinder, als spezifische Zielgruppe, sollen in unfallkritischen Bereichen solche Wegeverhältnisse geschaffen werden, die ihren besonderen Verhaltens- und Wahrnehmungsformen entsprechen und Kinderunfälle im Straßenverkehr möglichst ausschließen
Wer wird gefördert?
Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise
Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise
Was wird gefördert?
- Bau oder Ausbau von Querungshilfen wie Mittelinseln in kommunaler Baulast
- Fußgängerlichtzeichenanlagen und Fußgängerüberwege
- Bau oder Ausbau von Gehwegen, Radwegen beziehungsweise kombinierten Geh- und Radwegen
- Errichtung von Beleuchtungsanlagen für diese Wege
- Bau oder Ausbau zur Verkehrsberuhigung wie Aufpflasterungen, Fahrbahnversätze, Beseitigung von Sichthindernissen
- Bau oder Aubau von Haltestellen, sofern nicht anders finanziert (Warteflächen und anderes mehr) sowie Wendeschleifen für den Schülerverkehr
- Bau oder Ausbau von Querungshilfen wie Mittelinseln in kommunaler Baulast
- Fußgängerlichtzeichenanlagen und Fußgängerüberwege
- Bau oder Ausbau von Gehwegen, Radwegen beziehungsweise kombinierten Geh- und Radwegen
- Errichtung von Beleuchtungsanlagen für diese Wege
- Bau oder Ausbau zur Verkehrsberuhigung wie Aufpflasterungen, Fahrbahnversätze, Beseitigung von Sichthindernissen
- Bau oder Aubau von Haltestellen, sofern nicht anders finanziert (Warteflächen und anderes mehr) sowie Wendeschleifen für den Schülerverkehr
Was wird nicht gefördert?
- Allgemeine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
- Touristische Erschließung
- Planungskosten
- Örtliche Bauüberwachung
- Grunderwerb
- Allgemeine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
- Touristische Erschließung
- Planungskosten
- Örtliche Bauüberwachung
- Grunderwerb
Geltungsdauer
bis 31. Dezember 2030
bis 31. Dezember 2030
Antragsverfahren
- Anträge sind beim Landesbetrieb Straßenwesen (LS) einzureichen. Details finden Sie auf der Website der Bewilligungsbehörde
- Anträge sind beim Landesbetrieb Straßenwesen (LS) einzureichen. Details finden Sie auf der Website der Bewilligungsbehörde
Was ist noch zu beachten?
- Die bisher gesondert geregelte Förderung der Schul- und Spielwegsicherung wurde in die Richtlinie Kommunaler Straßenbau integriert.
- Die bisher gesondert geregelte Förderung der Schul- und Spielwegsicherung wurde in die Richtlinie Kommunaler Straßenbau integriert.