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Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt über die Richtlinie Kommunaler Straßenbau Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im unmittelbaren Umfeld von Schulen und Kindereinrichtungen sowie Spielwegen.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt über die Richtlinie Kommunaler Straßenbau Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im unmittelbaren Umfeld von Schulen und Kindereinrichtungen sowie Spielwegen.

Ziel des Förderprogramms

  • Für Kinder, als spezifische Zielgruppe, sollen in unfallkritischen Bereichen solche Wegeverhältnisse geschaffen werden, die ihren besonderen Verhaltens- und Wahrnehmungsformen entsprechen und Kinderunfälle im Straßenverkehr möglichst ausschließen
  • Für Kinder, als spezifische Zielgruppe, sollen in unfallkritischen Bereichen solche Wegeverhältnisse geschaffen werden, die ihren besonderen Verhaltens- und Wahrnehmungsformen entsprechen und Kinderunfälle im Straßenverkehr möglichst ausschließen

Wer wird gefördert?

Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise

Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise

Was wird gefördert?

  • Bau oder Ausbau von Querungshilfen wie Mittelinseln in kommunaler Baulast
  • Fußgängerlichtzeichenanlagen und Fußgängerüberwege
  • Bau oder Ausbau von Gehwegen, Radwegen beziehungsweise kombinierten Geh- und Radwegen
  • Errichtung von Beleuchtungsanlagen für diese Wege
  • Bau oder Ausbau zur Verkehrsberuhigung wie Aufpflasterungen, Fahrbahnversätze, Beseitigung von Sichthindernissen
  • Bau oder Aubau von Haltestellen, sofern nicht anders finanziert (Warteflächen und anderes mehr) sowie Wendeschleifen für den Schülerverkehr

  • Bau oder Ausbau von Querungshilfen wie Mittelinseln in kommunaler Baulast
  • Fußgängerlichtzeichenanlagen und Fußgängerüberwege
  • Bau oder Ausbau von Gehwegen, Radwegen beziehungsweise kombinierten Geh- und Radwegen
  • Errichtung von Beleuchtungsanlagen für diese Wege
  • Bau oder Ausbau zur Verkehrsberuhigung wie Aufpflasterungen, Fahrbahnversätze, Beseitigung von Sichthindernissen
  • Bau oder Aubau von Haltestellen, sofern nicht anders finanziert (Warteflächen und anderes mehr) sowie Wendeschleifen für den Schülerverkehr

Was wird nicht gefördert?

  • Allgemeine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
  • Touristische Erschließung
  • Planungskosten
  • Örtliche Bauüberwachung
  • Grunderwerb

  • Allgemeine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
  • Touristische Erschließung
  • Planungskosten
  • Örtliche Bauüberwachung
  • Grunderwerb

Geltungsdauer

bis 31. Dezember 2030

bis 31. Dezember 2030

Antragsverfahren

Was ist noch zu beachten?

  • Die bisher gesondert geregelte Förderung der Schul- und Spielwegsicherung wurde in die Richtlinie Kommunaler Straßenbau integriert.
  • Die bisher gesondert geregelte Förderung der Schul- und Spielwegsicherung wurde in die Richtlinie Kommunaler Straßenbau integriert.

Hinweise zum Förderprogramm