Wohngeld

© andyller
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Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten unterstützen und so ein angemessenes und familiengerechtes Leben ermöglichen – das leistet das Wohngeld in Deutschland. Die Sozialleistung wird für Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss oder für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer als Lastenzuschuss gewährt.

NEU! Online zum Wohngeld

In Brandenburg wird der Zugang zum Wohngeld durch die Digitalisierung der Anträge vereinfacht. Momentan bieten schon acht Behörden die Möglichkeit, Wohngeldanträge online zu stellen: der Landkreis Elbe-Elster, der Landkreis Uckermark, die Stadt Potsdam, sowie die Gemeinden Forst, Lübbenau, Prenzlau, Spremberg und Liebenwerda. Ist eine dieser Behörden für Ihren Wohnort zuständig, können Sie Wohngeld bequem von zu Hause aus beantragen. 

Die Stadt Potsdam erweitert diesen Service mit einem Terminal in der Wilhelmgalerie. Seit 23. September 2024 können Sie hier Ihre Anträge direkt vor Ort digital stellen und auch Dokumente einscannen. Mitarbeitende der Wohngeldstelle stehen dabei unterstützend zur Seite.

Dieses Pilotprojekt läuft vorerst bis zum 23. Dezember 2024 und kann Montag, 09:00 – 12:00 Uhr und Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr genutzt werden.

Nach und nach werden alle Kommunen den Onlineantrag anbieten. Wir informieren Sie hier stets über den aktuellen Stand.

NEU! Online zum Wohngeld

In Brandenburg wird der Zugang zum Wohngeld durch die Digitalisierung der Anträge vereinfacht. Momentan bieten schon acht Behörden die Möglichkeit, Wohngeldanträge online zu stellen: der Landkreis Elbe-Elster, der Landkreis Uckermark, die Stadt Potsdam, sowie die Gemeinden Forst, Lübbenau, Prenzlau, Spremberg und Liebenwerda. Ist eine dieser Behörden für Ihren Wohnort zuständig, können Sie Wohngeld bequem von zu Hause aus beantragen. 

Die Stadt Potsdam erweitert diesen Service mit einem Terminal in der Wilhelmgalerie. Seit 23. September 2024 können Sie hier Ihre Anträge direkt vor Ort digital stellen und auch Dokumente einscannen. Mitarbeitende der Wohngeldstelle stehen dabei unterstützend zur Seite.

Dieses Pilotprojekt läuft vorerst bis zum 23. Dezember 2024 und kann Montag, 09:00 – 12:00 Uhr und Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr genutzt werden.

Nach und nach werden alle Kommunen den Onlineantrag anbieten. Wir informieren Sie hier stets über den aktuellen Stand.

Faktoren und Voraussetzungen für den Rechtsanspruch

Wenn Sie zum Kreis der Berechtigten gehören, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt hauptsächlich von drei Faktoren ab. Das Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer zuständigen Wohngeldstelle. Die Kontaktdaten und die bundesweit verwendbaren Antragsformulare finden Sie unter "weitere Informationen".

Wenn Sie zum Kreis der Berechtigten gehören, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt hauptsächlich von drei Faktoren ab. Das Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer zuständigen Wohngeldstelle. Die Kontaktdaten und die bundesweit verwendbaren Antragsformulare finden Sie unter "weitere Informationen".

Faktoren

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung

Faktoren

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung

Voraussetzungen

  • Sie sind Mieter/Mieterin, Eigentümer/Eigentümerin oder eine gleichgestellte Person und nutzen den Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, selbst,
  • Sie haben den Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen in dieser Wohnung und
  • Sie können mit eigenem Einkommen plus Wohngeld Ihren notwendigen Bedarf zum Lebensunterhalt decken.

Voraussetzungen

  • Sie sind Mieter/Mieterin, Eigentümer/Eigentümerin oder eine gleichgestellte Person und nutzen den Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, selbst,
  • Sie haben den Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen in dieser Wohnung und
  • Sie können mit eigenem Einkommen plus Wohngeld Ihren notwendigen Bedarf zum Lebensunterhalt decken.

Wohngeldrechner

Mit dem Wohngeldrechner können Sie prüfen, ob Sie zur Inanspruchnahme von Wohngeld berechtigt sind. Den Wohngeldrechner finden Sie unter "weitere Informationen" hier auf dieser Seite.

Mit dem Wohngeldrechner können Sie prüfen, ob Sie zur Inanspruchnahme von Wohngeld berechtigt sind. Den Wohngeldrechner finden Sie unter "weitere Informationen" hier auf dieser Seite.

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Antragsformulare

Antragsformulare

Für Erstanträge nutzen Sie bitte die Antragsformulare Mietzuschuss oder Lastenzuschuss. Diese Formulare gelten auch für Anträge auf Weiterleistung und Erhöhung (jeweils anzukreuzen).

Die ausgefüllten Formulare (auch am PC ausfüllbar) sind bei Ihrer zuständigen Wohngeldstelle einzureichen - nicht beim Ministerium.

Für Erstanträge nutzen Sie bitte die Antragsformulare Mietzuschuss oder Lastenzuschuss. Diese Formulare gelten auch für Anträge auf Weiterleistung und Erhöhung (jeweils anzukreuzen).

Die ausgefüllten Formulare (auch am PC ausfüllbar) sind bei Ihrer zuständigen Wohngeldstelle einzureichen - nicht beim Ministerium.

Kontakt

Ansprechpartner:
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für den Inhalt dieser Seite verantwortlich: Referat 20 (Grundsatz, Recht, Wohngeld)
E-Mail:
ref20.mil@­mil.brandenburg.de