Wohngeld
Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten unterstützen und so ein angemessenes und familiengerechtes Leben ermöglichen – das leistet das Wohngeld in Deutschland. Die Sozialleistung wird für Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss oder für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer als Lastenzuschuss gewährt.
NEU! Online zum Wohngeld
In Brandenburg wird der Zugang zum Wohngeld durch die Digitalisierung der Anträge vereinfacht. Momentan bieten schon zehn Behörden die Möglichkeit, Wohngeldanträge online zu stellen: die Landkreise Elbe-Elster, Oder-Spree und Uckermark, die Stadt Potsdam sowie die Gemeinden Forst, Lübbenau, Prenzlau, Spremberg und Liebenwerda. Ist eine dieser Behörden für Ihren Wohnort zuständig, können Sie Wohngeld bequem von zu Hause aus beantragen.
Nach und nach werden alle Wohngeldbehörden im Land Brandenburg den Onlineantrag anbieten. Wir informieren Sie hier stets über den aktuellen Stand.
Im Internet ist die Website „wohngeld-online.de“ präsent, auf der die Erstellung eines formlosen Wohngeldantrags angepriesen wird. Für die Nutzung dieses Onlineservices wird eine einmalige Service-Gebühr in Höhe von 29,99 Euro durch die Sss-Software Special Service GmbH erhoben.
Es wird auf die Warnung der Verbraucherzentralen vor der Website "online-wohngeld" hingewiesen. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten den falschen Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können.
Die Beantragung von Wohngeld ist kostenfrei ausschließlich bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde möglich!
NEU! Online zum Wohngeld
In Brandenburg wird der Zugang zum Wohngeld durch die Digitalisierung der Anträge vereinfacht. Momentan bieten schon zehn Behörden die Möglichkeit, Wohngeldanträge online zu stellen: die Landkreise Elbe-Elster, Oder-Spree und Uckermark, die Stadt Potsdam sowie die Gemeinden Forst, Lübbenau, Prenzlau, Spremberg und Liebenwerda. Ist eine dieser Behörden für Ihren Wohnort zuständig, können Sie Wohngeld bequem von zu Hause aus beantragen.
Nach und nach werden alle Wohngeldbehörden im Land Brandenburg den Onlineantrag anbieten. Wir informieren Sie hier stets über den aktuellen Stand.
Im Internet ist die Website „wohngeld-online.de“ präsent, auf der die Erstellung eines formlosen Wohngeldantrags angepriesen wird. Für die Nutzung dieses Onlineservices wird eine einmalige Service-Gebühr in Höhe von 29,99 Euro durch die Sss-Software Special Service GmbH erhoben.
Es wird auf die Warnung der Verbraucherzentralen vor der Website "online-wohngeld" hingewiesen. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten den falschen Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können.
Die Beantragung von Wohngeld ist kostenfrei ausschließlich bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde möglich!
Faktoren und Voraussetzungen für den Rechtsanspruch
Wenn Sie zum Kreis der Berechtigten gehören, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt hauptsächlich von drei Faktoren ab. Das Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer zuständigen Wohngeldstelle. Die Kontaktdaten und die bundesweit verwendbaren Antragsformulare finden Sie unter "weitere Informationen".
Wenn Sie zum Kreis der Berechtigten gehören, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt hauptsächlich von drei Faktoren ab. Das Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer zuständigen Wohngeldstelle. Die Kontaktdaten und die bundesweit verwendbaren Antragsformulare finden Sie unter "weitere Informationen".
Faktoren
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung
Faktoren
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung
Voraussetzungen
- Sie sind Mieter/Mieterin, Eigentümer/Eigentümerin oder eine gleichgestellte Person und nutzen den Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, selbst,
- Sie haben den Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen in dieser Wohnung und
- Sie können mit eigenem Einkommen plus Wohngeld Ihren notwendigen Bedarf zum Lebensunterhalt decken.
Voraussetzungen
- Sie sind Mieter/Mieterin, Eigentümer/Eigentümerin oder eine gleichgestellte Person und nutzen den Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, selbst,
- Sie haben den Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen in dieser Wohnung und
- Sie können mit eigenem Einkommen plus Wohngeld Ihren notwendigen Bedarf zum Lebensunterhalt decken.
Wohngeldrechner
Mit dem Wohngeldrechner können Sie prüfen, ob Sie zur Inanspruchnahme von Wohngeld berechtigt sind. Den Wohngeldrechner finden Sie unter "weitere Informationen" hier auf dieser Seite.
Mit dem Wohngeldrechner können Sie prüfen, ob Sie zur Inanspruchnahme von Wohngeld berechtigt sind. Den Wohngeldrechner finden Sie unter "weitere Informationen" hier auf dieser Seite.
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weitere Informationen
Antragsformulare
Antragsformulare
Für Erstanträge nutzen Sie bitte die Antragsformulare Mietzuschuss oder Lastenzuschuss. Diese Formulare gelten auch für Anträge auf Weiterleistung und Erhöhung (jeweils anzukreuzen).
Die ausgefüllten Formulare (auch am PC ausfüllbar) sind bei Ihrer zuständigen Wohngeldstelle einzureichen - nicht beim Ministerium.
Für Erstanträge nutzen Sie bitte die Antragsformulare Mietzuschuss oder Lastenzuschuss. Diese Formulare gelten auch für Anträge auf Weiterleistung und Erhöhung (jeweils anzukreuzen).
Die ausgefüllten Formulare (auch am PC ausfüllbar) sind bei Ihrer zuständigen Wohngeldstelle einzureichen - nicht beim Ministerium.
Kontakt
- Ansprechpartner:
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- Nachname:
- für den Inhalt dieser Seite verantwortlich: Referat 20 (Grundsatz, Recht, Wohngeld)
- E-Mail:
- ref20.mil@ mil.brandenburg.de