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Lebendige Zentren

Belebte Fußgängerzone in der Innenstadt
Potsdam; Brandenburger Straße vom Brandenburger Tor © MIL / Fink

Mit dem Programm "Lebendige Zentren" unterstützen der Bund und das Land Brandenburg die Städte dabei, die Attraktivität und Identität ihrer Innenstädte und historischen Stadtkerne zu steigern.

Durch die Verwaltungsvereinbarung "Städtebauförderung 2020" wurde das Bund-Länder-Programm "Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" ins Leben gerufen. Dabei werden die Ansätze der bisherigen Programme "Aktive Stadtzentren" und "Städtebaulicher Denkmalschutz" zusammengeführt und im Sinne aktueller Herausforderungen im Städtebau weiterentwickelt. Die Zusammenführung sorgt für eine höhere Flexibilität und trägt dazu bei, Bürokratie zu verringern.

Bestehende städtebauliche Gesamtmaßnahmen können in das neue Programm überführt werden. Darüber hinaus haben Kommunen die Möglichkeit, die Förderung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen zu beantragen, die vorher in keinem der beiden Programme unterstützt wurden.

Belebte Fußgängerzone in der Innenstadt
Potsdam; Brandenburger Straße vom Brandenburger Tor © MIL / Fink

Mit dem Programm "Lebendige Zentren" unterstützen der Bund und das Land Brandenburg die Städte dabei, die Attraktivität und Identität ihrer Innenstädte und historischen Stadtkerne zu steigern.

Durch die Verwaltungsvereinbarung "Städtebauförderung 2020" wurde das Bund-Länder-Programm "Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" ins Leben gerufen. Dabei werden die Ansätze der bisherigen Programme "Aktive Stadtzentren" und "Städtebaulicher Denkmalschutz" zusammengeführt und im Sinne aktueller Herausforderungen im Städtebau weiterentwickelt. Die Zusammenführung sorgt für eine höhere Flexibilität und trägt dazu bei, Bürokratie zu verringern.

Bestehende städtebauliche Gesamtmaßnahmen können in das neue Programm überführt werden. Darüber hinaus haben Kommunen die Möglichkeit, die Förderung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen zu beantragen, die vorher in keinem der beiden Programme unterstützt wurden.

Inhalte des Programms

Die zentralen Zielstellungen der bisherigen Programme haben weiterhin Bestand: Unterstützt werden im Sinne des städtebaulichen Denkmalschutzes die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und der Erhalt von Stadt- und Ortskernen und historischen Altstädten sowie die Förderung von Nutzungsvielfalt und Profilierung der Innenstädte.

Ziel ist es, die Zentren zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur aufzuwerten und sie hierdurch zu beleben. Einrichtungen der Daseinsvorsorge, Einzelhandel, Dienstleistungen sowie Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten sollen in einen den heutigen Anforderungen gerecht werdenden öffentlichen Raum für alle gut erreichbar eingebettet werden.

Gefördert werden darüber hinaus Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes und zur Sicherung und Sanierung denkmalwerter sowie stadtbildprägender Gebäude und Ensembles. Zudem erhalten Maßnahmen zum Klimaschutz, wie die Verbesserung der sogenannten Grünen Infrastruktur, einen höheren Stellenwert. Sie sind nun als Fördervoraussetzung verpflichtend.

Durch Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligungsverfahren sowie Citymanagement sollen Interessierte und Akteure in die Innenstadtentwicklung miteingebunden werden.

Informationen zu den Voraussetzungen für eine Programmaufnahme, zu Fördergegenständen, Antrags- und Verfahrensfragen et cetera sind auf den Seiten des Landesamtes für Bauen und Verkehr zu finden.

Die zentralen Zielstellungen der bisherigen Programme haben weiterhin Bestand: Unterstützt werden im Sinne des städtebaulichen Denkmalschutzes die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und der Erhalt von Stadt- und Ortskernen und historischen Altstädten sowie die Förderung von Nutzungsvielfalt und Profilierung der Innenstädte.

Ziel ist es, die Zentren zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur aufzuwerten und sie hierdurch zu beleben. Einrichtungen der Daseinsvorsorge, Einzelhandel, Dienstleistungen sowie Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten sollen in einen den heutigen Anforderungen gerecht werdenden öffentlichen Raum für alle gut erreichbar eingebettet werden.

Gefördert werden darüber hinaus Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes und zur Sicherung und Sanierung denkmalwerter sowie stadtbildprägender Gebäude und Ensembles. Zudem erhalten Maßnahmen zum Klimaschutz, wie die Verbesserung der sogenannten Grünen Infrastruktur, einen höheren Stellenwert. Sie sind nun als Fördervoraussetzung verpflichtend.

Durch Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligungsverfahren sowie Citymanagement sollen Interessierte und Akteure in die Innenstadtentwicklung miteingebunden werden.

Informationen zu den Voraussetzungen für eine Programmaufnahme, zu Fördergegenständen, Antrags- und Verfahrensfragen et cetera sind auf den Seiten des Landesamtes für Bauen und Verkehr zu finden.