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Antrags- und Bewilligungsbehörde der Städtebauförderung

Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) ist die Bewilligungsbehörde für Städtebaufördermittel im Land Brandenburg. Sie entscheidet über Zuwendungen im Bereich Städtebau und Stadtentwicklung.

Als Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) prüft das LBV die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (INSEK) auf ihre Eignung als Fördergrundlage für die Grund- und Spitzenförderung. Die Beratung der Städte und Gemeinden, die Evaluierung der Förderprogramme und das Monitoring der Prozesse gehören ebenso zu ihren Aufgaben.

Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) ist die Bewilligungsbehörde für Städtebaufördermittel im Land Brandenburg. Sie entscheidet über Zuwendungen im Bereich Städtebau und Stadtentwicklung.

Als Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) prüft das LBV die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (INSEK) auf ihre Eignung als Fördergrundlage für die Grund- und Spitzenförderung. Die Beratung der Städte und Gemeinden, die Evaluierung der Förderprogramme und das Monitoring der Prozesse gehören ebenso zu ihren Aufgaben.

Kontaktdaten der Antrags- und Bewilligungsbehörde

Organisation
Organisation:
Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)
Standort
Zusatzname 1:
Außenstelle Cottbus
Straße:
Gulbener Straße 24
PLZ Ort:
03046 Cottbus
Ansprechpartner:
Organisationsname:
Abteilung 3 – Städtebau und Bautechnik
Telefon:
03342 4266-3001
Fax:
03342 4266-7608