Beratungsstelle Bauliche Barrierefreiheit in Brandenburg
Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht!
Der barrierefreie Zugang zu Gebäuden, Wohnraum, Gütern, Dienstleistungen und Informationen ist für Menschen mit Behinderung Grundvoraussetzung für eine gleichberechtigte und autonome Lebensgestaltung. Dieser Zugang ist oder wird vielen Menschen mit Behinderungen im wahrsten Sinne des Wortes auch heute noch häufig verbaut. Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung startet Brandenburgs Bauminister Rainer Genilke gemeinsam mit der Brandenburgischen Architektenkammer die Pilotphase für die Beratungsstelle Bauliche Barrierefreiheit in Brandenburg.
Seit April 2024 können sich Bauherrinnen und Bauherren und die am Bau Beteiligten kostenlos mit Fragen rund um die Schaffung von baulicher Barrierefreiheit im Wohnungsbau und bei der Stadtplanung an die Geschäftsstelle im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) wenden. Die Anfragen werden mit einem Expertenteam in der Brandeburgischen Architektenkammer besprochen und beantwortet. Die Beratenden beraten Sie wenn nötig auch vor Ort zu konkreten Lösungen.
Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) und die einschlägigen DIN-Normen enthalten Regelungen zum barrierefreien Bauen. Hier möchte die Beratungsstelle für bauliche Barrierefreiheit in Brandenburg Unterstützung bieten, indem das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zunächst bis Ende 2025 ein Beratungsangebot an die am Bau Beteiligten unterbreitet. Unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln soll das Beratungsangebot aber auch in den nächsten Jahren fortgeführt werden.
Um die Beratung bestmöglich vorzubereiten, senden Sie bitte den Anfragebogen ausgefüllt an folgende Mail-Adresse: beraba@mil.brandenburg.de
Fördermöglichkeiten
Die Ansprüche von Menschen mit Behinderungen an ihren Wohnraum ähneln in vielen Bereichen den Bedürfnissen älterer Menschen oder denen von Kindern und Jugendlichen. Hier setzt die Wohnraumförderpolitik des MIL an. So wurden im Wohnungsbau und in der Stadtentwicklung neue Schwerpunkte gesetzt, etwa mit der Förderrichtlinie zur generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden (MietwohnungsbauförderR) durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus, der Förderung des Einbaus von Aufzügen in bestehende Wohngebäude im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung oder mit verschiedenen Wettbewerben. Auch die Richtlinie zur Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) leistet dazu einen wertvollen Beitrag. Viele der bisher geförderten Maßnahmen kommen allen Bevölkerungsgruppen zugute. Dies gilt für den Abstellplatz im Treppenhaus ebenso wie für den nachträglich eingebauten Aufzug oder barrierefreie öffentliche Gebäude und Räume. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sowie das Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW) beraten Sie gerne zu den Fördermöglichkeiten. Bei einem vorhandenen Pflegegrad kann auch die Pflegekasse mit der Wohnumfeldverbesserung weiterhelfen. Fragen Sie ihre Krankenkasse.