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Mopedführerschein mit 15

Seit Mai 2017 ist es in Brandenburg möglich, abweichend vom Normalfall die Moped-Fahrerlaubnis bereits mit 15 Jahren zu erwerben. Dies erfolgte zunächst im Rahmen eines Modellversuchs, der durch die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen initiiert wurde und dem Brandenburg beigetreten ist.

Seit Mai 2017 ist es in Brandenburg möglich, abweichend vom Normalfall die Moped-Fahrerlaubnis bereits mit 15 Jahren zu erwerben. Dies erfolgte zunächst im Rahmen eines Modellversuchs, der durch die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen initiiert wurde und dem Brandenburg beigetreten ist.

Wichtig zu Wissen

Ausbildungsbeginn:

Mit 14 1/2 Jahren kann mit der Ausbildung begonnen werden.

Prüfungen:

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden und zwar frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters.

Zeitdauer:

Die eingetragene Schlüsselzahl 195 gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Danach wird die Fahrerlaubnis in die reguläre Klasse AM umgewandelt.

Besonderheiten:

Das Fahren ist nur in den Ländern möglich, die ebenfalls das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre herabgesetzt haben.

In Berlin ist es nicht möglich von der Klasse AM 15 Gebrauch zu machen.

Gültigkeit:

Nur in Deutschland und hier nur in den AM 15 Ländern gültig.

Ausbildungsbeginn:

Mit 14 1/2 Jahren kann mit der Ausbildung begonnen werden.

Prüfungen:

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden und zwar frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters.

Zeitdauer:

Die eingetragene Schlüsselzahl 195 gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Danach wird die Fahrerlaubnis in die reguläre Klasse AM umgewandelt.

Besonderheiten:

Das Fahren ist nur in den Ländern möglich, die ebenfalls das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre herabgesetzt haben.

In Berlin ist es nicht möglich von der Klasse AM 15 Gebrauch zu machen.

Gültigkeit:

Nur in Deutschland und hier nur in den AM 15 Ländern gültig.

Modellvorhaben in Dauerrecht überführt

Die wissenschaftliche Begleitung des Versuchs wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen durchgeführt. Nach Auswertung der Untersuchungen wurde AM 15 seitens der Modellversuchsländer als Erfolg bewertet. Um weiteren Ländern die Umsetzung von AM 15 zu ermöglichen und gleichzeitig regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, hat die Bunderegierung den Ländern die Ermächtigung gegeben, eigenverantwortlich über die Herabsetzung des Mindestalters für ihr Gebiet zu entscheiden. Diese Ermächtigung hat das Land Brandenburg in Anspruch genommen und zum 1. Mai 2020 eine entsprechende Landesverordnung in Kraft gesetzt.

Für eine Herabsetzung des Mindestalters für die Fahrerlaubnis der Klasse AM sprach vor allem, dass die 15-jährigen Bewerber im Gegensatz zur Mofa-Ausbildung (die ebenfalls mit 15 Jahren möglich ist) eine umfassende reguläre Fahrschulausbildung einschließlich der dazugehörigen theoretischen und praktischen Prüfung bei der Technischen Prüfstelle erhalten. Sie dürfen dann Fahrzeuge führen, die im Gegensatz zum Mofa eine gleichberechtigte und vollwertige motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr zulassen.

Modellvorhaben in Dauerrecht überführt

Die wissenschaftliche Begleitung des Versuchs wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen durchgeführt. Nach Auswertung der Untersuchungen wurde AM 15 seitens der Modellversuchsländer als Erfolg bewertet. Um weiteren Ländern die Umsetzung von AM 15 zu ermöglichen und gleichzeitig regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, hat die Bunderegierung den Ländern die Ermächtigung gegeben, eigenverantwortlich über die Herabsetzung des Mindestalters für ihr Gebiet zu entscheiden. Diese Ermächtigung hat das Land Brandenburg in Anspruch genommen und zum 1. Mai 2020 eine entsprechende Landesverordnung in Kraft gesetzt.

Für eine Herabsetzung des Mindestalters für die Fahrerlaubnis der Klasse AM sprach vor allem, dass die 15-jährigen Bewerber im Gegensatz zur Mofa-Ausbildung (die ebenfalls mit 15 Jahren möglich ist) eine umfassende reguläre Fahrschulausbildung einschließlich der dazugehörigen theoretischen und praktischen Prüfung bei der Technischen Prüfstelle erhalten. Sie dürfen dann Fahrzeuge führen, die im Gegensatz zum Mofa eine gleichberechtigte und vollwertige motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr zulassen.