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Begleitetes Fahren ab 17

Ziel des Begleiteten Fahrens ab 17 ist es, durch eine Verlängerung der Lernzeit beim praktischen Fahren das hohe Unfallrisiko junger Fahranfänger zu minimieren. Jugendliche, die daran teilnehmen, können ihre Fahrerlaubnis nach bestandener Prüfung bereits mit 17 Jahren erhalten – mit der Auflage, zunächst nur in Begleitung eines älteren, erfahrenen Beifahrers am Straßenverkehr teilzunehmen.

Das "Begleitete Fahren ab 17" leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dem Hauptproblem von jungen Führerscheinbesitzern, die ihr eigenes Können oft überschätzen und kritische Situationen unterschätzen, zu begegnen. Deutschland hat dabei das bestehende System der professionellen Fahrausbildung und Prüfung mit der des Begleiteten Fahrens verknüpft. Eine vollständig durchlaufene Fahrausbildung in einer Fahrschule und die erfolgreiche Absolvierung einer Fahrerlaubnisprüfung ist Voraussetzung für die Phase des Begleitens.

Ziel des Begleiteten Fahrens ab 17 ist es, durch eine Verlängerung der Lernzeit beim praktischen Fahren das hohe Unfallrisiko junger Fahranfänger zu minimieren. Jugendliche, die daran teilnehmen, können ihre Fahrerlaubnis nach bestandener Prüfung bereits mit 17 Jahren erhalten – mit der Auflage, zunächst nur in Begleitung eines älteren, erfahrenen Beifahrers am Straßenverkehr teilzunehmen.

Das "Begleitete Fahren ab 17" leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dem Hauptproblem von jungen Führerscheinbesitzern, die ihr eigenes Können oft überschätzen und kritische Situationen unterschätzen, zu begegnen. Deutschland hat dabei das bestehende System der professionellen Fahrausbildung und Prüfung mit der des Begleiteten Fahrens verknüpft. Eine vollständig durchlaufene Fahrausbildung in einer Fahrschule und die erfolgreiche Absolvierung einer Fahrerlaubnisprüfung ist Voraussetzung für die Phase des Begleitens.

Wichtig zu Wissen

Ausbildungsbeginn:

Mit 16 1/2 Jahren kann mit der Ausbildung für die Führerscheinklasse B begonnen werden.

Prüfungen:

Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden und zwar frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters.

Zeitdauer:

Das Fahren in Begleitung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erforderlich. Danach wird die Fahrerlaubnis in die Klasse B umgewandelt.

Begleiter:

Das Fahren ist nur im Beisein einer Begleitperson zulässig. Diese:

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein,
  • muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein,
  • ist namentlich in die Prüfungsbescheinigung einzutragen und
  • darf maximal einen Punkt im Fahreignungsregister

haben.

Gültigkeit

Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.

Ausbildungsbeginn:

Mit 16 1/2 Jahren kann mit der Ausbildung für die Führerscheinklasse B begonnen werden.

Prüfungen:

Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden und zwar frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters.

Zeitdauer:

Das Fahren in Begleitung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erforderlich. Danach wird die Fahrerlaubnis in die Klasse B umgewandelt.

Begleiter:

Das Fahren ist nur im Beisein einer Begleitperson zulässig. Diese:

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein,
  • muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein,
  • ist namentlich in die Prüfungsbescheinigung einzutragen und
  • darf maximal einen Punkt im Fahreignungsregister

haben.

Gültigkeit

Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.

Modellvorhaben in Dauerrecht überführt

Die Schaffung von mehr Fahrkompetenz, also von mehr Routine und Erfahrung beim Autofahren, war Ziel eines zunächst von 2006 bis 2010 dauernden bundesweit erfolgten Modellversuchs. Bis Ende 2010 nahmen – unter anderem auch in Brandenburg – annähernd 30.000 junge Fahranfänger am Modellversuch teil.

Ansatzpunkt für die Überlegungen waren dabei wissenschaftlich fundierte Erkenntnis, dass es bei Fahrten in Begleitung zu weniger Unfällen komme als bei Fahrten ohne Begleitung – jedenfalls sofern es sich bei den Begleitern nicht um Personen gleichen Alters handele. Gleichzeitig führe die Fahrpraxis in Begleitung zu mehr Fahrkompetenz, die weiterwirke, wenn der Fahranfänger ab dem 18. Lebensjahr nach Erwerb des Führerscheins ohne Begleitung fahre. Bei entsprechender Fahrpraxis könne daher davon ausgegangen werden, dass Fahranfänger nach der Begleitphase mit einem deutlich herabgesenkten Risikoniveau in die Phase des selbständigen Fahrens eintrete.

Die Ergebnisse der bundesweiten Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Wirksamkeit des bis zum 31. Dezember 2010 befristeten Modellvorhabens belegten einen deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger. In der Anfangsphase des selbstständigen Fahrens ergaben sich eine Verringerung des Unfall- und Deliktrisikos in einem zweistelligen Prozentbereich (22 Prozent weniger Unfälle und 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße), und die Teilnahme führte zu einer erheblichen Verbesserung der Fahrkompetenz.

Modellvorhaben in Dauerrecht überführt

Die Schaffung von mehr Fahrkompetenz, also von mehr Routine und Erfahrung beim Autofahren, war Ziel eines zunächst von 2006 bis 2010 dauernden bundesweit erfolgten Modellversuchs. Bis Ende 2010 nahmen – unter anderem auch in Brandenburg – annähernd 30.000 junge Fahranfänger am Modellversuch teil.

Ansatzpunkt für die Überlegungen waren dabei wissenschaftlich fundierte Erkenntnis, dass es bei Fahrten in Begleitung zu weniger Unfällen komme als bei Fahrten ohne Begleitung – jedenfalls sofern es sich bei den Begleitern nicht um Personen gleichen Alters handele. Gleichzeitig führe die Fahrpraxis in Begleitung zu mehr Fahrkompetenz, die weiterwirke, wenn der Fahranfänger ab dem 18. Lebensjahr nach Erwerb des Führerscheins ohne Begleitung fahre. Bei entsprechender Fahrpraxis könne daher davon ausgegangen werden, dass Fahranfänger nach der Begleitphase mit einem deutlich herabgesenkten Risikoniveau in die Phase des selbständigen Fahrens eintrete.

Die Ergebnisse der bundesweiten Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Wirksamkeit des bis zum 31. Dezember 2010 befristeten Modellvorhabens belegten einen deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger. In der Anfangsphase des selbstständigen Fahrens ergaben sich eine Verringerung des Unfall- und Deliktrisikos in einem zweistelligen Prozentbereich (22 Prozent weniger Unfälle und 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße), und die Teilnahme führte zu einer erheblichen Verbesserung der Fahrkompetenz.