Toolbar-Menü

Grundsätze des Vergabewesens in der Straßenbauverwaltung

Grundsätze der Vergabe

  • Wettbewerbsgebot (Offenes Verfahren/Öffentliche Ausschreibung)
  • Verbot einer regionalen und lokalen Wettbewerbsbeschränkung
  • Bekämpfung wettbewerbsbeschränkender Verhaltenweisen
  • Diskriminierungsverbot (Gleichbehandlung aller Bewerber/Bieter)
  • Transparenzgebot (Veröffentlichung, Mitteilung von Wertungskriterien, Dokumentationspflichten
  • Mittelstandsförderung (Teil- und Fachlosvergabe)
  • Geheimhaltungsgebot (Schutz von Bieterangaben)
  • Einbeziehung vergabefremder Aspekte nur in Ausnahmefällen (zur Erreichung übergeordneter Ziele auf gesetzlicher Grundlage)
  • Produktneutrale Ausschreibung
  • Keine Preisabfrage ohne Vergabeabsicht
  • Innovationsförderung durch grundsätzliche Zulassung von Nebenangeboten
  • Qualitätssicherung durch Auswahl geeigneter (fachkundiger, leistungsfähiger, zuverlässiger) Unternehmen
  • Vergabe zu angemessenen Preisen
  • Unveränderlichkeit von Preis und Leistung
  • Objektivität der Vergabeentscheidung
  • Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG)
    • Zahlung von Tariflohn/Mindestentgelt als Voraussetzung der Bietereignung
    • zeitlich befristeter genereller Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge in Brandenburg möglich
    • Vergabe von ÖPNV-Leistungen an repräsentativen Tarifvertrag gemäß entsprechender AusführungsVO* zum BbgVergG

*noch keine VO in Kraft

  • Wettbewerbsgebot (Offenes Verfahren/Öffentliche Ausschreibung)
  • Verbot einer regionalen und lokalen Wettbewerbsbeschränkung
  • Bekämpfung wettbewerbsbeschränkender Verhaltenweisen
  • Diskriminierungsverbot (Gleichbehandlung aller Bewerber/Bieter)
  • Transparenzgebot (Veröffentlichung, Mitteilung von Wertungskriterien, Dokumentationspflichten
  • Mittelstandsförderung (Teil- und Fachlosvergabe)
  • Geheimhaltungsgebot (Schutz von Bieterangaben)
  • Einbeziehung vergabefremder Aspekte nur in Ausnahmefällen (zur Erreichung übergeordneter Ziele auf gesetzlicher Grundlage)
  • Produktneutrale Ausschreibung
  • Keine Preisabfrage ohne Vergabeabsicht
  • Innovationsförderung durch grundsätzliche Zulassung von Nebenangeboten
  • Qualitätssicherung durch Auswahl geeigneter (fachkundiger, leistungsfähiger, zuverlässiger) Unternehmen
  • Vergabe zu angemessenen Preisen
  • Unveränderlichkeit von Preis und Leistung
  • Objektivität der Vergabeentscheidung
  • Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG)
    • Zahlung von Tariflohn/Mindestentgelt als Voraussetzung der Bietereignung
    • zeitlich befristeter genereller Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge in Brandenburg möglich
    • Vergabe von ÖPNV-Leistungen an repräsentativen Tarifvertrag gemäß entsprechender AusführungsVO* zum BbgVergG

*noch keine VO in Kraft

Vertragsgestaltung

Vertragsgestaltung

Bauverträge

  • Grundsätzlich Abschluss von Einheitspreisverträgen auf der Basis von Standardleistungstexten
  • Vermeidung von Freitexten zum Vorteil der Eindeutigkeit des Vertrages
  • Möglichkeiten schaffen zum Abschluss von Funktionsbauverträgen
  • Einsatz eines Vertragsmanagementsystems zur Vermeidung von Nachträgen durch Einbeziehung der Bauvorbereitung, Fehleranalyse und Präzisierung der Vertragsunterlagen

Bauverträge

  • Grundsätzlich Abschluss von Einheitspreisverträgen auf der Basis von Standardleistungstexten
  • Vermeidung von Freitexten zum Vorteil der Eindeutigkeit des Vertrages
  • Möglichkeiten schaffen zum Abschluss von Funktionsbauverträgen
  • Einsatz eines Vertragsmanagementsystems zur Vermeidung von Nachträgen durch Einbeziehung der Bauvorbereitung, Fehleranalyse und Präzisierung der Vertragsunterlagen

Liefer- und Dienstleistungsverträge

  • Erstellung einer konkreten Leistungsbeschreibung nach den Bedürfnissen des Einzelfalles unter Verwendung von standardisierten Leistungstexten - soweit vorhanden.

Liefer- und Dienstleistungsverträge

  • Erstellung einer konkreten Leistungsbeschreibung nach den Bedürfnissen des Einzelfalles unter Verwendung von standardisierten Leistungstexten - soweit vorhanden.

Controlling

Das Controlling basiert auf einem 4-Säulen-Konzept:

  1. Erlasse
  2. Vorlagepflichten
  3. Berichtspflichten
  4. Intensiver fachlicher Austausch

Das Controlling basiert auf einem 4-Säulen-Konzept:

  1. Erlasse
  2. Vorlagepflichten
  3. Berichtspflichten
  4. Intensiver fachlicher Austausch

Anwendbare Vorschriften

  • GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
  • VGV (Vergabeverordnung)
  • § 55 LHO und VV zu § 55 LHO
  • VOB/A
  • VOL/A
  • Brandenburgisches Vergabegesetz
  • GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
  • VGV (Vergabeverordnung)
  • § 55 LHO und VV zu § 55 LHO
  • VOB/A
  • VOL/A
  • Brandenburgisches Vergabegesetz

Weitere Informationen