Grundsätze des Vergabewesens in der Straßenbauverwaltung
Grundsätze der Vergabe
- Wettbewerbsgebot (Offenes Verfahren/Öffentliche Ausschreibung)
- Verbot einer regionalen und lokalen Wettbewerbsbeschränkung
- Bekämpfung wettbewerbsbeschränkender Verhaltenweisen
- Diskriminierungsverbot (Gleichbehandlung aller Bewerber/Bieter)
- Transparenzgebot (Veröffentlichung, Mitteilung von Wertungskriterien, Dokumentationspflichten
- Mittelstandsförderung (Teil- und Fachlosvergabe)
- Geheimhaltungsgebot (Schutz von Bieterangaben)
- Einbeziehung vergabefremder Aspekte nur in Ausnahmefällen (zur Erreichung übergeordneter Ziele auf gesetzlicher Grundlage)
- Produktneutrale Ausschreibung
- Keine Preisabfrage ohne Vergabeabsicht
- Innovationsförderung durch grundsätzliche Zulassung von Nebenangeboten
- Qualitätssicherung durch Auswahl geeigneter (fachkundiger, leistungsfähiger, zuverlässiger) Unternehmen
- Vergabe zu angemessenen Preisen
- Unveränderlichkeit von Preis und Leistung
- Objektivität der Vergabeentscheidung
- Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG)
- Zahlung von Tariflohn/Mindestentgelt als Voraussetzung der Bietereignung
- zeitlich befristeter genereller Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge in Brandenburg möglich
- Vergabe von ÖPNV-Leistungen an repräsentativen Tarifvertrag gemäß entsprechender AusführungsVO* zum BbgVergG
*noch keine VO in Kraft
- Wettbewerbsgebot (Offenes Verfahren/Öffentliche Ausschreibung)
- Verbot einer regionalen und lokalen Wettbewerbsbeschränkung
- Bekämpfung wettbewerbsbeschränkender Verhaltenweisen
- Diskriminierungsverbot (Gleichbehandlung aller Bewerber/Bieter)
- Transparenzgebot (Veröffentlichung, Mitteilung von Wertungskriterien, Dokumentationspflichten
- Mittelstandsförderung (Teil- und Fachlosvergabe)
- Geheimhaltungsgebot (Schutz von Bieterangaben)
- Einbeziehung vergabefremder Aspekte nur in Ausnahmefällen (zur Erreichung übergeordneter Ziele auf gesetzlicher Grundlage)
- Produktneutrale Ausschreibung
- Keine Preisabfrage ohne Vergabeabsicht
- Innovationsförderung durch grundsätzliche Zulassung von Nebenangeboten
- Qualitätssicherung durch Auswahl geeigneter (fachkundiger, leistungsfähiger, zuverlässiger) Unternehmen
- Vergabe zu angemessenen Preisen
- Unveränderlichkeit von Preis und Leistung
- Objektivität der Vergabeentscheidung
- Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG)
- Zahlung von Tariflohn/Mindestentgelt als Voraussetzung der Bietereignung
- zeitlich befristeter genereller Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge in Brandenburg möglich
- Vergabe von ÖPNV-Leistungen an repräsentativen Tarifvertrag gemäß entsprechender AusführungsVO* zum BbgVergG
*noch keine VO in Kraft
Vertragsgestaltung
Vertragsgestaltung
Bauverträge
- Grundsätzlich Abschluss von Einheitspreisverträgen auf der Basis von Standardleistungstexten
- Vermeidung von Freitexten zum Vorteil der Eindeutigkeit des Vertrages
- Möglichkeiten schaffen zum Abschluss von Funktionsbauverträgen
- Einsatz eines Vertragsmanagementsystems zur Vermeidung von Nachträgen durch Einbeziehung der Bauvorbereitung, Fehleranalyse und Präzisierung der Vertragsunterlagen
Bauverträge
- Grundsätzlich Abschluss von Einheitspreisverträgen auf der Basis von Standardleistungstexten
- Vermeidung von Freitexten zum Vorteil der Eindeutigkeit des Vertrages
- Möglichkeiten schaffen zum Abschluss von Funktionsbauverträgen
- Einsatz eines Vertragsmanagementsystems zur Vermeidung von Nachträgen durch Einbeziehung der Bauvorbereitung, Fehleranalyse und Präzisierung der Vertragsunterlagen
Liefer- und Dienstleistungsverträge
- Erstellung einer konkreten Leistungsbeschreibung nach den Bedürfnissen des Einzelfalles unter Verwendung von standardisierten Leistungstexten - soweit vorhanden.
Liefer- und Dienstleistungsverträge
- Erstellung einer konkreten Leistungsbeschreibung nach den Bedürfnissen des Einzelfalles unter Verwendung von standardisierten Leistungstexten - soweit vorhanden.
Controlling
Das Controlling basiert auf einem 4-Säulen-Konzept:
- Erlasse
- Vorlagepflichten
- Berichtspflichten
- Intensiver fachlicher Austausch
Das Controlling basiert auf einem 4-Säulen-Konzept:
- Erlasse
- Vorlagepflichten
- Berichtspflichten
- Intensiver fachlicher Austausch
Anwendbare Vorschriften
- GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
- VGV (Vergabeverordnung)
- § 55 LHO und VV zu § 55 LHO
- VOB/A
- VOL/A
- Brandenburgisches Vergabegesetz
- GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
- VGV (Vergabeverordnung)
- § 55 LHO und VV zu § 55 LHO
- VOB/A
- VOL/A
- Brandenburgisches Vergabegesetz