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Kreislaufwirtschaft im Straßenbau

Ein Bagger steht auf einem Sandberg und schaufelt
© LS (Landesbetrieb Straßenwesen)

Der Ressourcenschutz auf dem Gebiet der Bau- und Abbruchabfälle wird künftig für das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) noch stärker als bislang in den Vordergrund rücken. Die Landesstraßenbauverwaltung misst der Kreislaufwirtschaft eine hohe Priorität bei und erschließt seit langem wesentliche Potenziale des Baustoff-Recyclings im Bundesfern- und Landesstraßenbau. Dies wird auch künftig ein Schwerpunkt bleiben, insbesondere mit Blick auf die neue Ersatzbaustoffverordnung. Jährlich werden große Mengen sekundärer Baustoffe im Straßenbau wiederverwertet. Grundlage sind die dafür geltenden technischen Regelungen.

Stichwort: Road Mining. Straßenbauwerke werden als wichtiger Bestandteil in verschiedenen Materialkreisläufen gesehen, bis hin zur eigenen Baustoffquelle, so dass beispielsweise eine hohe Recyclingfähigkeit oder die Verwendung von Ersatzbaustoffen als Ziele in den Vordergrund treten können. 1

1 (Bundesanstalt für Straßenwesen e. V., 2022)

Ein Bagger steht auf einem Sandberg und schaufelt
© LS (Landesbetrieb Straßenwesen)

Der Ressourcenschutz auf dem Gebiet der Bau- und Abbruchabfälle wird künftig für das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) noch stärker als bislang in den Vordergrund rücken. Die Landesstraßenbauverwaltung misst der Kreislaufwirtschaft eine hohe Priorität bei und erschließt seit langem wesentliche Potenziale des Baustoff-Recyclings im Bundesfern- und Landesstraßenbau. Dies wird auch künftig ein Schwerpunkt bleiben, insbesondere mit Blick auf die neue Ersatzbaustoffverordnung. Jährlich werden große Mengen sekundärer Baustoffe im Straßenbau wiederverwertet. Grundlage sind die dafür geltenden technischen Regelungen.

Stichwort: Road Mining. Straßenbauwerke werden als wichtiger Bestandteil in verschiedenen Materialkreisläufen gesehen, bis hin zur eigenen Baustoffquelle, so dass beispielsweise eine hohe Recyclingfähigkeit oder die Verwendung von Ersatzbaustoffen als Ziele in den Vordergrund treten können. 1

1 (Bundesanstalt für Straßenwesen e. V., 2022)

Gefährliche Ausbaustoffe werden im Sinne eines Lebenszyklusansatzes der Straßenbauwerke aus dem Baustoffkreislauf ausgeschleust. Teer-oder pechhaltige Straßenausbaustoffe werden in Bundesfern- und Landesstraßen seit 2017 grundsätzlich nicht wiedereingebaut. Dabei ist ein mehrstufiges Vorgehen für Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen. Im Sinne der Vorsorge vor dem Entstehen neuer Altlasten im kommunalen Bereich, wird dieses Vorgehen den Landkreisen, kreisfreien/kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg empfohlen.

Verweise: Bundesanstalt für Straßenwesen e. V. 2022. Road Mining - Ressourcenschutz durch Kreislaufwirtschaft. Straße und Autobahn, Themenheft Nachhaltigkeit. Köln : FGSV-Verlag, 2022. 5.

Gefährliche Ausbaustoffe werden im Sinne eines Lebenszyklusansatzes der Straßenbauwerke aus dem Baustoffkreislauf ausgeschleust. Teer-oder pechhaltige Straßenausbaustoffe werden in Bundesfern- und Landesstraßen seit 2017 grundsätzlich nicht wiedereingebaut. Dabei ist ein mehrstufiges Vorgehen für Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen. Im Sinne der Vorsorge vor dem Entstehen neuer Altlasten im kommunalen Bereich, wird dieses Vorgehen den Landkreisen, kreisfreien/kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg empfohlen.

Verweise: Bundesanstalt für Straßenwesen e. V. 2022. Road Mining - Ressourcenschutz durch Kreislaufwirtschaft. Straße und Autobahn, Themenheft Nachhaltigkeit. Köln : FGSV-Verlag, 2022. 5.

  • Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau, Ausgabe 2014 (BTR RC-StB 14)

    Die "Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau, Ausgabe 2014 (BTR RC-StB 14)" sind das seit langem bewährte Regelwerk für den Einsatz von mineralischen Recycling-Baustoffen wie zum Beispiel Bodenmaterialien, Gleisschotter, speziellen Schlacken und Aschen sowie Ausbauasphalt. Hier waren bisher die technischen und umweltrelevanten Anforderungen bei der Verwendung der Baustoffe in den konstruktiven Schichten von Straßen, Wegen und anderen Verkehrsflächen sowie in straßenbegleitenden Erdbauwerken gebündelt. 

    Die "Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau, Ausgabe 2014 (BTR RC-StB 14)" sind das seit langem bewährte Regelwerk für den Einsatz von mineralischen Recycling-Baustoffen wie zum Beispiel Bodenmaterialien, Gleisschotter, speziellen Schlacken und Aschen sowie Ausbauasphalt. Hier waren bisher die technischen und umweltrelevanten Anforderungen bei der Verwendung der Baustoffe in den konstruktiven Schichten von Straßen, Wegen und anderen Verkehrsflächen sowie in straßenbegleitenden Erdbauwerken gebündelt. 

    Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598) am 1. August 2023 werden die umweltrelevanten Anforderungen an Herstellung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken neu geregelt.

    Dies hat Auswirkungen auf die BTR RC-StB 14. Die bisherigen umweltrelevanten Parameter werden also von der Ersatzbaustoffverordnung abgelöst. Die bautechnischen Regelungen bleiben jedoch bestehen, da das Land hier besondere Anforderungen z. B. an die stoffliche Zusammensetzung der Materialien getroffen hat. Mit Runderlass Nummer 05/2023 vom 27. Juni 2023 (ABl. S. 691) hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung die Anpassungen der BTR RC-StB 14 an die Ersatzbaustoffverordnung bekannt gegeben.

    Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598) am 1. August 2023 werden die umweltrelevanten Anforderungen an Herstellung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken neu geregelt.

    Dies hat Auswirkungen auf die BTR RC-StB 14. Die bisherigen umweltrelevanten Parameter werden also von der Ersatzbaustoffverordnung abgelöst. Die bautechnischen Regelungen bleiben jedoch bestehen, da das Land hier besondere Anforderungen z. B. an die stoffliche Zusammensetzung der Materialien getroffen hat. Mit Runderlass Nummer 05/2023 vom 27. Juni 2023 (ABl. S. 691) hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung die Anpassungen der BTR RC-StB 14 an die Ersatzbaustoffverordnung bekannt gegeben.

  • Einsatz von Recycling-Baustoffen im Straßenbau

    Ein Steinaufen mit dem Hinweisschild "RC 32/45"
    Baustoff in einer Recycling-Anlage © LS (Landesbetrieb Straßenwesen)

    Im Jahr 2022 wurden bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge von Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen etwa 160.000 t mineralische Recycling-Baustoffe, Schlacken und Asphaltgranulat hochwertig wiederverwertet. Das ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr aufgrund von weniger Straßenprojekten, bei denen in Größenordnungen Ersatzbaustoffe eingesetzt werden können. 

    Beim Mengenvergleich über die Jahre ist zu beachten, dass ab dem Jahr 2021 die Bundesautobahnen nicht mehr in der Zuständigkeit der Auftragsverwaltung Brandenburg liegen und daher in der Statistik nicht mehr enthalten sind. Siehe dazu: Diagramm oder Download "Verwertung von RC-Baustoffen im Bundesfern- und Landesstraßenbau" hier auf dieser Seite. 

    Der Straßenbau im Land Brandenburg ist zum einen wesentlich auf die Verwendung von Ersatzbaustoffen angewiesen. Zum anderen tragen diese zur Schonung natürlicher Ressourcen und von Deponiekapazitäten bei.

    Das Land Brandenburg verfügt nur über einzelne natürliche Gesteinsvorkommen. Dem gegenüber gibt es im Wirtschaftsraum Berlin/Brandenburg ein hohes Aufkommen an Bauabbruchmaterial. Vorrangig werden diese Baustoffe in den ungebundenen Schichten (zum Beispiel Frostschutzschicht, Schottertragschicht) und im Unterbau (Dammbau) von Verkehrsflächen verwendet. Dabei können besonders Materialien wie Schotter und Kies durch alternative Baustoffe ersetzt werden. Die Erkenntnisse aus den letzten Jahren zeigen die Tendenz, dass etwa drei Viertel der Baustoffe in den Trag- und Frostschutzschichten sowie Banketten Recycling-Baustoffe sind.

    Die Wiederverwendung von Ausbauasphalt wird seit langem deutschlandweit in nennenswerten Größenordnungen betrieben. Asphaltgranulat stellt häufig die größte Stoffgruppe bei der Herstellung von Asphalt dar. Die maximal mögliche Zugabemenge von Asphaltgranulat im Heißmischgut richtet sich nach der Homogenität des Materials und anlagentechnischen Kriterien. Bei Bauprojekten im Zuge von Bundesfern- und Landesstraßen werden derzeit ca. 25-30 % Asphaltgranulat in Tragschichten, 20-25 % in Binderschichten und 10 % in Deckschichten zugegeben. Diese Zugabemengen sind deutschlandweit auf einem annähernd gleichen Niveau. Im Jahr 2022 konnten etwa 77.000 t Asphaltgranulat im Heißmischgut wiederverwertet werden. Der Anteil der Tragschichten unter Wiederverwendung von Asphaltgranulat ist in den letzten jahren relativ stabil geblieben.

    Ein Steinaufen mit dem Hinweisschild "RC 32/45"
    Baustoff in einer Recycling-Anlage © LS (Landesbetrieb Straßenwesen)

    Im Jahr 2022 wurden bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge von Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen etwa 160.000 t mineralische Recycling-Baustoffe, Schlacken und Asphaltgranulat hochwertig wiederverwertet. Das ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr aufgrund von weniger Straßenprojekten, bei denen in Größenordnungen Ersatzbaustoffe eingesetzt werden können. 

    Beim Mengenvergleich über die Jahre ist zu beachten, dass ab dem Jahr 2021 die Bundesautobahnen nicht mehr in der Zuständigkeit der Auftragsverwaltung Brandenburg liegen und daher in der Statistik nicht mehr enthalten sind. Siehe dazu: Diagramm oder Download "Verwertung von RC-Baustoffen im Bundesfern- und Landesstraßenbau" hier auf dieser Seite. 

    Der Straßenbau im Land Brandenburg ist zum einen wesentlich auf die Verwendung von Ersatzbaustoffen angewiesen. Zum anderen tragen diese zur Schonung natürlicher Ressourcen und von Deponiekapazitäten bei.

    Das Land Brandenburg verfügt nur über einzelne natürliche Gesteinsvorkommen. Dem gegenüber gibt es im Wirtschaftsraum Berlin/Brandenburg ein hohes Aufkommen an Bauabbruchmaterial. Vorrangig werden diese Baustoffe in den ungebundenen Schichten (zum Beispiel Frostschutzschicht, Schottertragschicht) und im Unterbau (Dammbau) von Verkehrsflächen verwendet. Dabei können besonders Materialien wie Schotter und Kies durch alternative Baustoffe ersetzt werden. Die Erkenntnisse aus den letzten Jahren zeigen die Tendenz, dass etwa drei Viertel der Baustoffe in den Trag- und Frostschutzschichten sowie Banketten Recycling-Baustoffe sind.

    Die Wiederverwendung von Ausbauasphalt wird seit langem deutschlandweit in nennenswerten Größenordnungen betrieben. Asphaltgranulat stellt häufig die größte Stoffgruppe bei der Herstellung von Asphalt dar. Die maximal mögliche Zugabemenge von Asphaltgranulat im Heißmischgut richtet sich nach der Homogenität des Materials und anlagentechnischen Kriterien. Bei Bauprojekten im Zuge von Bundesfern- und Landesstraßen werden derzeit ca. 25-30 % Asphaltgranulat in Tragschichten, 20-25 % in Binderschichten und 10 % in Deckschichten zugegeben. Diese Zugabemengen sind deutschlandweit auf einem annähernd gleichen Niveau. Im Jahr 2022 konnten etwa 77.000 t Asphaltgranulat im Heißmischgut wiederverwertet werden. Der Anteil der Tragschichten unter Wiederverwendung von Asphaltgranulat ist in den letzten jahren relativ stabil geblieben.

    Diagramme

    Diagramme

    Downloads stehen hier barrierefrei zur Verfügung

    Downloads stehen hier barrierefrei zur Verfügung

  • Pechhaltige Straßenausbaustoffe

    Seit 2017 werden keine teer-/pechhaltigen Straßenausbaustoffe in Bundesfern- und Landesstraßen in Brandenburg wiedereingebaut. Grundlage ist das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Nummer 16/2015 vom 5. November 2015, mit dem neue Regelungen für den Umgang mit teer-/pechhaltigen Straßenausbaustoffen für den Bereich der Bundesautobahnen und Bundesstraßen bekannt gegeben sind. Mit dem Runderlass Nummer 16/2016 vom 14. November 2016 hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in Abstimmung mit dem Landesumweltministerium die Regelungen des Bundes auch für Straßen im Land Brandenburg verbindlich eingeführt. Den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden wird dieses Vorgehen ebenfalls empfohlen.

    Gemäß dem ARS sollen für Bundesfernstraßen zur Schadstoffeliminierung Verfahren der thermischen Verwertung bzw. Behandlung bevorzugt vorgesehen werden. Dies betrifft allerdings auch nicht gefährliche belastete Straßenausbaustoffe. Mit Blick auf eine ausgewogene Entsorgungssituation im Land Brandenburg wird dieser Ansatz von der Umweltverwaltung kritisch eingeschätzt, da die vorhandenen Entsorgungskapazitäten im Land Brandenburg bereits durch die Entsorgung des gefährlichen Straßenaufbruchs ausgeschöpft sind. Hier sollen alternative Entsorgungswege (Deponieverwertung, oberirdische Ablagerung) genutzt werden.

    Mit dieser Art der Entsorgung werden schadstoffhaltige Ausbaustoffe im Sinne eines Lebenszyklusansatzes der Straßenbauwerke aus dem Baustoffkreislauf ausgeschleust. Ziel ist es, die Aufwendungen zur Entsorgung der teer-/pechhaltigen Ausbaustoffe bei künftigen Erneuerungsmaßnahmen der Straßen zu senken und gleichzeitig die Belastungen nachfolgender Generationen.

    Der Umgang mit pechhaltigen Straßenausbaustoffen wird in den „Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau, Ausgabe 2014 (BTR RC-StB 14)“ geregelt. Der Geltungsbereich des Regelwerkes bleibt von den Vorgaben des Bundes bis auf weiteres unberührt; die einschlägigen technischen Regelungen finden lediglich im Bundesfern- und Landesstraßenbau keine Anwendung mehr.

    Um dem Entstehen neuer Altlasten zu begegnen, insbesondere der Umleitung von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch, z. B. verstärkt in Kreis- und Gemeindestraßen oder in den privaten Wegebau, ist aus Gründen der Vorsorge ein landesweit einheitliches Vorgehen sinnvoll. Den Landkreisen, kreisfreien Städten sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg wird deshalb in Abstimmung mit dem für die  Abfallwirtschaft zuständigen Landesministerium die Anwendung des Runderlasses empfohlen.

    Im Jahr 2022 sind insgesamt 17.800 t an teerhaltigen Straßenausbaustoffen angefallen, sowohl als gefährlicher als auch nicht gefährlicher Abfall. Für den Abfallstrom teerhaltiger Straßenaufbruch ist eine Verwertungsquote von 53 % zu verzeichnen.

    Von den ca. 8.300 t nicht gefährlichen, aber belasteten Straßenausbaustoffen (Bitumengemische ohne kohlenteerhaltige Bitumengemische - AVV 170302) wurden etwa 3.000 t Material als Deponiebaustoff eingesetzt, ca. 400 t thermisch verwertet und ca. 4.900 t beseitigt. Fast 10.000 t gefährliche teerhaltige Ausbaustoffe (kohlenteerhaltige Bitumengemische - AVV 170301*) wurden thermisch verwertet oder beseitigt.

    Seit 2017 werden keine teer-/pechhaltigen Straßenausbaustoffe in Bundesfern- und Landesstraßen in Brandenburg wiedereingebaut. Grundlage ist das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Nummer 16/2015 vom 5. November 2015, mit dem neue Regelungen für den Umgang mit teer-/pechhaltigen Straßenausbaustoffen für den Bereich der Bundesautobahnen und Bundesstraßen bekannt gegeben sind. Mit dem Runderlass Nummer 16/2016 vom 14. November 2016 hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in Abstimmung mit dem Landesumweltministerium die Regelungen des Bundes auch für Straßen im Land Brandenburg verbindlich eingeführt. Den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden wird dieses Vorgehen ebenfalls empfohlen.

    Gemäß dem ARS sollen für Bundesfernstraßen zur Schadstoffeliminierung Verfahren der thermischen Verwertung bzw. Behandlung bevorzugt vorgesehen werden. Dies betrifft allerdings auch nicht gefährliche belastete Straßenausbaustoffe. Mit Blick auf eine ausgewogene Entsorgungssituation im Land Brandenburg wird dieser Ansatz von der Umweltverwaltung kritisch eingeschätzt, da die vorhandenen Entsorgungskapazitäten im Land Brandenburg bereits durch die Entsorgung des gefährlichen Straßenaufbruchs ausgeschöpft sind. Hier sollen alternative Entsorgungswege (Deponieverwertung, oberirdische Ablagerung) genutzt werden.

    Mit dieser Art der Entsorgung werden schadstoffhaltige Ausbaustoffe im Sinne eines Lebenszyklusansatzes der Straßenbauwerke aus dem Baustoffkreislauf ausgeschleust. Ziel ist es, die Aufwendungen zur Entsorgung der teer-/pechhaltigen Ausbaustoffe bei künftigen Erneuerungsmaßnahmen der Straßen zu senken und gleichzeitig die Belastungen nachfolgender Generationen.

    Der Umgang mit pechhaltigen Straßenausbaustoffen wird in den „Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau, Ausgabe 2014 (BTR RC-StB 14)“ geregelt. Der Geltungsbereich des Regelwerkes bleibt von den Vorgaben des Bundes bis auf weiteres unberührt; die einschlägigen technischen Regelungen finden lediglich im Bundesfern- und Landesstraßenbau keine Anwendung mehr.

    Um dem Entstehen neuer Altlasten zu begegnen, insbesondere der Umleitung von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch, z. B. verstärkt in Kreis- und Gemeindestraßen oder in den privaten Wegebau, ist aus Gründen der Vorsorge ein landesweit einheitliches Vorgehen sinnvoll. Den Landkreisen, kreisfreien Städten sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg wird deshalb in Abstimmung mit dem für die  Abfallwirtschaft zuständigen Landesministerium die Anwendung des Runderlasses empfohlen.

    Im Jahr 2022 sind insgesamt 17.800 t an teerhaltigen Straßenausbaustoffen angefallen, sowohl als gefährlicher als auch nicht gefährlicher Abfall. Für den Abfallstrom teerhaltiger Straßenaufbruch ist eine Verwertungsquote von 53 % zu verzeichnen.

    Von den ca. 8.300 t nicht gefährlichen, aber belasteten Straßenausbaustoffen (Bitumengemische ohne kohlenteerhaltige Bitumengemische - AVV 170302) wurden etwa 3.000 t Material als Deponiebaustoff eingesetzt, ca. 400 t thermisch verwertet und ca. 4.900 t beseitigt. Fast 10.000 t gefährliche teerhaltige Ausbaustoffe (kohlenteerhaltige Bitumengemische - AVV 170301*) wurden thermisch verwertet oder beseitigt.

Informationen zur Ersatzbaustoffverordnung

Am 1. August 2023 treten die Ersatzbaustoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in Kraft.

Informationen hierzu können Sie den folgenden Vortragsfolien entnehmen:

Am 1. August 2023 treten die Ersatzbaustoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in Kraft.

Informationen hierzu können Sie den folgenden Vortragsfolien entnehmen:

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