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Qualitätssicherung im Straßenbau

Nahaufnahme / Querschnitt einer frisch verarbeiteten Straße
© LS (Landesbetrieb Straßenwesen)

Der Lebenszyklus von Straßen oder Brücken erstreckt sich über einen sehr langen Zeitraum. Die sichere Benutzung der Bauwerke muss dabei durchgehend gewährleistet sein. Schon in der Planung werden wichtige Rahmenbedingungen festgelegt, die Einfluss auf die Qualität und Dauerhaftigkeit des künftigen Bauwerkes haben.

Nahaufnahme / Querschnitt einer frisch verarbeiteten Straße
© LS (Landesbetrieb Straßenwesen)

Der Lebenszyklus von Straßen oder Brücken erstreckt sich über einen sehr langen Zeitraum. Die sichere Benutzung der Bauwerke muss dabei durchgehend gewährleistet sein. Schon in der Planung werden wichtige Rahmenbedingungen festgelegt, die Einfluss auf die Qualität und Dauerhaftigkeit des künftigen Bauwerkes haben.

Wahl, Herstellungsprozess und Einbau der Baustoffe haben großen Einfluss auf den zuverlässigen Betrieb künftiger Infrastruktur. Für den Straßen- und konstruktiven Ingenieurbau existiert dafür ein kontinuierlich gewachsenes technisches Regelwerk, in dem die wesentlichen Qualitätsstandards für Baustoffe und Bauweisen definiert sind.

Wahl, Herstellungsprozess und Einbau der Baustoffe haben großen Einfluss auf den zuverlässigen Betrieb künftiger Infrastruktur. Für den Straßen- und konstruktiven Ingenieurbau existiert dafür ein kontinuierlich gewachsenes technisches Regelwerk, in dem die wesentlichen Qualitätsstandards für Baustoffe und Bauweisen definiert sind.

Entscheidend für die einzuhaltenden Anforderungen sind die künftigen Beanspruchungen der Straße, insbesondere durch den Verkehr und das Klima. Hinzu kommt, dass Baustoffe keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der Menschen haben dürfen.

Entscheidend für die einzuhaltenden Anforderungen sind die künftigen Beanspruchungen der Straße, insbesondere durch den Verkehr und das Klima. Hinzu kommt, dass Baustoffe keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der Menschen haben dürfen.

Technisches Regelwerk

Die Standards im Straßen- und konstruktiven Ingenieurbau sind in technischen Regelwerken festgelegt. Diese werden von Forschungsgesellschaften (zum Beispiel Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. – FGSV) unter Beteiligung der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Straßenbauverwaltungen aller bundesdeutschen Gebietskörperschaften erarbeitet und stellen das jeweilige Optimum in der Abwägung der Ziele der Wirtschaftlichkeit, der Verkehrssicherheit und dem Schutz weiterer Güter dar.

Die Standards im Straßen- und konstruktiven Ingenieurbau sind in technischen Regelwerken festgelegt. Diese werden von Forschungsgesellschaften (zum Beispiel Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. – FGSV) unter Beteiligung der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Straßenbauverwaltungen aller bundesdeutschen Gebietskörperschaften erarbeitet und stellen das jeweilige Optimum in der Abwägung der Ziele der Wirtschaftlichkeit, der Verkehrssicherheit und dem Schutz weiterer Güter dar.

Technische Regelwerke für den Straßen-, Brücken- und Ingenieurbau stellen sicher, dass die Bauten technisch einwandfrei sowie wirtschaftlich geplant, hergestellt und unterhalten werden und allen Sicherheitsanforderungen genügen. Neue technische Entwicklungen geben Anlass für Fortschreibungen der Regelwerke.

Technische Regelwerke für den Straßen-, Brücken- und Ingenieurbau stellen sicher, dass die Bauten technisch einwandfrei sowie wirtschaftlich geplant, hergestellt und unterhalten werden und allen Sicherheitsanforderungen genügen. Neue technische Entwicklungen geben Anlass für Fortschreibungen der Regelwerke.

Die Länder führen diese Regelwerke als Auftragsverwaltungen für die Bundesfernstraßen ein. Aus Gründen der Qualitätssicherung im Straßenbau sowie zur Absicherung einer effizienten Vorgehensweise auch im Bereich der Landesstraßen werden für Bundesfern- und Landesstraßen gleiche Regelwerke vorgehalten. In begründeten Einzelfällen, zum Beispiel für die Verwendung von Straßenausbaustoffen, werden technische Regelungen auch den Landkreisen und Gemeinden verbindlich vorgegeben.

Die Länder führen diese Regelwerke als Auftragsverwaltungen für die Bundesfernstraßen ein. Aus Gründen der Qualitätssicherung im Straßenbau sowie zur Absicherung einer effizienten Vorgehensweise auch im Bereich der Landesstraßen werden für Bundesfern- und Landesstraßen gleiche Regelwerke vorgehalten. In begründeten Einzelfällen, zum Beispiel für die Verwendung von Straßenausbaustoffen, werden technische Regelungen auch den Landkreisen und Gemeinden verbindlich vorgegeben.

Beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) finden Sie eine Zusammenstellung der mit Runderlass der Obersten Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg eingeführten technischen Regelwerke des Straßen- und konstruktiven Ingenieurbaus. Diese Verwaltungsvorschriften sind auch über den kostenlosen Bürgerservice BRAVORS abrufbar.

Beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) finden Sie eine Zusammenstellung der mit Runderlass der Obersten Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg eingeführten technischen Regelwerke des Straßen- und konstruktiven Ingenieurbaus. Diese Verwaltungsvorschriften sind auch über den kostenlosen Bürgerservice BRAVORS abrufbar.