Kreislaufwirtschaft im Straßenbau

Der Ressourcenschutz auf dem Gebiet der Bau- und Abbruchabfälle wird künftig für das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) noch stärker als bislang in den Vordergrund rücken. Die Landesstraßenbauverwaltung misst der Kreislaufwirtschaft eine hohe Priorität bei und erschließt seit langem wesentliche Potenziale des Baustoff-Recyclings im Bundesfern- und Landesstraßenbau. Dies wird auch künftig ein Schwerpunkt bleiben, insbesondere mit Blick auf die neue Ersatzbaustoffverordnung. Jährlich werden große Mengen sekundärer Baustoffe im Straßenbau wiederverwertet. Grundlage sind die dafür geltenden technischen Regelungen.
Stoffstrommanagement:
Die frühzeitige Beschaffung umweltrelevanter Informationen ist die Voraussetzung für ein ressourcenschonendes Vorgehen bei Straßenbaumaßnahmen, um die Abfallvermeidung bzw. -verwertung sowie die Reduzierung der Transporte von und zur Baustelle zu forcieren. Die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen vor Ort oder in anderen Baumaßnahmen trägt zu einer Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit des Straßenbaus bei, die absehbar zukünftig stärker beim Bauen berücksichtigt werden muss.

Der Ressourcenschutz auf dem Gebiet der Bau- und Abbruchabfälle wird künftig für das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) noch stärker als bislang in den Vordergrund rücken. Die Landesstraßenbauverwaltung misst der Kreislaufwirtschaft eine hohe Priorität bei und erschließt seit langem wesentliche Potenziale des Baustoff-Recyclings im Bundesfern- und Landesstraßenbau. Dies wird auch künftig ein Schwerpunkt bleiben, insbesondere mit Blick auf die neue Ersatzbaustoffverordnung. Jährlich werden große Mengen sekundärer Baustoffe im Straßenbau wiederverwertet. Grundlage sind die dafür geltenden technischen Regelungen.
Stoffstrommanagement:
Die frühzeitige Beschaffung umweltrelevanter Informationen ist die Voraussetzung für ein ressourcenschonendes Vorgehen bei Straßenbaumaßnahmen, um die Abfallvermeidung bzw. -verwertung sowie die Reduzierung der Transporte von und zur Baustelle zu forcieren. Die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen vor Ort oder in anderen Baumaßnahmen trägt zu einer Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit des Straßenbaus bei, die absehbar zukünftig stärker beim Bauen berücksichtigt werden muss.
Gefährliche Ausbaustoffe werden im Sinne eines Lebenszyklusansatzes der Straßenbauwerke aus dem Baustoffkreislauf ausgeschleust. Teer-oder pechhaltige Straßenausbaustoffe werden in Bundesfern- und Landesstraßen seit 2017 grundsätzlich nicht wiedereingebaut. Dabei ist ein mehrstufiges Vorgehen für Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen. Im Sinne der Vorsorge vor dem Entstehen neuer Altlasten im kommunalen Bereich, wird dieses Vorgehen den Landkreisen, kreisfreien/kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg empfohlen. Damit in situ-Bauverfahren, wie das Kaltrecycling, wieder zum Einsatz kommen können, wurde die Regelung in Abstimmung mit der Landesumweltverwaltung auf den Prüfstand gestellt.
Gefährliche Ausbaustoffe werden im Sinne eines Lebenszyklusansatzes der Straßenbauwerke aus dem Baustoffkreislauf ausgeschleust. Teer-oder pechhaltige Straßenausbaustoffe werden in Bundesfern- und Landesstraßen seit 2017 grundsätzlich nicht wiedereingebaut. Dabei ist ein mehrstufiges Vorgehen für Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen. Im Sinne der Vorsorge vor dem Entstehen neuer Altlasten im kommunalen Bereich, wird dieses Vorgehen den Landkreisen, kreisfreien/kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg empfohlen. Damit in situ-Bauverfahren, wie das Kaltrecycling, wieder zum Einsatz kommen können, wurde die Regelung in Abstimmung mit der Landesumweltverwaltung auf den Prüfstand gestellt.
Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau, Ausgabe 2014 (BTR RC-StB 14)
Die "Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau, Ausgabe 2014 (BTR RC-StB 14)" sind das seit langem bewährte Regelwerk für den Einsatz von mineralischen Recycling-Baustoffen wie zum Beispiel Bodenmaterialien, Gleisschotter, speziellen Schlacken und Aschen sowie Ausbauasphalt. Hier waren bisher die technischen und umweltrelevanten Anforderungen bei der Verwendung der Baustoffe in den konstruktiven Schichten von Straßen, Wegen und anderen Verkehrsflächen sowie in straßenbegleitenden Erdbauwerken gebündelt.
Die "Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau, Ausgabe 2014 (BTR RC-StB 14)" sind das seit langem bewährte Regelwerk für den Einsatz von mineralischen Recycling-Baustoffen wie zum Beispiel Bodenmaterialien, Gleisschotter, speziellen Schlacken und Aschen sowie Ausbauasphalt. Hier waren bisher die technischen und umweltrelevanten Anforderungen bei der Verwendung der Baustoffe in den konstruktiven Schichten von Straßen, Wegen und anderen Verkehrsflächen sowie in straßenbegleitenden Erdbauwerken gebündelt.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598) am 1. August 2023 werden die umweltrelevanten Anforderungen an Herstellung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken neu geregelt.
Dies hat Auswirkungen auf die BTR RC-StB 14. Die bisherigen umweltrelevanten Parameter werden also von der Ersatzbaustoffverordnung abgelöst. Die bautechnischen Regelungen bleiben jedoch bestehen, da das Land hier besondere Anforderungen z. B. an die stoffliche Zusammensetzung der Materialien getroffen hat. Mit Runderlass Nummer 05/2023 vom 27. Juni 2023 (ABl. S. 691) hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung die Anpassungen der BTR RC-StB 14 an die Ersatzbaustoffverordnung bekannt gegeben.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598) am 1. August 2023 werden die umweltrelevanten Anforderungen an Herstellung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken neu geregelt.
Dies hat Auswirkungen auf die BTR RC-StB 14. Die bisherigen umweltrelevanten Parameter werden also von der Ersatzbaustoffverordnung abgelöst. Die bautechnischen Regelungen bleiben jedoch bestehen, da das Land hier besondere Anforderungen z. B. an die stoffliche Zusammensetzung der Materialien getroffen hat. Mit Runderlass Nummer 05/2023 vom 27. Juni 2023 (ABl. S. 691) hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung die Anpassungen der BTR RC-StB 14 an die Ersatzbaustoffverordnung bekannt gegeben.
Einsatz von Recycling-Baustoffen im Straßenbau

Im Jahr 2024 wurden bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge von Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen etwa 166.000 t mineralische Recycling-Baustoffe, Schlacken und Asphaltgranulat hochwertig wiederverwertet. Erstmalig erfasst sind auch Straßenausbaustoffe, die im Kaltrecyclingverfahren in situ (vor Ort) wiederverwertet werden. Damit bewegt sich der Einsatz der Ersatzbaustoffe insgesamt auf einem stabilen Niveau, erreicht aber derzeit nicht das Verwertungsniveau von vor Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung.
Der Straßenbau im Land Brandenburg ist zum einen wesentlich auf die Verwendung von Ersatzbaustoffen angewiesen. Zum anderen tragen diese zur Schonung natürlicher Ressourcen und von Deponiekapazitäten bei.
Das Land Brandenburg verfügt nur über einzelne natürliche Gesteinsvorkommen. Dem gegenüber gibt es im Wirtschaftsraum Berlin/Brandenburg ein hohes Aufkommen an Bauabbruchmaterial. Vorrangig werden diese Baustoffe in den ungebundenen Schichten (zum Beispiel Frostschutzschicht, Schottertragschicht) und im Unterbau (Dammbau) von Verkehrsflächen verwendet. Dabei können besonders Materialien wie Schotter und Kies durch alternative Baustoffe ersetzt werden.
Die Tendenz der letzten Jahre, dass Trag- und Frostschutzschichten sowie Bankette überwiegend aus Recycling-Baustoffen hergestellt sind, ist seit 2023 rückläufig. Auffällig ist auch für 2024 der Rückgang bei den mineralischen Ersatzbaustoffen bei deutlich höherem Anteil der natürlichen Baustoffe. Dies hat verschiedene Gründe: Zum einen bestehen immer noch Unsicherheiten bei den am Straßenbau Beteiligten im Zusammenhang mit dem neuen System der Ersatzbaustoffverordnung. Zum anderen werden Baumaßnahmen in Regionen mit Trinkwasserschutzgebieten durchgeführt, in denen der Einsatz von Ersatzbaustoffen nur sehr eingeschränkt möglich ist. Die Entwicklung muss auch mit Blick auf die Evaluation der Ersatzbaustoffverordnung verfolgt werden.
Die Wiederverwendung von Ausbauasphalt wird seit langem deutschlandweit in nennenswerten Größenordnungen betrieben. Asphaltgranulat stellt häufig die größte Stoffgruppe bei der Herstellung von Asphalt dar. Die maximal mögliche Zugabemenge von Asphaltgranulat im Heißmischgut richtet sich nach der Homogenität des Materials und anlagentechnischen Kriterien. Bei Bauprojekten im Zuge von Bundesfern- und Landesstraßen werden derzeit ca. 25-30 % Asphaltgranulat in Tragschichten, 20-25 % in Binderschichten und 10 % in Deckschichten zugegeben.
Im Jahr 2024 konnten etwa 77.000 t Asphaltgranulat im Heißmischgut wiederverwertet werden. Der Anteil der Tragschichten unter Wiederverwendung von Asphaltgranulat ist in den letzten Jahren relativ stabil.

Im Jahr 2024 wurden bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge von Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen etwa 166.000 t mineralische Recycling-Baustoffe, Schlacken und Asphaltgranulat hochwertig wiederverwertet. Erstmalig erfasst sind auch Straßenausbaustoffe, die im Kaltrecyclingverfahren in situ (vor Ort) wiederverwertet werden. Damit bewegt sich der Einsatz der Ersatzbaustoffe insgesamt auf einem stabilen Niveau, erreicht aber derzeit nicht das Verwertungsniveau von vor Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung.
Der Straßenbau im Land Brandenburg ist zum einen wesentlich auf die Verwendung von Ersatzbaustoffen angewiesen. Zum anderen tragen diese zur Schonung natürlicher Ressourcen und von Deponiekapazitäten bei.
Das Land Brandenburg verfügt nur über einzelne natürliche Gesteinsvorkommen. Dem gegenüber gibt es im Wirtschaftsraum Berlin/Brandenburg ein hohes Aufkommen an Bauabbruchmaterial. Vorrangig werden diese Baustoffe in den ungebundenen Schichten (zum Beispiel Frostschutzschicht, Schottertragschicht) und im Unterbau (Dammbau) von Verkehrsflächen verwendet. Dabei können besonders Materialien wie Schotter und Kies durch alternative Baustoffe ersetzt werden.
Die Tendenz der letzten Jahre, dass Trag- und Frostschutzschichten sowie Bankette überwiegend aus Recycling-Baustoffen hergestellt sind, ist seit 2023 rückläufig. Auffällig ist auch für 2024 der Rückgang bei den mineralischen Ersatzbaustoffen bei deutlich höherem Anteil der natürlichen Baustoffe. Dies hat verschiedene Gründe: Zum einen bestehen immer noch Unsicherheiten bei den am Straßenbau Beteiligten im Zusammenhang mit dem neuen System der Ersatzbaustoffverordnung. Zum anderen werden Baumaßnahmen in Regionen mit Trinkwasserschutzgebieten durchgeführt, in denen der Einsatz von Ersatzbaustoffen nur sehr eingeschränkt möglich ist. Die Entwicklung muss auch mit Blick auf die Evaluation der Ersatzbaustoffverordnung verfolgt werden.
Die Wiederverwendung von Ausbauasphalt wird seit langem deutschlandweit in nennenswerten Größenordnungen betrieben. Asphaltgranulat stellt häufig die größte Stoffgruppe bei der Herstellung von Asphalt dar. Die maximal mögliche Zugabemenge von Asphaltgranulat im Heißmischgut richtet sich nach der Homogenität des Materials und anlagentechnischen Kriterien. Bei Bauprojekten im Zuge von Bundesfern- und Landesstraßen werden derzeit ca. 25-30 % Asphaltgranulat in Tragschichten, 20-25 % in Binderschichten und 10 % in Deckschichten zugegeben.
Im Jahr 2024 konnten etwa 77.000 t Asphaltgranulat im Heißmischgut wiederverwertet werden. Der Anteil der Tragschichten unter Wiederverwendung von Asphaltgranulat ist in den letzten Jahren relativ stabil.
Diagramme
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Downloads stehen hier barrierefrei zur Verfügung
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Teer-/Pechhaltige Straßenausbaustoffe
Seit 2017 werden keine teer-/pechhaltigen Straßenausbaustoffe in Bundesfern- und Landesstraßen in Brandenburg wiedereingebaut. Grundlage ist das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Nummer 16/2015 vom 5. November 2015. Mit dem Runderlass Nummer 16/2016 vom 14. November 2016 hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in Abstimmung mit dem Landesumweltministerium die Regelungen des Bundes auch für Straßen im Land Brandenburg verbindlich eingeführt.
Gemäß dem ARS sollen für Bundesfernstraßen zur Schadstoffeliminierung Verfahren der thermischen Verwertung bzw. Behandlung bevorzugt vorgesehen werden.
Mit dieser Art der Entsorgung werden schadstoffhaltige Ausbaustoffe im Sinne eines Lebenszyklusansatzes der Straßenbauwerke aus dem Baustoffkreislauf ausgeschleust. Ziel ist es, die Aufwendungen zur Entsorgung der teer-/pechhaltigen Ausbaustoffe bei künftigen Erneuerungsmaßnahmen der Straßen zu senken und gleichzeitig die Belastungen nachfolgender Generationen.
Um dem Entstehen neuer Altlasten zu begegnen, insbesondere der Umleitung von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch, z. B. verstärkt in Kreis- und Gemeindestraßen oder in den privaten Wegebau, ist aus Gründen der Vorsorge ein landesweit einheitliches Vorgehen sinnvoll. Den Landkreisen, kreisfreien Städten sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg wird deshalb in Abstimmung mit dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Landesministerium die Anwendung des Runderlasses empfohlen.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die Regelungen des Bundesverkehrsministeriums aufgegriffen und Grundsätze zum Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch erarbeitet. Diese sind der Orientierungsrahmen für die Straßenbauverwaltung.
Im Jahr 2024 sind insgesamt 25.400 t an teerhaltigen Straßenausbaustoffen bei Baumaßnahmen des Landesbetriebes Straßenwesen angefallen, sowohl als gefährlicher als auch nicht gefährlicher Abfall. Für den Gesamtanfall des Abfallstromes teerhaltiger Straßenaufbruch ist eine Verwertungsquote von 37,5 % zu verzeichnen.
Etwa 15.400 t nicht gefährliche, aber belastete Straßenausbaustoffe (Bitumengemische ohne kohlenteerhaltige Bitumengemische - AVV 170302) wurden stofflich verwertet oder beseitigt. Ca. 10.000 t gefährliche teerhaltige Ausbaustoffe (kohlenteerhaltige Bitumengemische - AVV 170301*) wurden thermisch verwertet oder beseitigt.
Neue Regelung für Kaltrecycling-Bauweisen
Damit Ressourcen schonende in situ-Bauverfahren (Kaltrecycling) unter besonderen Voraussetzungen wieder zum Einsatz kommen können, wurde das Wiedereinbauverbot teer-/pechhaltiger Straßenausbaustoffe für Erhaltungsmaßnahmen auf Landesstraßen geöffnet. Auch den kommunalen Straßenbaulastträgern wird dieses Vorgehen empfohlen.
Hintergrund: In vielen historisch gewachsenen Straßen sind noch teer-/pechhaltige Schichten vorhanden. Pechhaltige Schichten mit PAK [1]-Werten > 100 mg/kg müssen entweder als gefährlicher Abfall entsorgt werden oder sie verbleiben im ursprünglichen Zustand im Befestigungsaufbau und werden mit neuen Asphaltschichten überbaut.
Für eine technisch bedarfsgerechte und wirtschaftliche Erhaltung besteht mehr Handlungsspielraum, wenn nicht gefährliche teer-/pechhaltige Materialien (> 25 bis < 100 mg/kg PAK16[KK1] ) unter besonderen Voraussetzungen vor Ort wiederverwertet werden können. Es kann mittels Kaltrecycling in situ ein regelwerkskonformer Befestigungsaufbau hergestellt werden ohne Erzeugung von Abfällen, die die Baustelle verlassen müssen.
Für die Vorbereitung von Erhaltungsmaßnahmen auf Landesstraßen stellt der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg einen Leitfaden zur Verfügung, in dem die Vorgehensweise für die Festlegung zweckmäßiger Erhaltungsmaßnahmen, auch Kaltrecycling in situ, dargelegt ist. Dieser Leitfaden enthält auch typische Erneuerungsvarianten in Abhängigkeit des vorhandenen Befestigungsaufbaus und ist grundsätzlich für alle Straßen der Belastungsklasse Bk0,3 bis Bk3,2 anwendbar, unabhängig davon, welchem Baulastträger die Straße zuzuordnen ist.
Leitfaden für Erhaltungsmaßnahmen an Landesstraßen
[1] PAK – polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
Seit 2017 werden keine teer-/pechhaltigen Straßenausbaustoffe in Bundesfern- und Landesstraßen in Brandenburg wiedereingebaut. Grundlage ist das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Nummer 16/2015 vom 5. November 2015. Mit dem Runderlass Nummer 16/2016 vom 14. November 2016 hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in Abstimmung mit dem Landesumweltministerium die Regelungen des Bundes auch für Straßen im Land Brandenburg verbindlich eingeführt.
Gemäß dem ARS sollen für Bundesfernstraßen zur Schadstoffeliminierung Verfahren der thermischen Verwertung bzw. Behandlung bevorzugt vorgesehen werden.
Mit dieser Art der Entsorgung werden schadstoffhaltige Ausbaustoffe im Sinne eines Lebenszyklusansatzes der Straßenbauwerke aus dem Baustoffkreislauf ausgeschleust. Ziel ist es, die Aufwendungen zur Entsorgung der teer-/pechhaltigen Ausbaustoffe bei künftigen Erneuerungsmaßnahmen der Straßen zu senken und gleichzeitig die Belastungen nachfolgender Generationen.
Um dem Entstehen neuer Altlasten zu begegnen, insbesondere der Umleitung von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch, z. B. verstärkt in Kreis- und Gemeindestraßen oder in den privaten Wegebau, ist aus Gründen der Vorsorge ein landesweit einheitliches Vorgehen sinnvoll. Den Landkreisen, kreisfreien Städten sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg wird deshalb in Abstimmung mit dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Landesministerium die Anwendung des Runderlasses empfohlen.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die Regelungen des Bundesverkehrsministeriums aufgegriffen und Grundsätze zum Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch erarbeitet. Diese sind der Orientierungsrahmen für die Straßenbauverwaltung.
Im Jahr 2024 sind insgesamt 25.400 t an teerhaltigen Straßenausbaustoffen bei Baumaßnahmen des Landesbetriebes Straßenwesen angefallen, sowohl als gefährlicher als auch nicht gefährlicher Abfall. Für den Gesamtanfall des Abfallstromes teerhaltiger Straßenaufbruch ist eine Verwertungsquote von 37,5 % zu verzeichnen.
Etwa 15.400 t nicht gefährliche, aber belastete Straßenausbaustoffe (Bitumengemische ohne kohlenteerhaltige Bitumengemische - AVV 170302) wurden stofflich verwertet oder beseitigt. Ca. 10.000 t gefährliche teerhaltige Ausbaustoffe (kohlenteerhaltige Bitumengemische - AVV 170301*) wurden thermisch verwertet oder beseitigt.
Neue Regelung für Kaltrecycling-Bauweisen
Damit Ressourcen schonende in situ-Bauverfahren (Kaltrecycling) unter besonderen Voraussetzungen wieder zum Einsatz kommen können, wurde das Wiedereinbauverbot teer-/pechhaltiger Straßenausbaustoffe für Erhaltungsmaßnahmen auf Landesstraßen geöffnet. Auch den kommunalen Straßenbaulastträgern wird dieses Vorgehen empfohlen.
Hintergrund: In vielen historisch gewachsenen Straßen sind noch teer-/pechhaltige Schichten vorhanden. Pechhaltige Schichten mit PAK [1]-Werten > 100 mg/kg müssen entweder als gefährlicher Abfall entsorgt werden oder sie verbleiben im ursprünglichen Zustand im Befestigungsaufbau und werden mit neuen Asphaltschichten überbaut.
Für eine technisch bedarfsgerechte und wirtschaftliche Erhaltung besteht mehr Handlungsspielraum, wenn nicht gefährliche teer-/pechhaltige Materialien (> 25 bis < 100 mg/kg PAK16[KK1] ) unter besonderen Voraussetzungen vor Ort wiederverwertet werden können. Es kann mittels Kaltrecycling in situ ein regelwerkskonformer Befestigungsaufbau hergestellt werden ohne Erzeugung von Abfällen, die die Baustelle verlassen müssen.
Für die Vorbereitung von Erhaltungsmaßnahmen auf Landesstraßen stellt der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg einen Leitfaden zur Verfügung, in dem die Vorgehensweise für die Festlegung zweckmäßiger Erhaltungsmaßnahmen, auch Kaltrecycling in situ, dargelegt ist. Dieser Leitfaden enthält auch typische Erneuerungsvarianten in Abhängigkeit des vorhandenen Befestigungsaufbaus und ist grundsätzlich für alle Straßen der Belastungsklasse Bk0,3 bis Bk3,2 anwendbar, unabhängig davon, welchem Baulastträger die Straße zuzuordnen ist.
Leitfaden für Erhaltungsmaßnahmen an Landesstraßen
[1] PAK – polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
Informationen zur Ersatzbaustoffverordnung
Ab August 2023 traten die Ersatzbaustoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in Kraft.
Informationen hierzu können Sie den folgenden Vortragsfolien entnehmen:
Ab August 2023 traten die Ersatzbaustoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in Kraft.
Informationen hierzu können Sie den folgenden Vortragsfolien entnehmen: