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Hinweise zur wegweisenden Beschilderung des Radverkehrs

Die „Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr im Land Brandenburg“ (HBR Brandenburg) aus dem Jahr 2008 sind aktualisiert worden.

Für die Erarbeitung der HBR Brandenburg wurde eine Lenkungsgruppe einberufen, in der neben den beauftragten Büros IGS mbH und Planungsbüro VIA eG auch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) und die TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH (TMB) vertreten sind. Alle Änderungen erfolgten in enger Abstimmung mit den Mitgliedern der Lenkungsgruppe und teilweise unter Einbeziehung weiterer Expertinnen und Experten.

Für die Aktualisierung der HBR Brandenburg wurden die für die Radverkehrswegweisung relevanten aktuell gültigen Regelwerke zugrunde gelegt und auf das Land Brandenburg übertragen. Dabei wurden brandenburgische Besonderheiten ebenso berücksichtigt wie die derzeitige Umsetzungspraxis bei den Baulastträgern. Auch bisher unberücksichtigte Themen, wie z.B. die Knotenpunktwegweisung, die Zweisprachigkeit und die Barrierefreiheit sind nun enthalten.

Im Vergleich zu den HBR 2008 wurden unter anderem die nachfolgenden Elemente angepasst, ergänzt oder gestrichen:

  • Die Planungsgrundlagen für die Umsetzung der Radverkehrswegweisung wurden neu aufgenommen (vgl. Kap. 2).
  • Die Größe der Wegweiser (Ziel-, Objekt- und Zwischenwegweiser) sowie der Einschubplaketten für die Routen- und Knotenpunktwegweisung wurde an die Vorgaben des M WBR 2024 angepasst (vgl. Kap. 3).
  • Tabellenwegweiser werden zukünftig aufgelöst installiert. Die Routenplaketten werden dem entsprechenden Zielwegweiser zugeordnet. Die (bisher angewendete) Routentafel entfällt damit (vgl. Kap. 3.4).
  • Die Größe und die Anordnung der Routenplaketten unterhalb der Zielwegweiser wurde an das M WBR 2024 angepasst (vgl. Kap. 3.4).
  • Es soll nur noch neutrale Zwischenwegweiser ohne Routenplaketten geben (vgl. Kap. 3.3).
  • Die bisher empfohlenen Start- und Zielmarkierungen für Radfernwege entfallen.
  • Die Ausweisung des Weges zu einer touristischen Route in der Wegweisung wurde neu geregelt (vgl. Kap. 3.4).
  • Die Knotenpunktwegweisung wurde neu aufgenommen (vgl. Kap. 3.5).
  • Die Objektwegweisung für den Radverkehr wird vollständig von der Objektwegweisung für den Kfz-Verkehr entkoppelt, um die Kontinuität in der Ausschilderung der Ziele gewährleisten zu können (vgl. Kap. 3.6).
  • Die Radverkehrswegweisung wird als eigenständiges autarkes Beschilderungssystem betrachtet und von anderen Wegweisungssystemen (für Kfz, Wandernde, Mountainbiker, innerörtliche Wegweisung etc.) entkoppelt (vgl. Kap. 5.4).
  • Die Planungsgrundlagen für die Umsetzung der Radverkehrswegweisung wurden neu aufgenommen (vgl. Kap. 2).
  • Die Größe der Wegweiser (Ziel-, Objekt- und Zwischenwegweiser) sowie der Einschubplaketten für die Routen- und Knotenpunktwegweisung wurde an die Vorgaben des M WBR 2024 angepasst (vgl. Kap. 3).
  • Tabellenwegweiser werden zukünftig aufgelöst installiert. Die Routenplaketten werden dem entsprechenden Zielwegweiser zugeordnet. Die (bisher angewendete) Routentafel entfällt damit (vgl. Kap. 3.4).
  • Die Größe und die Anordnung der Routenplaketten unterhalb der Zielwegweiser wurde an das M WBR 2024 angepasst (vgl. Kap. 3.4).
  • Es soll nur noch neutrale Zwischenwegweiser ohne Routenplaketten geben (vgl. Kap. 3.3).
  • Die bisher empfohlenen Start- und Zielmarkierungen für Radfernwege entfallen.
  • Die Ausweisung des Weges zu einer touristischen Route in der Wegweisung wurde neu geregelt (vgl. Kap. 3.4).
  • Die Knotenpunktwegweisung wurde neu aufgenommen (vgl. Kap. 3.5).
  • Die Objektwegweisung für den Radverkehr wird vollständig von der Objektwegweisung für den Kfz-Verkehr entkoppelt, um die Kontinuität in der Ausschilderung der Ziele gewährleisten zu können (vgl. Kap. 3.6).
  • Die Radverkehrswegweisung wird als eigenständiges autarkes Beschilderungssystem betrachtet und von anderen Wegweisungssystemen (für Kfz, Wandernde, Mountainbiker, innerörtliche Wegweisung etc.) entkoppelt (vgl. Kap. 5.4).

Die vorliegenden neuen Hinweise geben allen Akteurinnen und Akteuren Hilfestellung bei der Planung, Installation und Pflege einer einheitlichen Radverkehrswegweisung im Land Brandenburg. Sie stellen anschaulich dar, was bei der Beschilderung des Radverkehrs zu beachten ist. Neben planerischen Grundlagen, Aussagen zur Wegweisungssystematik und technischen Hinweisen enthalten sie auch Musterverträge, ein Beispiel für ein Leistungsverzeichnis und Ansprechstellen.  

Die neuen HBR leisten einen Beitrag zur Umsetzung der Radverkehrsstrategie 2030 und tragen wesentlich zur Förderung des Radverkehrs im Land Brandenburg bei.

Die vorliegenden neuen Hinweise geben allen Akteurinnen und Akteuren Hilfestellung bei der Planung, Installation und Pflege einer einheitlichen Radverkehrswegweisung im Land Brandenburg. Sie stellen anschaulich dar, was bei der Beschilderung des Radverkehrs zu beachten ist. Neben planerischen Grundlagen, Aussagen zur Wegweisungssystematik und technischen Hinweisen enthalten sie auch Musterverträge, ein Beispiel für ein Leistungsverzeichnis und Ansprechstellen.  

Die neuen HBR leisten einen Beitrag zur Umsetzung der Radverkehrsstrategie 2030 und tragen wesentlich zur Förderung des Radverkehrs im Land Brandenburg bei.

Download zum HBR Brandenburg