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Befahren von Strecken in Brandenburg mit Lang-LKW

Parkender LKW mit Anhänger und gelben Hinweisschild "Lang-LKW"
Lang-LKW auf einem Rasthof © MIL / Dögnitz

Seit dem 10. Mai 2016 können im Land Brandenburg noch im Rahmen des bundesweiten Feldversuchs auf festgelegten Strecken Lang-LKW fahren. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat am 27. Dezember 2016 die siebte Änderungs-Verordnung zur Überführung des Lang-LKW in den streckenbezogenen Regelbetrieb nach Auslaufen des Feldversuchs verkündet, so dass die Lang-Lkw seit dem 1. Januar 2017 im streckenbezogenen Regelbetrieb fahren können.

Diese Verordnung erlaubt den unbefristeten streckenbezogenen Regelbetrieb für den Lang-Lkw auf Basis des bestehenden Positivnetzes. Die Meldungen der geeigneten Straßen erfolgen durch die jeweiligen Bundesländer.

Das Positivnetz kann – wie in der Vergangenheit auch im Rahmen des Feldversuches – vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aktualisiert und erweitert werden. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Strecken auf Eignung. Zurzeit hat das Positivnetz eine Länge von fast 11.600 Kilometern. Die Gewichtsbeschränkungen für LKW bleiben unverändert bestehen. Auch Lang-LKW dürfen 40 Tonnen Gewicht, beziehungsweise 44 Tonnen im Kombinierten Verkehr nicht überschreiten.

Parkender LKW mit Anhänger und gelben Hinweisschild "Lang-LKW"
Lang-LKW auf einem Rasthof © MIL / Dögnitz

Seit dem 10. Mai 2016 können im Land Brandenburg noch im Rahmen des bundesweiten Feldversuchs auf festgelegten Strecken Lang-LKW fahren. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat am 27. Dezember 2016 die siebte Änderungs-Verordnung zur Überführung des Lang-LKW in den streckenbezogenen Regelbetrieb nach Auslaufen des Feldversuchs verkündet, so dass die Lang-Lkw seit dem 1. Januar 2017 im streckenbezogenen Regelbetrieb fahren können.

Diese Verordnung erlaubt den unbefristeten streckenbezogenen Regelbetrieb für den Lang-Lkw auf Basis des bestehenden Positivnetzes. Die Meldungen der geeigneten Straßen erfolgen durch die jeweiligen Bundesländer.

Das Positivnetz kann – wie in der Vergangenheit auch im Rahmen des Feldversuches – vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aktualisiert und erweitert werden. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Strecken auf Eignung. Zurzeit hat das Positivnetz eine Länge von fast 11.600 Kilometern. Die Gewichtsbeschränkungen für LKW bleiben unverändert bestehen. Auch Lang-LKW dürfen 40 Tonnen Gewicht, beziehungsweise 44 Tonnen im Kombinierten Verkehr nicht überschreiten.

Multimodale Verkehre

Schiene und Straße können sich im Kombinierten Verkehr sinnvoll ergänzen. Lang-LKW sind ein weiteres Element, um intelligente Logistiksysteme für das Zusammenspiel von Straßen- und Schienentransporten zu entwickeln. 

Schiene und Straße können sich im Kombinierten Verkehr sinnvoll ergänzen. Lang-LKW sind ein weiteres Element, um intelligente Logistiksysteme für das Zusammenspiel von Straßen- und Schienentransporten zu entwickeln. 

Brandenburg hat Lang-LKW-Strecken angemeldet

Die Lang-LKW sind fünf Jahre mit positivem Befund im Feldversuch getestet worden. Der Lang-LKW ist praxistauglich. Er ist sicher, spart Sprit und führt weder zu Verlagerung von Verkehren auf die Straße noch zu einer stärkeren Belastung unserer Infrastruktur. Zwei Lang-LKW ersetzen drei herkömmliche LKW. Weniger Fahrzeuge bedeuten auch weniger Emissionen. Mit der Freigabe der angemeldeten Strecken kann die Logistikregion Brandenburg vom wachsenden Seehafenhinterlandverkehr profitieren.

Die Speditionen können Fahrzeuge mit Anhängern mit einer Gesamtlänge bis zu 25,25 Metern und einer Nutzlast von 40 Tonnen auf den für Lang-LKW ausgewiesenen Routen einsetzen. Zum Vergleich: Konventionelle LKW haben ebenfalls eine Nutzlast von bis zu 40 Tonnen und eine Länge von 18,75 Meter. Konventionelle wie Lang-LKW, die im Kombinierten Verkehr eingesetzt werden, dürfen mit maximal 44 Tonnen Ladung unterwegs sein.

Bei den im Land Brandenburg gemeldeten Strecken handelt es sich um die Autobahnen:

  • A 19 / A 24 im Norden über die A 10, die Dreiecke Havelland, Werder und Potsdam und weiter auf der A 10 und A 9 bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt,
  • die A 20 / A 11, Dreieck Barnim über die A 10, das Dreieck Spreeau, Schönefelder Kreuz und A 13 bis zur Landesgrenze Sachsen im Süden.
  • Außerdem ist die A 10 vom Dreieck Havelland bis zum Kreuz Oranienburg für Lang-LKW freigegeben.

Darüber hinaus sind ausgewählte Zufahrten von den Autobahnen zu Unternehmen über Bundes- und Gemeindestraßen erlaubt.

Die Lang-LKW sind fünf Jahre mit positivem Befund im Feldversuch getestet worden. Der Lang-LKW ist praxistauglich. Er ist sicher, spart Sprit und führt weder zu Verlagerung von Verkehren auf die Straße noch zu einer stärkeren Belastung unserer Infrastruktur. Zwei Lang-LKW ersetzen drei herkömmliche LKW. Weniger Fahrzeuge bedeuten auch weniger Emissionen. Mit der Freigabe der angemeldeten Strecken kann die Logistikregion Brandenburg vom wachsenden Seehafenhinterlandverkehr profitieren.

Die Speditionen können Fahrzeuge mit Anhängern mit einer Gesamtlänge bis zu 25,25 Metern und einer Nutzlast von 40 Tonnen auf den für Lang-LKW ausgewiesenen Routen einsetzen. Zum Vergleich: Konventionelle LKW haben ebenfalls eine Nutzlast von bis zu 40 Tonnen und eine Länge von 18,75 Meter. Konventionelle wie Lang-LKW, die im Kombinierten Verkehr eingesetzt werden, dürfen mit maximal 44 Tonnen Ladung unterwegs sein.

Bei den im Land Brandenburg gemeldeten Strecken handelt es sich um die Autobahnen:

  • A 19 / A 24 im Norden über die A 10, die Dreiecke Havelland, Werder und Potsdam und weiter auf der A 10 und A 9 bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt,
  • die A 20 / A 11, Dreieck Barnim über die A 10, das Dreieck Spreeau, Schönefelder Kreuz und A 13 bis zur Landesgrenze Sachsen im Süden.
  • Außerdem ist die A 10 vom Dreieck Havelland bis zum Kreuz Oranienburg für Lang-LKW freigegeben.

Darüber hinaus sind ausgewählte Zufahrten von den Autobahnen zu Unternehmen über Bundes- und Gemeindestraßen erlaubt.

Antragsverfahren

Anträge auf Zulassung von Lang-LKW gemäß "Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV)" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Aufnahme in das Positivnetz einschließlich des zu beachtenden Hinweisblattes finden Sie in der nebenstehenden Textbox "Antragsverfahren"

Anträge auf Zulassung von Lang-LKW gemäß "Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV)" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Aufnahme in das Positivnetz einschließlich des zu beachtenden Hinweisblattes finden Sie in der nebenstehenden Textbox "Antragsverfahren"

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