Leitfaden Immissionsschutz in Bebauungsplänen

Die Ämter und Gemeinden Brandenburgs sind mit der Bauleitplanung Rahmen setzend auch für den Immissionsschutz verantwortlich. Grundsätzliche Nutzungszuordnungen ebenso wie einzuhaltende Abstände zwischen unverträglichen Nutzungen werden mit den Flächennutzungsplänen beeinflusst; Planungen zu Einzelvorhaben oder Teilbereichen des Gemeindegebiets treffen Regelungen, die auch den Immissionsschutz umfassen. Hier geht es sowohl um Nutzungen, von denen Emissionen ausgehen, als auch um solche, die vor Immissionen geschützt werden müssen.

Der vorliegende Leitfaden konzentriert sich auf diesen Aspekt des Immissionsschutzes in gemeindlichen Bebauungsplänen. Am Ende jedes Kapitels werden Fallbeispiele für die Planungspraxis gegeben, die der Arbeitshilfe Bebauungsplanung entnommen wurden.

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