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EFRE-Förderprogramm zur Nachhaltigen Stadtentwicklung (NaS)

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt in der EU-Strukturfondsperiode 2021-2027 Vorhaben im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Die Grundlage bildet hierfür die NaS-Richtlinie im Land Brandenburg. Im Rahmen von voraussichtlich drei Aufrufen sollen Vorhaben für folgende Themenschwerpunkte identifiziert und ausgewählt werden:

  • Qualifizierung und Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur
  • Ökologische und klimagerechte Entwicklung und Klimaanpassung sowie nachhaltige Mobilitätslösungen

Das Programm richtet sich schwerpunktmäßig an Zentrale Orte, aber auch an deren funktional verknüpftes Umland sowie weitere Partner.

Ziel des Förderprogramms

  • funktionale Stärkung  Zentraler Orte zur Sicherung von Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe, wodurch auch die Stadt-Land Verbindungen gestärkt werden sollen
  • funktionale Stärkung  Zentraler Orte zur Sicherung von Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe, wodurch auch die Stadt-Land Verbindungen gestärkt werden sollen

Was wird gefördert?

Vorhaben zur Qualifizierung und Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur

  • Investive Vorhaben zur Verbesserung des sozialen und kulturellen Angebotes (Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsvorhaben), einschließlich der Herstellung der Barrierefreiheit
  • Modellhafte Pilotvorhaben im Bereich von Bildungseinrichtungen, die einen funktionellen Mehrwert haben
  • Vorhaben zur Nutzbarmachung brachliegender und fehlgenutzter Gebäude oder Flächen in gut erreichbaren Lagen des Zentralen Ortes durch Sanierung und Reaktivierung, einschließlich der Beseitigung von Altlasten
  • Vorhaben zur Aufwertung und Erlebbarmachung sowie Vernetzung von städtischen Freiflächen (insbesondere Grünflächen) zur breiten öffentlichen Nutzung
  • Vorhaben zur Erhaltung bzw. Weiterentwicklung des städtischen Natur- und Kulturerbes

Vorhaben zur ökologischen und klimagerechten Entwicklung und Klimaanpassung sowie zu nachhaltigen Mobilitätslösungen

  • Investive Vorhaben zur Aufwertung, Umgestaltung und Ausbau sowie Vernetzung von städtischen Freiflächen und Infrastrukturen mit besonderer Relevanz für die lokale klimagerechte Anpassung, einschließlich Sanierung und Reaktivierung von Brachflächen sowie einer gezielten Weiterentwicklung bestehender Freiflächen (z.B. Beschattung, Baumbestand und Anlage von Wasserflächen als Kühlung)
  • Investive und nicht investive Vorhaben im Bereich der Nahmobilität und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die der Minderung verkehrsbedingter CO2- und NO2 - Emissionen sowohl innerhalb der Stadt als auch in Stadt-Umland-Beziehungen dienen
  • Investive und nicht investive Vorhaben, die dem Klimaschutz, der Anpassung an die Anforderungen des Klimawandels sowie der Förderung der Ressourceneffizienz dienen

Vorhaben zur Qualifizierung und Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur

  • Investive Vorhaben zur Verbesserung des sozialen und kulturellen Angebotes (Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsvorhaben), einschließlich der Herstellung der Barrierefreiheit
  • Modellhafte Pilotvorhaben im Bereich von Bildungseinrichtungen, die einen funktionellen Mehrwert haben
  • Vorhaben zur Nutzbarmachung brachliegender und fehlgenutzter Gebäude oder Flächen in gut erreichbaren Lagen des Zentralen Ortes durch Sanierung und Reaktivierung, einschließlich der Beseitigung von Altlasten
  • Vorhaben zur Aufwertung und Erlebbarmachung sowie Vernetzung von städtischen Freiflächen (insbesondere Grünflächen) zur breiten öffentlichen Nutzung
  • Vorhaben zur Erhaltung bzw. Weiterentwicklung des städtischen Natur- und Kulturerbes

Vorhaben zur ökologischen und klimagerechten Entwicklung und Klimaanpassung sowie zu nachhaltigen Mobilitätslösungen

  • Investive Vorhaben zur Aufwertung, Umgestaltung und Ausbau sowie Vernetzung von städtischen Freiflächen und Infrastrukturen mit besonderer Relevanz für die lokale klimagerechte Anpassung, einschließlich Sanierung und Reaktivierung von Brachflächen sowie einer gezielten Weiterentwicklung bestehender Freiflächen (z.B. Beschattung, Baumbestand und Anlage von Wasserflächen als Kühlung)
  • Investive und nicht investive Vorhaben im Bereich der Nahmobilität und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die der Minderung verkehrsbedingter CO2- und NO2 - Emissionen sowohl innerhalb der Stadt als auch in Stadt-Umland-Beziehungen dienen
  • Investive und nicht investive Vorhaben, die dem Klimaschutz, der Anpassung an die Anforderungen des Klimawandels sowie der Förderung der Ressourceneffizienz dienen

Geltungsdauer

  • Bis zum 31. Dezember 2027.
  • Bis zum 31. Dezember 2027.

Antragsverfahren

  • Anträge sind bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen. Details finden Sie auf der entsprechenden Webseite der ILB.  
  • Informationen zu dem Themenschwerpunkten und Fristen der jeweiligen Aufrufe sind hier veröffentlicht.
  • Anträge sind bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen. Details finden Sie auf der entsprechenden Webseite der ILB.  
  • Informationen zu dem Themenschwerpunkten und Fristen der jeweiligen Aufrufe sind hier veröffentlicht.

Ansprechpartner

  • inhaltliche Fragen: Landesamt für Bauen und Verkehr unter der Mailadresse: NAS@LBV.Brandenburg.de
  • Rückfragen zu Unterlagen/Dokumenten und zu erbringenden Bescheinigungen bei der ILB
  • inhaltliche Fragen: Landesamt für Bauen und Verkehr unter der Mailadresse: NAS@LBV.Brandenburg.de
  • Rückfragen zu Unterlagen/Dokumenten und zu erbringenden Bescheinigungen bei der ILB