Förderprogramm Schienengüterverkehr
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt mit der "Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)" die Erschließung von Logistikzentren, Häfen und Standorten mit Anlagen des Kombinierten Verkehrs, sowie die Erarbeitung von Konzepten oder Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen und zur Verzahnung der Verkehrsträger. Ziel ist die Stärkung des intermodalen Gütertransportes.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt mit der "Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)" die Erschließung von Logistikzentren, Häfen und Standorten mit Anlagen des Kombinierten Verkehrs, sowie die Erarbeitung von Konzepten oder Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen und zur Verzahnung der Verkehrsträger. Ziel ist die Stärkung des intermodalen Gütertransportes.
Ziel des Förderprogramms
- Verbesserung der Erschließung von Logistikzentren, einschließlich Häfen und Standorten mit Anlagen des Kombinierten Verkehrs, zur Stärkung des intermodalen Gütertransportes
- Verbesserung der Erschließung von Logistikzentren, einschließlich Häfen und Standorten mit Anlagen des Kombinierten Verkehrs, zur Stärkung des intermodalen Gütertransportes
Wer wird gefördert?
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur
Was wird gefördert?
Zuwendungen können für die Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur gewährt werden. Dazu gehören:
- Eisenbahninvestitionen, zum Beispiel:
- Bessere Erschließung und Anbindung der logistischen Knoten mit Schieneninfrastruktur
- Neubau, Erweiterung und Ersatz bestehender Schieneninfrastruktur
- Konzepte beziehungsweise Machbarkeitsstudien zur besseren Vernetzung der Verkehrsträger sowie für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur für Güterverkehr und Logistik
Zuwendungen können für die Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur gewährt werden. Dazu gehören:
- Eisenbahninvestitionen, zum Beispiel:
- Bessere Erschließung und Anbindung der logistischen Knoten mit Schieneninfrastruktur
- Neubau, Erweiterung und Ersatz bestehender Schieneninfrastruktur
- Konzepte beziehungsweise Machbarkeitsstudien zur besseren Vernetzung der Verkehrsträger sowie für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur für Güterverkehr und Logistik
Was wird nicht gefördert?
- Passiver Schallschutz
- Kostenanteile, die nicht dem Güterverkehr zugeordnet werden können
- Telekommunikationsleitungen
- Die Unterhaltung von Anlagen
- Passiver Schallschutz
- Kostenanteile, die nicht dem Güterverkehr zugeordnet werden können
- Telekommunikationsleitungen
- Die Unterhaltung von Anlagen
Geltungsdauer
- Bis zum 31. Dezember 2021
- Bis zum 31. Dezember 2021
Antragsverfahren
- Anträge sind beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) zustellen, Details finden Sie auf der Website der Bewilligungsbehörde
- Anträge sind beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) zustellen, Details finden Sie auf der Website der Bewilligungsbehörde
Ansprechperson im MIL
- Organisationsname:
- Referat 42
- Abteilung:
- Förderangelegenheiten
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Thomas
- Nachname:
- Tamm-Blechschmidt
- Telefon:
- 0331 866-8261