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Brandenburg macht Lausitzer Seen schiffbar – 12. Änderungsverordnung zur Landesschifffahrtsverordnung tritt in Kraft

- Erschienen am 19.06.2025 - Presemitteilung Presseinformation
Geierswalder See © Steffen Rasche

Potsdam. Mit der Verkündung der 12. Änderungsverordnung zur Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV) werden ab dem 19. Juni 2025 weitere Brandenburger Teile des Lausitzer Seenlandes für die Schifffahrt geöffnet. Damit setzt das Land einen weiteren Meilenstein für die touristische und wirtschaftliche Entwicklung der Region und gleicht die Regelungen an die bereits geltenden Vorschriften im benachbarten Freistaat Sachsen an.

Detlef Tabbert, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Die Öffnung eines großen Teils der Lausitzer Seen für die Schifffahrt ist ein bedeutender Schritt für die weitere touristische Entwicklung des Lausitzer Seenlandes. Wir schaffen damit neue Möglichkeiten für Wassersport und stärken weiter die Attraktivität des Lausitzer Seenlandes als Naherholungs-, Wohn-  und Wirtschaftsstandort. Ich begrüße ausdrücklich, dass wir mit der neuen Verordnung einheitliche und praktikable Regeln für alle Nutzerinnen und Nutzer in den brandenburgischen und sächsischen Teilen der Seenkette schaffen und zugleich den Schutz der einzigartigen Natur sicherstellen. Die heute in Kraft tretende Änderung der Landesschifffahrtsverordnung ist eine entscheidende Etappe, damit im kommenden Jahr die durchgängige Nutzung der kompletten Seenkette sowie die Übergabe an die Allgemeinheit gefeiert werden kann.“

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Regelungen für die Lausitzer Seen

  • Schiffbarkeit: Der Großräschener See sowie die Brandenburger Teile des Partwitzer und Geierswalder Sees werden offiziell für die Schifffahrt freigegeben. Die sächsischen Bereiche dieser Seen sind bereits schiffbar. Der Schiffsverkehr vom Senftenberger See durch den Überleiter 12 (Koschener Kanal) in den Geierswalder See inklusive eines Verbindungsstückes auf dem Geierswalder See bis zur Landesgrenze Sachsen war bereits seit der 5. Änderungsverordnung zur Landesschifffahrtsverordnung vom 17.5.2013 schiffbar. Durch die Neuregelung der Landesschifffahrtsverordnung ist nunmehr die Brandenburger Seefläche auf dem Geierswalder See insgesamt bis zur Landesgrenze Sachsen für schiffbar erklärt worden.
  • Uferabstand: Auf den genannten Seen ist ein Abstand von 50 Metern zum Ufer einzuhalten. Ausnahmen gelten für Hafeneinfahrten, Überleiter und Anlegestellen.
  • Naturschutz: Das Naturschutzgebiet Sorno-Rosendorfer Buchten und das Natura 2000-Gebiet „Lausitzer Bergbaufolgelandschaften“ bleiben für die Schifffahrt gesperrt. Zusätzlich wird eine Schutzzone von 300 Metern vor dem Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet) eingerichtet, die nicht befahren werden darf. Diese Zone wird entsprechend ausgetonnt.
  • Höchstgeschwindigkeiten: Für Kleinfahrzeuge gilt auf dem Großräschener See eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h (analog zum Senftenberger See). Auf dem Geierswalder und Partwitzer See beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, um die Regelungen mit Sachsen zu harmonisieren.
  • Nachtfahrverbot: Das bisherige Nachtfahrverbot auf schiffbaren Landesgewässern entfällt auf dem Geierswalder und Partwitzer See, da in Sachsen kein solches Verbot besteht und die Landesgrenze durch die Seen verläuft.
  • Sicherheitsausstattung: Vermieter von Sportbooten sind verpflichtet, ihren Mietern kostenfrei Rettungswesten anzubieten. Die generelle Pflicht zur Vorhaltung von Rettungsmitteln entfällt, um das Landesrecht an das Bundesrecht anzugleichen.
  • Segelverbot in Kanälen: In den Überleitern zwischen den Seen gilt künftig ein Segelverbot, ebenfalls zur Angleichung an das Bundesrecht.

Weitere Änderungen der Landesschifffahrtsverordnung sind unter anderem:

  • Ordnungswidrigkeitstatbestand Cannabis: Die Verordnung führt einen Ordnungswidrigkeitstatbestand für den Konsum von Cannabis auf Landesgewässern ein, analog zu den Bundeswasserstraßen.
  • Zuständigkeitsverordnung: Die bisher gesonderte Zuständigkeitsverordnung für Ordnungswidrigkeiten in der Binnenschifffahrt vom 17. März 1998 wird in die LSchiffV aufgenommen.

Hintergrund

Mit der 12. Änderungsverordnung setzt Brandenburg einen langjährigen Abstimmungsprozess mit dem Freistaat Sachsen und der LMBV zur Nutzung der Lausitzer Tagebauseen fort. Ziel ist es, die Seenlandschaft als überregionalen Erholungsraum und touristisches Highlight zu etablieren, ohne dabei den Naturschutz zu vernachlässigen. Die neuen Regelungen schaffen Planungssicherheit für Kommunen, Investoren und Nutzer und stärken die Entwicklung der gesamten Region.

Das Land Brandenburg hat in den vergangenen rund 20 Jahren Landesfördermittel im Umfang von rund 100 Millionen Euro für die Herstellung der Überleiter zwischen den Seen und von weiteren öffentlichen Infrastrukturen im Lausitzer Revier eingesetzt.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
19.06.2025