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Förderprogramm Schienengüterverkehr

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt mit der "Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)" die Erschließung von Logistikzentren, Häfen und Standorten mit Anlagen des Kombinierten Verkehrs sowie die Erarbeitung von Konzepten oder Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen und zur Verzahnung der Verkehrsträger. Ziel ist die Stärkung des intermodalen Gütertransports im Land Brandenburg.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt mit der "Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)" die Erschließung von Logistikzentren, Häfen und Standorten mit Anlagen des Kombinierten Verkehrs sowie die Erarbeitung von Konzepten oder Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen und zur Verzahnung der Verkehrsträger. Ziel ist die Stärkung des intermodalen Gütertransports im Land Brandenburg.

Ziel des Förderprogramms

  • Verbesserung der Erschließung von Logistikzentren einschließlich Häfen und Standorten mit Anlagen des Kombinierten Verkehrs zur Stärkung des intermodalen Gütertransports
  • Verbesserung der Erschließung von Logistikzentren einschließlich Häfen und Standorten mit Anlagen des Kombinierten Verkehrs zur Stärkung des intermodalen Gütertransports

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur

Was wird gefördert?

  • Eisenbahninvestitionen, zum Beispiel Neubau, Erweiterung und Ersatz bestehender Schieneninfrastruktur und Anlagen des Eisenbahngüterverkehrs oder des Kombinierten Verkehrs
  • Konzepte/ Machbarkeitsstudien zur besseren Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsträger sowie für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur für Güterverkehr und Logistik
  • Eisenbahninvestitionen, zum Beispiel Neubau, Erweiterung und Ersatz bestehender Schieneninfrastruktur und Anlagen des Eisenbahngüterverkehrs oder des Kombinierten Verkehrs
  • Konzepte/ Machbarkeitsstudien zur besseren Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsträger sowie für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur für Güterverkehr und Logistik

Was wird nicht gefördert?

  • passiver Schallschutz
  • Kostenanteile, die nicht dem Güterverkehr zugeordnet werden können
  • die Unterhaltung von Anlagen
  • passiver Schallschutz
  • Kostenanteile, die nicht dem Güterverkehr zugeordnet werden können
  • die Unterhaltung von Anlagen

Geltungsdauer

  • bis zum 31. Dezember 2028
  • bis zum 31. Dezember 2028

Antragsverfahren

  • Anträge sind beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) zu stellen. Details finden Sie auf der Website der Bewilligungsbehörde.
  • Anträge sind beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) zu stellen. Details finden Sie auf der Website der Bewilligungsbehörde.

Ansprechperson im MIL

Referat 42 - Förderangelegenheiten

e-Mail an die Anprechpartner

Referat 42 - Förderangelegenheiten

e-Mail an die Anprechpartner

Hinweise zum Förderprogramm


Aktuelles aus dem Themenbereich