Förderprogramm Kommunaler Straßenbau
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg - Rili KStB Bbg vom 16. Mai 2024
Zur Unterstützung der kommunalen Straßenbaulastträger, die zum Erreichen der Ziele der Mobilitätsstrategie 2030 des Landes Brandenburg beitragen, werden Zuwendungen auf Grundlage der "Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2021)" gewährt. Um die Mobilität im Land im Kontext mit anderen Förderangeboten zukunftssicher zu gestalten, sollen verkehrswichtige Verbindungen inner- und außerorts an aktuelle und künftige Bedarfe angepasst werden. Neben Straßen und Brücken ist die kommunale Radweginfrastruktur ein Förderschwerpunkt. Die bisher gesondert geregelte Förderung der Schul- und Spielwegsicherung wurde in die Richtlinie integriert.
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg - Rili KStB Bbg vom 16. Mai 2024
Zur Unterstützung der kommunalen Straßenbaulastträger, die zum Erreichen der Ziele der Mobilitätsstrategie 2030 des Landes Brandenburg beitragen, werden Zuwendungen auf Grundlage der "Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2021)" gewährt. Um die Mobilität im Land im Kontext mit anderen Förderangeboten zukunftssicher zu gestalten, sollen verkehrswichtige Verbindungen inner- und außerorts an aktuelle und künftige Bedarfe angepasst werden. Neben Straßen und Brücken ist die kommunale Radweginfrastruktur ein Förderschwerpunkt. Die bisher gesondert geregelte Förderung der Schul- und Spielwegsicherung wurde in die Richtlinie integriert.
Ziel des Förderprogramms
- Anpassung der bestehenden besonders verkehrswichtigen Verbindungen sowohl innerorts als auch außerorts an aktuelle und künftige Bedarfe
- Anpassung der bestehenden besonders verkehrswichtigen Verbindungen sowohl innerorts als auch außerorts an aktuelle und künftige Bedarfe
Wer wird gefördert?
- Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise
- Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise
Was wird gefördert?
- Neu-, Um- oder Ausbau, Grunderneuerung und Erhaltung verkehrswichtiger öffentlicher Straßen in kommunaler Baulast
- innerörtliche Straßen und Brücken mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen
- Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz
- Straßen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken
- Kreuzungsmaßnahmen entsprechend Anlage
- Verkehrsleitsysteme, Verkehrszeichen-Brücken gemäß DIN 1076
- Vorfinanzierung von Planungsleistungen für Ingeneurbauwerke
- Mitfahrerparkplätze, einschließlich einer Mitfahrerbank
- Wege für den Fuß-/Radverkehr, die grundsätzlich dem Alltags- und Alltagsfreizeitverkehr dienen
- Radfahrstreifen/Schutzstreifen sowie dazu dienende straßenbauliche Maßnahmen
- Fahrradstraßen und Fahrradzonen
- Radwegebrücken oder –unterführungen zur höhenfreien Querung
- Knotenpunkte, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien
- Betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr
- Radverkehrskonzepte der Landkreise und Gemeinden für den Alltagsverkehr
- Neu-, Um- oder Ausbau, Grunderneuerung und Erhaltung verkehrswichtiger öffentlicher Straßen in kommunaler Baulast
- innerörtliche Straßen und Brücken mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen
- Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz
- Straßen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken
- Kreuzungsmaßnahmen entsprechend Anlage
- Verkehrsleitsysteme, Verkehrszeichen-Brücken gemäß DIN 1076
- Vorfinanzierung von Planungsleistungen für Ingeneurbauwerke
- Mitfahrerparkplätze, einschließlich einer Mitfahrerbank
- Wege für den Fuß-/Radverkehr, die grundsätzlich dem Alltags- und Alltagsfreizeitverkehr dienen
- Radfahrstreifen/Schutzstreifen sowie dazu dienende straßenbauliche Maßnahmen
- Fahrradstraßen und Fahrradzonen
- Radwegebrücken oder –unterführungen zur höhenfreien Querung
- Knotenpunkte, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien
- Betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr
- Radverkehrskonzepte der Landkreise und Gemeinden für den Alltagsverkehr
Was wird nicht gefördert?
- Maßnahmen des ruhenden Verkehrs, Erschließungsstraßen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
- Maßnahmen des ruhenden Verkehrs, Erschließungsstraßen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Geltungsdauer
- Bis zum 31. Dezember 2030
- Bis zum 31. Dezember 2030
Antragsverfahren
- Anträge sind beim Landesbetrieb Straßenwesen (LS) einzureichen. Details finden Sie auf der Website der Bewilligungsbehörde.
- Anfragen zur Rili KStB Bbg sind an die folgende E-Mail Adresse zu senden: LS-Foerderung@ls.brandenburg.de
- Anträge sind beim Landesbetrieb Straßenwesen (LS) einzureichen. Details finden Sie auf der Website der Bewilligungsbehörde.
- Anfragen zur Rili KStB Bbg sind an die folgende E-Mail Adresse zu senden: LS-Foerderung@ls.brandenburg.de
Ansprechpartnerin im MIL
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Sieglinde
- Nachname:
- Wegner
- Organisationsname:
- Referat 42
- Abteilung:
- Förderangelegenheiten
- Telefon:
- 0331 866-8435
Hinweise zum Förderprogramm
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KstB Bbg) vom 16. Mai 2024
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KstB Bbg) vom 16. Mai 2024