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EFRE- / JTF-Förderprogramm Mobilität II

Das MIL unterstützt durch dieses Förderprogramm die Schaffung klimafreundlicher Angebote im kommunalen ÖPNV (kÖPNV) im Land Brandenburg und die Stärkung der ÖPNV-Infrastruktur im Lausitzer Revier im Rahmen des Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und für den Just Transition Fund (JTF) in der EU-Förderperiode 2021 - 2027 des Landes Brandenburg.

Das MIL unterstützt durch dieses Förderprogramm die Schaffung klimafreundlicher Angebote im kommunalen ÖPNV (kÖPNV) im Land Brandenburg und die Stärkung der ÖPNV-Infrastruktur im Lausitzer Revier im Rahmen des Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und für den Just Transition Fund (JTF) in der EU-Förderperiode 2021 - 2027 des Landes Brandenburg.

Ziel des Förderprogramms

  • Förderschwerpunkt ist die Umrüstung der notwendigen Infrastruktur für den Umstieg von konventionellen Antriebsarten der Fahrzeuge des kÖPNV auf emissionsfreie Antriebe i. S. d. Clean Vehicle Directive (CVD) beziehungsweise des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes (SaubFahrzeugBeschG).
  • Förderschwerpunkt ist die Umrüstung der notwendigen Infrastruktur für den Umstieg von konventionellen Antriebsarten der Fahrzeuge des kÖPNV auf emissionsfreie Antriebe i. S. d. Clean Vehicle Directive (CVD) beziehungsweise des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes (SaubFahrzeugBeschG).

Wer wird gefördert?

  • Aufgabenträger des kÖPNV gemäß § 3 Absatz 1 und 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNVG).
  • Für die Fördertatbestände in Teil 2 zusätzlich Gemeinden und Gemeindeverbände im Lausitzer Revier sowie ortsansässige Verkehrsunternehmen.
  • Aufgabenträger des kÖPNV gemäß § 3 Absatz 1 und 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNVG).
  • Für die Fördertatbestände in Teil 2 zusätzlich Gemeinden und Gemeindeverbände im Lausitzer Revier sowie ortsansässige Verkehrsunternehmen.

Was wird gefördert?

Teil 1
    • Vorhaben zur Einführung und Umsetzung emissionsfreier Fahrzeuge im kÖPNV-Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).       Dies umfasst:
    •  (a)  Investitionen in Tank- und Ladeinfrastruktur inklusive der notwendigen Neben- und Funktionsgebäude einschließlich der damit zwingend zusammenhängenden Erweiterungen sowie Anpassungen von Betriebshöfen, Werkstätten und Abstellflächen
    •  (b) die Beschaffung von nicht schienengebundenen Fahrzeugen mit alternativen Antrieben (z. B.: E-Busse, O-Busse, H2-Busse) als Zusammenhangmaßnahme zu a)
    •  (c) Erstellung von Einführungskonzepten als Voraussetzung einer Förderung für a)
Teil 1
    • Vorhaben zur Einführung und Umsetzung emissionsfreier Fahrzeuge im kÖPNV-Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).       Dies umfasst:
    •  (a)  Investitionen in Tank- und Ladeinfrastruktur inklusive der notwendigen Neben- und Funktionsgebäude einschließlich der damit zwingend zusammenhängenden Erweiterungen sowie Anpassungen von Betriebshöfen, Werkstätten und Abstellflächen
    •  (b) die Beschaffung von nicht schienengebundenen Fahrzeugen mit alternativen Antrieben (z. B.: E-Busse, O-Busse, H2-Busse) als Zusammenhangmaßnahme zu a)
    •  (c) Erstellung von Einführungskonzepten als Voraussetzung einer Förderung für a)
Teil 2
  • Auf dem Gebiet der Brandenburger Gemeinden und Gemeindeverbänden des Lausitzer Reviers (Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Spree-Neiße sowie die kreisfreie Stadt Cottbus) werden zusätzlich gefördert:
  • dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßenbahnstrecken inkl. Unterwerke
  • auf die Bedürfnisse der qualifizierten Fachkräfte und deren Familien ausgerichtete Modellprojekte für die letzte Meile als Distanz zwischen Zielort und dem nächsten Zugangspunkt zum öffentlichen Nahverkehr
Teil 2
  • Auf dem Gebiet der Brandenburger Gemeinden und Gemeindeverbänden des Lausitzer Reviers (Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Spree-Neiße sowie die kreisfreie Stadt Cottbus) werden zusätzlich gefördert:
  • dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßenbahnstrecken inkl. Unterwerke
  • auf die Bedürfnisse der qualifizierten Fachkräfte und deren Familien ausgerichtete Modellprojekte für die letzte Meile als Distanz zwischen Zielort und dem nächsten Zugangspunkt zum öffentlichen Nahverkehr

Geltungsdauer

  • Bis zum 31. Dezember 2027
  • Bis zum 31. Dezember 2027

Antragsverfahren

  • Anträge sind bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen, Details finden Sie auf der Website der Bewilligungsbehörde
  • Anträge sind bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen, Details finden Sie auf der Website der Bewilligungsbehörde

Ansprechpersonen im MIL

Referat 42 - Förderangelegenheiten

e-Mail an die Ansprechpartner

Referat 42 - Förderangelegenheiten

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Hinweise zum Förderprogramm