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Förderung von Projekten aus Einnahmen der Glücksspielabgabe (Lottomittel)

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Eine Antragstellung für das Jahr 2026 ist ab sofort möglich.

Anträge für 2026 werden ab sofort entgegengenommen.

Die neuen Lottogrundsätze mit Gültigkeit ab dem 25. November

2025 (siehe unten) sind bei der Antragstellung zu beachten.“

 

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Eine Antragstellung für das Jahr 2026 ist ab sofort möglich.

Anträge für 2026 werden ab sofort entgegengenommen.

Die neuen Lottogrundsätze mit Gültigkeit ab dem 25. November

2025 (siehe unten) sind bei der Antragstellung zu beachten.“

 

Mit Lottomitteln fördert das MIL kleinteilige Projekte in den Bereichen Verkehr, Stadtentwicklung, Wohnen und Landesplanung.

 

Mit Lottomitteln fördert das MIL kleinteilige Projekte in den Bereichen Verkehr, Stadtentwicklung, Wohnen und Landesplanung.

 

Ziel des Förderprogramms

  • Ermöglichung vielfältiger Projekte von der Verbesserung der Mobilität und Verkehrssicherheit über Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emission im Verkehr und in Gebäuden bis hin zur Stärkung des sozialen und kulturellen Zusammenhalts im Kiez und der Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit.
  • Ermöglichung vielfältiger Projekte von der Verbesserung der Mobilität und Verkehrssicherheit über Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emission im Verkehr und in Gebäuden bis hin zur Stärkung des sozialen und kulturellen Zusammenhalts im Kiez und der Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit.

Wer wird gefördert?

unter anderem werden gefördert:

  • Privatpersonen
  • Initiativen
  • eingetragene Vereine
  • Stiftungen
  • Unternehmen
  • Kommunen

unter anderem werden gefördert:

  • Privatpersonen
  • Initiativen
  • eingetragene Vereine
  • Stiftungen
  • Unternehmen
  • Kommunen

Was wird gefördert?

  • niederschwellige, auf das Gemeinwohl gerichtete Projekte in den Bereichen Verkehr, Stadtentwicklung, Wohnen und Landesplanung,
  • die im besonderen Landesinteresse liegen und deren Finanzierung über andere Förderprogramme des MIL nicht möglich ist.

  • niederschwellige, auf das Gemeinwohl gerichtete Projekte in den Bereichen Verkehr, Stadtentwicklung, Wohnen und Landesplanung,
  • die im besonderen Landesinteresse liegen und deren Finanzierung über andere Förderprogramme des MIL nicht möglich ist.

Was wird nicht gefördert?

  • Personalausgaben aus bestehenden Verträgen
  • Catering und Verpflegungsausgaben
  • jährlich wiederkehrende Miet- und Betriebsausgaben
  • Projekte außerhalb Brandenburgs
  • Beantragte Zuwendungen über 30.000 Euro
  • Personalausgaben aus bestehenden Verträgen
  • Catering und Verpflegungsausgaben
  • jährlich wiederkehrende Miet- und Betriebsausgaben
  • Projekte außerhalb Brandenburgs
  • Beantragte Zuwendungen über 30.000 Euro

Geltungsdauer

  • Haushaltsjahr (Kalenderjahr)
  • Haushaltsjahr (Kalenderjahr)

Antragsverfahren

  • Bewilligungsbehörde ist das MIL, Referat 11
  • Bewilligungsbehörde ist das MIL, Referat 11

Ansprechpersonen im MIL

Ansprechpartner:
Vorname:
Kirsten
Nachname:
Kleinheyer
E-Mail:
Haushalt.MIL@­MIL.Brandenburg.de
Telefon:
+49 331 866 8036
Ansprechpartner:
Vorname:
Daniela
Nachname:
Sydow
E-Mail:
Haushalt.MIL@­MIL.Brandenburg.de
Telefon:
+49 331 866 8025

Hinweise zum Förderprogramm

Grundsätze und Nebenbestimmungen:

Eine Antragstellung für das Jahr 2026 ist ab sofort möglich. Beachten Sie dabei die neuen Lottogrundsätze mit Gültigkeit ab 25. November 2025.

Grundsätze und Nebenbestimmungen:

Eine Antragstellung für das Jahr 2026 ist ab sofort möglich. Beachten Sie dabei die neuen Lottogrundsätze mit Gültigkeit ab 25. November 2025.

Antragsunterlagen:

Es wird empfohlen die Dokumente mit Acrobat Reader herunterzuladen.

Antragsunterlagen:

Es wird empfohlen die Dokumente mit Acrobat Reader herunterzuladen.


Aktuelles aus den Förderprogrammen