Land fördert Planungen und Stadtentwicklung in Neuruppin
- Erschienen am - PresemitteilungInfrastrukturstaatssekretär Uwe Schüler hat der Stadt Neuruppin Fördermittel in Höhe von 49.000 Euro für eine Standortstudie zur Entwicklung „Neuruppin West entlang der Zukunftsachse Prignitz-Express“ aus dem Programm zur Planungsförderung übergeben. Mit der Planungsförderung unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung seit 2021 Brandenburger Kommunen dabei, schneller Planungsrecht zu schaffen. Darüber hinaus wurden 10.000 Euro aus dem Programm „Lebendige Zentren“ für die Fortsetzung von Stadtentwicklungsprojekten übergeben.
Staatssekretär Uwe Schüler: „Wir wollen den Städten und Gemeinden in Brandenburg dabei helfen, die planungsrechtlichen Grundlagen für mehr Wohnungsbau und wirtschaftliche Ansiedlungen, für den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Verkehrsinfrastruktur, den Mobilfunk sowie für die weitere Siedlungsentwicklung zu schaffen. Gleichzeitig fördern wir Planungen mit landesplanerischer Bedeutung. Neuruppin gehört zu den Städten der sogenannten 2. Reihe und verfügt über eine gute verkehrliche Anbindung an Berlin durch den Prignitz-Express. Dieser soll im Rahmen des ‚i2030-Projekts‘ ausgebaut werden. Damit eröffnen sich weitere Entwicklungsmöglichkeiten entlang dieser Achse. Die Stadt Neuruppin will mit der Standortstudie Flächenpotentiale für Wohnen und Gewerbe untersuchen. Dabei greifen wir Neuruppin mit Mitteln aus der Planungsförderung finanziell unter die Arme. Das ist eine gute Investition in die Zukunft.“
Planungsförderung
Die Stadt Neuruppin ist im Landesentwicklungsplan als Mittelzentrum klassifiziert und verfügt über eine gute Anbindung an Berlin. Die Städte der 2. Reihe, zu der Neuruppin gehört, sollen als Wohn- und Versorgungsstandorte gestärkt werden. Die Erreichbarkeit der Stadt von und nach Berlin soll über den Prignitz-Express im Rahmen des Projektes „i2030- mehr Schiene für Berlin und Brandenburg“ weiter ausgebaut werden.
Ziel der Standortstudie „Neuruppin West entlang der Zukunftsachse Prignitz-Express“ ist es, nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklungsmöglichkeiten mit konkreten Handlungsempfehlungen entlang der Bahntrassen und dem Bahnhofsumfeld Neuruppin West aufzuzeigen. Dabei sollen Flächen in Bahnhofsnähe und entlang der Schiene hinsichtlich einer nachhaltigen Nutzung untersucht werden. Die drei Untersuchungs-Gebiete verfügen über eine hohe Lagegunst sowie Flächenpotentiale in Form unbebauter Grundstücke. Die Studie soll schwerpunktmäßig aufzeigen, wie die bestehende gewerbliche Nutzung zukunftsfähig aufgestellt werden können. Zugleich soll geprüft werden, ob und wie Wohnbebauung ergänzt werden kann. Dabei sollen die Flächeneigentümer und Unternehmen sowie Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung einbezogen werden. Nach einer Analyse der Bestandssituation, sollen in der Konzeptphase Entwicklungsleitlinien/-ziele aufgestellt werden und daraus verschiedene Entwicklungsvarianten/-szenarien abgeleitet werden. Im Rahmen der Umsetzungsstrategie sollen auch konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet werden.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt dieses Projekt finanziell mit 49.000 Euro.
Hintergrundinformation:
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftliche Ansiedlungen, Verkehrs- und Klimaschutzprojekte sowie für Maßnahmen mit landesplanerischer Bedeutung. Bis Ende 2023 stehen 4,5 Mio. Euro zur Bewilligung zur Verfügung.
In Brandenburg werden die Träger der kommunalen Planungshoheit, wie Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Landkreise gefördert. Es werden gemeinsame Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, planerische Maßnahmen der Landesentwicklung sowie die Projektkoordination und das Projektmanagement von Planungsprozessen gefördert. Die Richtlinie (Planungsförderungsrichtlinie 2023-PFR 2023) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und gilt bis 31. Dezember 2026. Der Fördersatz beträgt je nach Förderschwerpunkt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Städtebauförderung
Mit dem Bund-Länder-Programm "Lebendige Zentren" sollen die brandenburgischen Städte dabei unterstützt werden, ihre historischen Altstädte, Stadt- und Stadtteilzentren zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft sowie Bildung und Kultur weiterzuentwickeln. Das Programm soll helfen, den anstehenden Strukturwandel der Innenstädte besser zu bewältigen und zugleich zu ihrer Stärkung und Belebung beizutragen. In ihm werden insbesondere die Schwerpunkte der Programme Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren gebündelt. Durch eine klimafreundliche Anpassung und Aufwertung gerade auch des öffentlichen Raumes sowie der Sicherung als zentrale Versorgungsbereiche und multifunktionale Standorte soll eine Aufenthaltsqualität erreicht werden, die die Menschen wieder mehr in die Stadtmitten zieht. Ein wichtiges Augenmerk liegt auf der Erhaltung und Weiterentwicklung der historischen Altstädte unter besonderer Berücksichtigung des städtebaulichen Denkmalschutzes.
Die Stadt Neuruppin erhält im Programmjahr 2023 die Förderung der Vorjahre ergänzende 10.000 Euro. Diese Mittel sollen vorrangig für die Sanierung von Straßen, Wegen und Plätzen eingesetzt werden, beispielsweise für die Ernst-Toller-Straße zur Herstellung einer fußläufigen, barrierefreien Anbindung vom P&R Stellplatz in das Sanierungsgebiet, zum Stadtgarten und zum Bahnhof Rheinsberger Tor. Das Gebäude August-Bebel-Straße 30 c soll für die zukünftige Nutzung durch die Kita „Miteinander“ und die Neuruppiner Tafel instandgesetzt werden.
Staatssekretär Uwe Schüler: „Neuruppin hat einen sehr guten Sanierungsstand erreicht. Es ist der Stadt hervorragend gelungen, verschiedene Förderprogramme zu bündeln und die Fördermittel erfolgreich einzusetzen. Das kann man überall in der Stadt sehen. Die historische Innenstadt mit vielen wertvollen Gebäude, Plätzen und Grünanlagen, wie beispielsweise der Tempelgarten wurden saniert. Die Sanierung der Stadtmauer konnte abgeschlossen werden und die Uferpromenade wurde hergerichtet. Aber auch die großen Wohngebiete wurden nicht vernachlässigt. Der Wohnungsleerstand wurde reduziert und die Wohnqualität nachhaltig verbessert. Die Menschen leben gerne hier und für Touristen ist die Stadt interessant.“
Neuruppin wurde von 1991 bis 2019 im Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz gefördert und 2020 in das Programm Lebendige Zentren aufgenommen. Insgesamt wurden im Rahmen der Städtebauförderung rund 74,6 Millionen Euro bewilligt.
Das Land hat im Rahmen der Wohnraumförderung rund 2,7 Millionen Euro für 119 Wohnungen zur Verfügung gestellt.